Beratung im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB
Sie bekommen umgehend und kurzfristig eine fundierte Beratung in dieser herausfordernden Situation.
Die Beratung ist ergebnisoffen; wir unterstützen Sie dabei, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Sie können sich allein oder in Begleitung einer Vertrauensperson beraten lassen. Das Beratungsgespräch ist auf Wunsch anonym (um die Beratungsbescheinigung auszustellen, sind jedoch Ihre Personalien nötig). Die Beratung bei uns entspricht den Anforderungen des §219 StGB (Beratungsnachweis).
Nach dem gesetzlich verpflichtenden Beratungsgespräch, einer Bedenkzeit von drei Tagen und innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei. Ob Sie eine ungewollte Schwangerschaft fortsetzen oder nicht, ist Ihre Entscheidung.
Und falls Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch Gespräche und Hilfe benötigen, sind wir selbstverständlich für Sie da.