Aktionsplan Inklusion
Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg
Ausgehend von den Bedürfnissen und den Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen hat die Stadt Augsburg den vorliegenden Aktionsplan Inklusion erstellt.
In Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Behinderungen, Vertretern aus Behindertenarbeit, Politik und Verwaltung, dem Behindertenbeirat, dem Seniorenbeirat und vielen anderen Beteiligten wurden Handlungsvorschläge und Maßnahmen erarbeitet, die die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitwirkenden.
Der Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg ist in der Langfassung so aufgebaut, dass im Allgemeinen Teil die gesetzlichen Grundlagen, Begriffsbestimmungen und Aussagen zu Menschen mit Behinderungen und Inklusion in Augsburg zu finden sind. Die folgenden Kapitel 3 und Kapitel 4 beschreiben die Beteiligungsverfahren und die gesammelten Ergebnisse aus diesen Beteiligungsverfahren. Im Kapitel 5 sind die Maßnahmen beschrieben, deren Umsetzung vorangetrieben wird.
Der Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg in den beiden Kurzfassungen benennt und beschreibt schwerpunktmäßig die beschlossenen Maßnahmen.
Maßnahmen
Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird schrittweise und angelehnt an die Priorisierung verwirklicht, die durch den Beraterkreis Inklusion in einem Punkteverfahren erarbeitet wurde.
In ergebnisoffenen Abstimmungsgesprächen und Arbeitsgruppen mit entsprechenden Schlüsselpartnern und gegebenenfalls weiteren notwendigen Akteuren werden die detaillierte Ausgestaltung und konkrete Vorgehensweise festgelegt.
Die städtischen Referate und Dienststellen tragen zur Umsetzung der Inklusion und zur Verwirklichung der Maßnahmen gemäß den Zuständigkeiten der städtischen Geschäftsverteilung bei. Dazu entsendet jedes Referat mindestens ein Mitglied zur Mitarbeit in der neu eingerichteten Steuerungsgruppe Aktionsplan Inklusion. Weitere Teilnehmende sind Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenbeirat, Seniorenbeirat und Schwerbehindertenvertretung.
Der Fachausschuss Inklusion der Arbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege berät die Verwaltung, spricht Empfehlungen aus und wirkt konkret an der Umsetzung der Maßnahmen mit durch sein fachliches Knowhow und sein regionales Expertenwissen. Im Fachausschuss Inklusion sind vertreten: Experten in eigener Sache, Interessensvertretungen, Träger und Einrichtungen der Behindertenarbeit in Augsburg, städtische und bezirkliche Verwaltung, sowie die Stadtratsfraktionen.
Durch die gemeinschaftliche und engagierte Mitarbeit an der Umsetzung des Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg wird es Schritt für Schritt gelingen, dass alle Menschen an unserer Stadtgesellschaft teilhaben und so zu einem friedvollen Miteinander beitragen können.
In der folgenden Liste können Sie sich über den Umsetzungsstand jeder Maßnahme informieren. Die Erläuterungen werden fortlaufend aktualisiert.
Maßnahme 1: Ausbau der inklusiven Schulung von Tagespflegepersonen und Babysittern
Um für Eltern von Kindern mit Behinderungen eine größere Auswahlmöglichkeit an Tagesbetreuung und stundenweiser Betreuung zu bieten, werden Tagespflegepersonen und Babysitter geschult für den Umgang mit den besonderen Bedürfnissen der Kinder.
Priorität 2
Umsetzungsstand etabliert
Qualifizierungs- und Schulungsangebote Inklusion werden für Kindertagespflegepersonen im Amt für Kindertagesbetreuung durch pädagogische Fachberatung durchgeführt (März 2024) mit 20 Unterrichtseinheiten als Einstieg, bzw. 20 Unterrichtseinheiten als Vertiefung
Finanzierung der Platzsituation für Kindertagespflegepersonen anstoßen
Kontaktadresse:
Amt für Kindertagesbetreuung
Abteilung Kindertagespflege und Bildungsprojekte
Hermanstraße 1
86150 Augsburg
kindertagesbetreuung@augsburg.de
Maßnahme 2: Errichtung eines (teil-) stationären Kinderhospizes in Augsburg
Unheilbar erkrankte Kinder, ihre Eltern und ihre Geschwister brauchen besondere Unterstützung und Begleitung. Vor allem wenn das erkrankte Kind in seiner letzten Lebensphase nicht ausschließlich zu Hause gepflegt werden kann, ist eine wohnortnahe (teil-) stationäre Einrichtung unverzichtbar.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Die Stiftung Bunter Kreis befindet sich in intensiven Planungen für ein teilstationäres Hospiz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Entlastung der betroffenen Familien. Es sind acht Betreuungsplätze in Einzelzimmern und zwei Familienappartements in direkter Nachbarschaft zum Therapiezentrum Ziegelhof in Stadtbergen bei Augsburg vorgesehen. Nähere Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden: Kinderhospiz Bunter Kreis
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion als Initiator
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 3: Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Angebote und Anlaufstellen für Familien
Im Flyer des Projekts „Willkommen Augsburger Kinder“ soll ein Hinweis auf die Broschüre „Familienleben – Angebote für Augsburger Familien“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie abgedruckt werden.
