Informationen zur Gründung, zum Bau und Betrieb einer Kita
Zu den Trägeraufgaben gehört die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kindertagesbetreuung für freie Kita-Träger. Für die verschiedenen Aufgaben im Rahmen des Betriebs einer Kita stehen Ihnen Ansprechpartner und Dokumente zum Download zur Verfügung.
Informationen zur Gründung und zum Bau einer Kita
Zur Gründung und zum Bau einer Kita sind folgende Punkte grundsätzlich zu beachten:
- Der grundsätzliche Bedarf ist vorab mit unserer Bedarfsplanung zu klären.
- Es gibt die Möglichkeit, dass auf einem Städtischen Grundstück eine Kita entstehen soll, dann greift das Interessenbekundungsverfahren der Stadt Augsburg.
- Wenn Sie ein Gebäude oder ein Grundstück mitbringen, sind der Bedarf zu klären (siehe Punkt 1) sowie die im folgenden zur Verfügung gestellten Informationen zu beachten: Wie gründe ich in Augsburg eine Kita?
Hinweise zur Betriebserlaubnis (§ 47-Meldungen)
Bitte Beachten Sie die einschlägigen Vorschriften: BayKiBiG (besonders §§ 9b Kinderschutz, 14 Elternbeirat), AVBayKiBiG (§ 15 Fachkräftegebot, § 16 Pädagogisches Personal, § 17 Anstellungsschlüssel sowie den 3. Abschnitt Förderung) und SGB VIII (besonders §§ 8a, 45–47, 72a).
Informationen zu Personalmeldungen, Zustimmungen zur Anstellung und Anträgen auf Förderung von Assistenzkräften
- Infoschreiben zu Personalmeldung und Zustimmung zur Anstellung
- Allgemeinverfügung zu § 17 AVBayKiBiG
- Vorlage für die Personalmeldung (Stand September 2023)
- Personalmeldung
- Ergänzende Unterlagen zum KiBiG.web-Antrag auf Förderung von Assistenzkräften
- Einstufung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft gemäß § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG
- Kita-Berufeliste des Bayerischen Landesjugendamtes
- Online-Antrag auf Einschätzung der beruflichen Qualifikation beim Bayerischen Landesjugendamt
- Antrag auf Einschätzung in Papierform beim Bayerischen Landesjugendamt
- Antrag auf Zustimmung zur Anstellung (Personalzustimmung) bei der Stadt Augsburg
Beachten Sie vor einem Antrag auf Zustimmung zur Anstellung die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 17.01.2024. Wichtig ist die Begründung der Allgemeinverfügung, da hier Einschränkungen formuliert werden, die im Text der Allgemeinverfügung nicht zu finden sind.
Ist eine Zustimmung zur Anstellung noch notwendig, suchen Sie erst in der Berufeliste nach dem entsprechenden Abschluss. Ist der Abschluss dort schon eingetragen, ist keine individuelle Bewertung des BLJA mehr erforderlich. Ist ein Abschluss gemeinsam mit einem anderen Abschluss genannt, gilt die Bewertung nur für diese Kombination. Versenden Sie in keinem Fall Original-Unterlagen an die Stadt Augsburg oder das BLJA, sondern nur Kopien.
Informationen zu freiwilligen Zuschüssen
Ansprechpartner für Fragen
Gründung und Bau einer Kita
Gerhard Klug
Bedarfsplanung
Telefon: (0821) 324-2969
Mail: info.freie-kitatraeger@augsburg.de
Thomas Potempa
Raumbeurteilung
Telefon: (0821) 324-64208
Mail: architektur.kita@augsburg.de
Dominik Hartmann
Raumbeurteilung
Tel.: (0821) 324-2975
Mail: architektur.kita@augsburg.de
N.N.
Investitionskostenförderung
Tel.: (0821) 324-2970
Mail: aufsicht.freie-kitatraeger@augsburg.de
Betrieb einer Kita
Jan Wunderlich
Betriebserlaubnis, Einstellung von Personal
Telefon: (0821) 324-2957
Mail: aufsicht.freie-kitatraeger@augsburg.de
Monika Krimm
Gastkinder
Telefon: (0821) 324-2977
Mail: buchhaltung.freie-kitatraeger@augsburg.de
Bettina Koch
Freiwillige Leistungen
Telefon: (0821) 324-34207
Mail: buchhaltung.freie-kitatraeger@augsburg.de
Klaus Oostenryck
Belegprüfung, Personalmeldung, Online-Formulare
Telefon: (0821) 324-34328
Mail: rechtsaufsicht.freie-kitatraeger@augsburg.de