Ich biete einen Job – Wissenswertes für Arbeitgeber
Dürfen Asylsuchende arbeiten?
Entscheidend ist der Aufenthaltsstatus des Asylsuchenden:
- Anerkannte Asylsuchende/Flüchtlinge dürfen jede Beschäftigung aufnehmen. Arbeitgeber müssen nichts gesondert beachten.
- In den ersten drei Monaten nach Ankunft dürfen Asylsuchende nicht arbeiten.
- Asylsuchende, die sich mindestens drei Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben, können eine Arbeitserlaubnis erhalten. Vorausgesetzt, es liegt keine gleichwertige Bewerbung von deutschen oder anderen vorrangig zu behandelnden Arbeitnehmern vor (Vorrangprüfung). Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, diese Entscheidung zu fällen. Die Ausländerbehörde muss wiederum bei der Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung bitten.
Die Vorrangprüfung entfällt:
- Für Hochschulabsolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.
- Für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf haben oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen.
- Wenn die Personen seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland sind.
Sonderfall Ausbildung
Drei Monate nach ihrer Ankunft dürfen Asylsuchende eine betriebliche Ausbildung beginnen. Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist dafür nicht nötig. Nur die Ausländerbehörde muss zustimmen. Was im Normalfall kein Problem ist. Ausgenommen sind die Asylsuchenden, gegen die ein Arbeitsverbot verhängt worden ist.
Arbeits- und Ausbildungsvermittlung: Ansprechpartner in Augsburg
- Agentur für Arbeit Augsburg
Integrationsberaterin für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Kontakt: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Augsburg (Beratung von Arbeitgebern), Tel: 0800 4 555520 (gebührenfrei), Augsburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Profiling und Arbeitsmarktvermittlung, Projekt BAVF
Kontakt: Levente Kolumban Tel.: 0821 3151-342 E-Mail: levente-lehel.kolumban@arbeitsagentur.de - Handwerkskammer für Schwaben: Profiling und Vermittlung im handwerklichen Bereich
Kontakt: Egon Herzig, Tel.: 0821 32591479, E-Mail: eherzig@hwk-schwaben.de - Industrie- und Handelskammer Schwaben: Ausbildungsvermittlung
Kontakt: Mohammad Ibrahim, Tel.: 0821 3162-1411, E-Mail: mohammad.ibrahim@schwaben.ihk.de
Firas Bassal, Tel.: 0821 3162-346, E-Mail: firas.bassal@schwaben.ihk.de - Tür an Tür: Projekt BAVF (Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge)
Kontakt: Thomas Wilhelm, Tel.: 0821 9079938, E-Mail: thomas.wilhelm@tuerantuer.de - Volkshochschule Augsburg e.V.: Qualifizierung, Arbeitsmarktvermittlung, berufsbezogenes Deutsch
Kontakt: Stefan Glocker, Tel.: 0821 5026510, E-Mail: stefan.glocker@vhs-augsburg.de
Berufliche Anerkennung
Ob im Ausland beworbene Qualifikationen anerkannt werden, hängt vom Beruf und Herkunftsland ab. In vielen Fällen ist eine offizielle Anerkennung nötig. In Augsburg finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner im Bereich der Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland: Regionales Beratungsnetzwerk MigraNet, Projekt Anerkennungsberatung.
Titelfoto: Annette Zoepf