Priorität 1
Umsetzungsstand abgeschlossen
Der Hinweis zur Broschüre „Familienleben“ ist im neuen Prospekt zum Projekt „Herzlich Willkommen im Abenteuer Eltern“, bzw. „Herzlich Willkommen Augsburger Kinder“ aufgenommen. Damit können sich Eltern über viele weitere Anlaufstellen informieren.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder Jugend und Familie
Präventive Familienhilfen
Bgm.-Fischer-Str. 11, 86150 Augsburg
familienbildung@augsburg.de
Maßnahme 4: Fortbildung für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Krippen
Um pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und Krippen für die Bedürfnisse von Eltern mit behinderten Kindern zu sensibilisieren und zur besseren Begleitung der Familien wird das Personal entsprechend fortgebildet.
Priorität 1
Umsetzungsstand etabliert
Das Vorantreiben von Inklusion in der Kindertagesbetreuung ist eine der wichtigen Maßnahmen des Aktionsplans Inklusion der Stadt Augsburg. Die neue, amtsübergreifend geplante Veranstaltungsreihe „Inklusion braucht mehr…!“, ist ein Baustein davon. Doch wovon genau braucht es mehr? Wie gelingt es, die Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarfen anhaltend inklusiver zu gestalten? Mit diesen Fragen beschäftigten sich Fach- und Leitungskräfte aus Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege bei der Auftaktveranstaltung am 25. April 2023 im Augsburger Rathaus. Neben dem „Kick-off“ zu einem Qualitätszirkel gab es die Möglichkeit, sich über die Arbeit der in Augsburg tätigen Frühförderstellen zu informieren und sich mit ihnen auszutauschen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Kindertagesbetreuung in Augsburg, Inklusion braucht mehr
Neben diesem Vorhaben gibt es außerdem bei den Kitas unter städtischer als auch freier Trägerschaft eine Reihe regelmäßig stattfindender Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion. So läuft etwa im Kitajahr 2022/23 bereits die 2. Staffel der Weiterbildung Inklusion des städtischen Trägers mit Schwerpunkten zu rechtlichen Grundlagen, Erarbeiten einer inklusiven Haltung, Gestaltung inklusiver Praxis und Erziehungspartnerschaft, Antragsverfahren, etc. Auch bei anderen Einrichtungsträgern sowie bei Dachverbänden, freien Wohlfahrtsverbänden und Bildungsträgern, die in der Fortbildung pädagogischer Fachkräfte engagiert sind, ist Inklusion inzwischen ein fester Bestandteil des Seminarangebots.
Aus diesem Grund geht es in der Weiterentwicklung inklusiver Angebote nicht um zusätzliche Fortbildungen, vielmehr hat man sich in der Arbeitsgruppe darauf geeinigt, die Maßnahme 5 mit der kollegialen Beratung an den Bedarfen des pädagogischen Personals orientiert umzusetzen (siehe Maßnahme 5).
Kontaktadresse:
Amt für Kindertagesbetreuung
Fachstelle Schulentwicklung und Bildung
Rathausplatz 1,86150 Augsburg
fsbildung@augsburg.de
Maßnahme 5: Erstellung eines Konzeptes für das gegenseitige Coaching der Kindertageseinrichtungen
In vielen Kindertageseinrichtungen werden Kinder mit Behinderungen betreut. Um von den hier gemachten Erfahrungen zu profitieren und diese zu bündeln wird ein Konzept nach dem Best-Practice-Modell mit Hospitations- und Modelleinrichtungen erstellt.
Priorität 3
Umsetzungsstand etabliert
Für die Kindertagesbetreuung unter städtischer und freier Trägerschaft sowie die Kindertagespflege gibt es zahlreiche Fortbildungen im Bereich der Inklusion. Außerdem werden in vielen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Kinder mit Behinderungen und Förderbedarf betreut und so vielfältige Erfahrungen gemacht. Um dieses Erfahrungswissen zugänglich zu machen und von den Erfahrungen anderer profitieren zu können, sieht Maßnahme 5 ein Konzept nach dem Good-Practise-Modell mit Hospitations- und Modelleinrichtungen vor. Nach Rücksprache mit verschiedenen Leitungspersonen ist diese Form des Austauschs aber wenig zielführend, da für Kitapersonal die zeitlichen Ressourcen fehlen. Daher wurde ein wiederkehrendes Austauschformat in Form eines Qualitätszirkels konzipiert.
Ein Qualitätszirkel ist eine moderierte Form der freiwilligen Teamarbeit, bei der sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Arbeitsbereichs regelmäßig treffen und austauschen, um über ein bestimmtes Thema aus dem Arbeitsalltag zu sprechen. Dabei sind die Teilnehmenden mit ihren Erfahrungen Expertinnen und Experten in eigener Sache und können sich initiativ und aktiv einbringen. Zusätzlich werden bei Bedarf externe Fachleute eingeladen.
Qualitätszirkel sollen den Lern- und Unterstützungsbedürfnissen der Teilnehmenden gerecht werden. Dabei sollen Themen für die QZ-Arbeit nicht „top-down“ definiert werden, vielmehr geht es darum, die individuellen Praxisprobleme der Teilnehmenden abzubilden und im Rahmen einer strukturierten Arbeit im Qualitätszirkel Antworten zu finden und Handlungsoptionen zu entwickeln. Konsequenterweise sollen daher die Themen von den Teilnehmenden und entsprechend ihrer Bedarfe selbst eingebracht werden.
Zu jedem Qualitätszirkel wird ein Protokoll mit den wichtigsten FAQs zum jeweiligen Thema auf der Homepage des Amtes für Kindertagesbetreuung veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Kindertagesbetreuung in Augsburg, Inklusion braucht mehr
Kontaktadresse:
Amt für Kindertagesbetreuung,
Fachstelle Schulentwicklung und Bildung
Hermanstraße 1, 86150 Augsburg und
Rathausplatz 1,86150 Augsburg
Mail: fsbildung@augsburg.de
Maßnahme 6: Intensivierung der Vernetzung der Psychologischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familie (Erziehungsberatung) mit den Diensten der Behindertenhilfe
Die Psychologischen Beratungsstellen der Erziehungsberatung sollen verstärkt von Familien, in denen ein Mitglied eine Behinderung hat als Anlaufstellen begriffen werden können. Dazu ist eine Vernetzung dieser Stellen mit den Diensten der Behindertenhilfe notwendig. So erschließt sich diese Ressource für Familien, die mit dem Thema Behinderung konfrontiert sind. Damit ist ein niedrigschwelliger Zugang ist sichergestellt.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Bei manchen Anbietern der Offenen Behindertenarbeit ist die städtische Erziehungsberatungsstelle schon bekannt. Der Zugang zur Erziehungsberatungsstelle ist barrierefrei. Es ist auch Online-Beratung möglich.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Erziehungsberatungsstelle
Zeuggasse 16
86150 Augsburg
erziehungsberatung@augsburg.de
Maßnahme 7: Aufnahme der Inklusionsbedürfnisse ins städtische Spielplatzprogramm
Kommunale Spielplätze werden schrittweise im Sinn inklusiver Nutzung ausgebaut um Spiel- und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen für Kinder mit und ohne Behinderungen.
Priorität 2
Umsetzungsstand etabliert
Das Spielplatzprogramm der Stadt Augsburg führt in einer priorisierten Reihenfolge die anstehenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf. Hierbei gilt der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“. Bei dem Neubau und bei Sanierungen von Spielanlagen sollen die Geräte, Ausstattung sowie die Zugänglichkeit allen Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Einschränkungen einen Raum bieten, in dem sie weitgehend ihren Möglichkeiten selbstbestimmt handeln können.
Somit ist die Berücksichtigung der Thematik Inklusion eine generelle Planungsvorgabe geworden. Die Spielplatzplanungen werden von Beteiligungsprozessen begleitet, so dass Wünsche, Bedarfe und Notwendigkeiten für das Quartier/ den Stadtteil erfasst werden können.
