Ummeldung von Fahrzeugen aus der Ukraine

Informationen für Geflüchtete und Ihre Helfer:

Allgemeine Informationen:

Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland

Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Auto fähert, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland auf ein deutsches Kennzeichen/Zulassung umschreiben. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland. Für das Fahrzeug muss ein gültiger Kfz-Versicherungsschutz vorhanden sein. Dieser wird nachgewiesen durch eine Grenzversicherung, die Sie entweder schon bei der Einreise, oder in Deutschland abgeschlossen haben (siehe unten). Achten Sie dabei auf den Gültigkeitszeitraum Ihrer Versicherung und verlängern Sie diese gegebenfalls rechtzeitig.

Ausnahmegenehmigung bei Aufenthalt von mehr als einem Jahr in Deutschland

Wenn Sie sich seit mehr als 1 Jahr in Deutschland aufhalten, ihr Fahrzeug aus der Ukraine mitgebracht habe und Ihr Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Augsburg ist, können Sie bei uns einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Ihr Fahrzeug mit ukrainischen Kennzeichen (längstens bis zum 31.03.2024) weiter in Betrieb nehmen. Es muss aber ein gültiger Versicherungsschutz vorliegen.

Diesen Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung (per Mail: kfzzulassung@augsburg.de) stellen. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Verwaltungskosten betragen 25,00 Euro.

Tipp: Bevor Sie diesen Antrag stellen, empfehlen wir zu prüfen, ob die Dauer des Versicherungsschutzes und somit die Gültigkeit der Genehmigung noch für Sie ausreichend wäre. Möglicherweise könnte es sinnvoller sein, zuerst den Versicherungsschutz zu verlängern, bevor Sie diesen Antrag stellen. Außerdem benötigen Sie eine Verkehrsuntersuchung Ihres Fahrzeuges (siehe Punkt 4.)

Folgende Unterlagen werden zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung benötigt:

  1. Bestätigung über eine Grenzversicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer
  2. Ausweis /Passport /Aufenthaltstitel des Antragstellers (Vorder- und Rückseite) mit Nachweis des Hauptwohnsitzes in der Stadt Augsburg
  3. ukrainische Fahrzeugdokumente (Registration certificate)
  4. Nachweis über eine Verkehrssicherheitsuntersuchung des Fahrzeuge
    Wenden Sie sich z.B. hierzu an den TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder andere Organisation. Sie können sich auch an eine KFZ-Werkstatt wenden, in der solche Fahrzeuguntersuchungen  durchgeführt werden.

Die Genehmigung wird befristet bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihrer Kfz-Versicherung, längstens jedoch bis zum 31.03.2024, ausgestellt.

Ab dem 01.04.2024 gilt für ukrainische Fahrzeuge die Zulassungspflicht nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) uneingeschränkt.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung befreit aber nicht von der Verpflichtung, für das betroffene Fahrzeug Kfz-Steuer in Deutschland zu entrichten.

Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Hauptzollamt.

Hauptzollamt Augsburg
Dienstort Schernecker Straße
Dienststellenschlüssel 7407
Schernecker Straße 5
86167 Augsburg

Telefon: 0821 5012-500
Fax: 0228 303-98148
E-Mail: kfz-steuer.augsburg@zoll.bund.de