FQA: Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht)
Aufgabe der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, vormals Heimaufsicht) ist es, die Würde und die Interessen der Bewohner in ambulanten und stationären Wohnformen vor Beeinträchtigung zu schützen.
Um dieser Aufgabe bestmöglich nachzukommen, berät ein Multiprofessionelles Team (MPT), bestehend aus Ärzten, Pflegefachkräften, Sozialpädagogen und Verwaltungsmitarbeitern, die Einrichtungen, Mitarbeiter, Bewohner und ihre Angehörigen bzw. Betreuer und die Bewohnervertretungen.
Die FQA der Stadt Augsburg ist zum Stand 1. Juni 2024 zuständig für:
- 27 stationäre Einrichtungen der Pflege für ältere Menschen
- 1 stationäres Hospiz
- 14 stationäre Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung
- 14 betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung
- 4 ambulante Wohngemeinschaften der Intensivpflege
- 10 ambulante Wohngemeinschaften der Pflege für ältere Menschen
Tagespflege, Ambulante Pflegedienste und Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren unterliegen nicht der Aufsicht der FQA.
Jede Einrichtung wird in der Regel mindestens einmal im Jahr durch das MPT unangemeldet daraufhin überprüft, ob die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Bei Beschwerden oder Qualitätsmängeln erfolgen zusätzlich unangemeldete Kontrollen.
Für Beschwerden oder Bitten um Prüfung einzelner Sachverhalte betreffend stationärer Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe, ambulant betreuter Wohngemeinschaften der Pflege und betreuter Wohngruppen der Behindertenhilfe für Personen über 18 Jahren innerhalb des Stadtgebiets Augsburg nutzen Sie bitte das verschlüsselte Formular.
Für Anliegen zu Einrichtungen außerhalb des Stadtgebiets wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Landratsamt.
Grundlage für die Tätigkeit ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und die hierzu erlassene Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG).