Neue Form der Elternbeteiligung: Der Landeselternbeirat!

Im Kitajahr 2024/2025 haben Elternbeiräte in Kitas zum ersten Mal die Möglichkeit, nicht nur lokal, sondern über ihre Stadt oder Gemeinde hinaus auf Landesebene im neuen Landeselternbeirat (LEB) mitzuwirken.


1. Was macht der Landeselternbeirat?

Der Landeselternbeirat wird erstmals im Jahr 2024 berufen und hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern auf Landesebene zu vertreten. Er berät das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) in wichtigen Fragen rund um die frühkindliche Bildung, die die Eltern betreffen. Der Beirat wird auch bei wichtigen Entscheidungen angehört, z.B. vor der Änderung von Gesetzen und Verordnungen. Außerdem wird der Landeselternbeirat Partner im Bündnis für frühkindliche Bildung (https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/buendnis-fruehkindliche-bildung.php). Dort werden gemeinsam mit den zentralen Akteuren der Kindertagesbetreuung Strategien entwickelt, um die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung gemeinsam anzugehen.


2. Wie arbeitet der Landeselternbeirat?

Der Landeselternbeirat besteht aus 15 Mitgliedern und 15 Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die ihre Aufgaben ehrenamtlich für zwei Jahre wahrnehmen und ihre Entscheidungen demokratisch treffen. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Die Tätigkeit im Landeselternbeirat wird nicht vergütet. Die Mitglieder sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten aber eine Rückerstattung der Fahrtkosten für Reisen zu den Sitzungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse. Der Landeselternbeirat kommt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und können auch als Videokonferenz durchgeführt werden. Eine Geschäftsstelle im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt den Landeselternbeirat bei seiner Arbeit.


3. Wie können Eltern Mitglied im Landeselternbeirat werden?

Um im Landeselternbeirat mitzuwirken, müssen Eltern im Kitajahr 2024/2025 Mitglied im Elternbeirat ihrer Kindertageseinrichtung sein oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen. Darüber hinaus muss sie einer der vorschlagsberechtigten Verbände vorschlagen: Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Bezirketag, Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche in Bayern e.V., Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V., Bayerisches Rotes Kreuz, Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e.V., Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V., Lebenshilfe Landesverband Bayern e.V., Dachverband Bayerischer Träger für Kindertageseinrichtungen e.V., Landesverband Wald- und Naturkindergärten in Bayern e.V., LAGE in Bayern e.V. oder Landesverband Kinder in Tagespflege Bayern e.V.

An einer Mitgliedschaft im Landeselternbeirat interessierte Mitglieder des Elternbeirats erhalten von ihrer Kita oder dem zuständigen Verband einen Link zu einem Online-Kandidatur-Formular. Die Eltern müssen das ausgefüllte Formular bis spätestens 3. November 2024 online abschicken. Anschließend erhalten sie eine Versandbestätigung per E-Mail. Meldungen nach Ablauf dieser Frist können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Mitglieder des Landeselternbeirats werden auf der Grundlage von Vorschlägen der oben genannten Verbände berufen. Deshalb übermittelt die Geschäftsstelle des Landeselternbeirats in einem nächsten Schritt die Liste der angemeldeten Eltern an die Verbände. Diese Verbände melden der Geschäftsstelle, welche Kandidaten sie vorschlagen möchten.

Wenn ein Verband mehr Bewerberinnen und Bewerber vorschlägt, als ihm Sitze im Landeselternbeirat zustehen, werden die jeweiligen Mitglieder über ein Auswahlverfahren ermittelt. Dieses Auswahlverfahren stellt sicher, dass die Mitglieder des Landeselternbeirats die Vielfalt der Kitas auf Landesebene, die unterschiedlichen Betreuungsangebote in Stadt und Land und ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter widerspiegeln. Es handelt sich dabei um eine Algorithmus-basierte Zufallsauswahl mit bestmöglicher Berücksichtigung aller genannten Kriterien. Die Geschäftsstelle des Landeselternbeirats informiert im November 2024 alle Bewerberinnen und Bewerber, ob sie Mitglied des Landeselternbeirats werden. Die erste Sitzung des Landeselternbeirats ist für den 9. Dezember 2024 geplant.

Die Kandidatur erfolgt also über folgende Schritte:

  1. Eltern melden sich über das Kontaktformular an.
  2. Alle Anmeldungen der Eltern werden an die Verbände übermittelt.
  3. Die Verbände erstellen aus den Anmeldungen ihre jeweilige Vorschlagsliste.
  4. Die Kandidatinnen und Kandidaten aus den Vorschlagslisten werden – ggf. per Zufallsauswahl – als Mitglieder des Landeselternbeirats ausgewählt und berufen.


Weitere Informationen zum Landeselternbeirat finden Sie in Art. 14a Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungs­gesetz (BayKiBiG) und in den neuen, am 15. August 2024 in Kraft tretenden Regelungen in §§ 27 ff Kinder­bildungs­verordnung (AVBayKiBiG), abrufbar ab 15. August 2024 unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVKiBiG.

Die Geschäftsstelle des Landeselternbeirats beim StMAS beantwortet gerne Ihre Fragen.

E-Mail: landeselternbeirat@stmas.bayern.de