Mit dem Spielplatzprogramm 2023-2024 ist die Maßnahmenumsetzung des Aktionsplans Inklusion als eigenständiges Projekt für die Realisierung von Kleinmaßnahmen an bestehenden Anlagen neu mit aufgenommen worden und wird im Programm 2025-2026 fortgeführt. Hierbei handelt es sich beispielhaft um die Verbesserung von Zugänglichkeiten (barrierefrei) und die Ergänzung von Spielgeräten mit besonderem inklusiven Wert/ Nutzungsansatz.
Im Rahmen des Spielplatzprogramms ist ebenfalls die Notwendigkeit eines Spielflächenleitplans aufgezeigt. Der Spielflächenleitplan soll nach eingehender Bestandserfassung, Maßnahmenplanung einschließlich textlicher Erläuterungen und einer Matrix mit Empfehlungen zur Umsetzung, sowie einer differenzierten Qualitätszielkonzeption, die Politik und Verwaltung in die Lage versetzen, langfristig hohe Qualitäten einer kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung auf unterschiedlichen Ebenen umzusetzen. Beispielhaft sind hier die Klimaanpassungsstrategie und des Aktionsplans Inklusion als berücksichtigende Qualitätsziele genannt.
Die im Spielplatzprogramm genannten Maßnahmen dienen als Grundlage zu den Mittelanmeldungen zum jeweiligen Doppelhaushalt.
Kontaktadresse:
Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen
Dr.-Ziegenspeck-Weg 10,
86161 Augsburg
agnf@augsburg.de
Maßnahme 8: Weitere Ertüchtigung der Schulen und Lernorte in Bezug auf Barrierefreiheit
Die barrierefreie Gestaltung der Schulen und Lernorte durch z. B. die Installierung von Aufzügen und Rampen, das Anbringen von Markierungen und Handläufen, den Einbau von Hörschleifen und die Ausleihmöglichkeit für mobile Höranlagen für Veranstaltungen ist erforderlich. Sie ermöglicht den Besuch von Regelschulen und Lernorten für Kinder mit Behinderungen.
Priorität 1
Umsetzungsstand etabliert
Bei allen Umbaumaßnahmen und Neubauten ist es obligatorisch, den Behindertenbeirat/ die Behindertenbeauftragte mit einzubeziehen. Zu baulichen Maßnahmen schreibt der Behindertenbeirat gemäß der Erfolgsindikatoren Stellungnahmen. Um Inklusion von Kindern zu ermöglichen, werden im Einzelfall auch bauliche Maßnahmen an den (Sprengel-) Schulen durchgeführt.
Der Behindertenbeirat bekommt für alle Umbauten Pläne zur Sichtung. Es erfolgen gemeinsame Begehungen (ämterübergreifend mit dem Behindertenbeirat), Besprechungen und gemeinsame Beschlüsse in den jeweiligen Gremien.
Bei der Bewilligung von Fördergeldern und Zuschüssen zu Neu- und Umbauten bei der Regierung von Schwaben ist der Einbezug des Behindertenbeirats Voraussetzung.
Kontaktadresse:
Schulverwaltungsamt
Gögginger Straße 59
86159 Augsburg
sva@augsburg.de
Maßnahme 9: Installierung und Finanzierung von Schulsozialarbeit an allen Förderschulen
Schulsozialarbeit an Förderschulen unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung und trägt zum Gelingen des Übergangs von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ganz wesentlich bei.
Priorität 2
Umsetzungsstand etabliert
An den Förderschulzentren Ulrichschule und Pankratiusschule Mittelstufe und Simpertschule soll bald mehr Jugendsozialarbeit gemacht werden können. Gerade werden die Anträge für die Regierung von Schwaben vorbereitet.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugend
Halderstr. 23
86150 Augsburg
jugend.leitung@augsburg.de
Maßnahme 10: Aufnahme inklusiver Angebote ins Ferienprogramm der Stadt Augsburg
In den Schulferien ist die Betreuung von Kindern mit Behinderungen oft nicht sichergestellt. Zu einem inklusiven Schulsystem gehört auch ein entsprechendes Ferien- und Freizeitprogramm. Grundsätzlich sind alle Angebote für Kinder mit Behinderungen offen. Sie können jedoch aufgrund der besonderen Bedürfnisse nicht immer genutzt werden. Ins Ferienprogramm Tschamp der Stadt Augsburg sollen daher verstärkt inklusive Angebote aufgenommen werden.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Der Kontakt zur Offenen Behindertenarbeit (OBA) wird weiter aufgebaut. Im Tschamp-Team gibt es dafür jetzt eine hauptzuständige Person. Im Jahr 2025 soll es im Ferienprogramm ein Angebot mit der OBA geben.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugend
Halderstr. 23
86150 Augsburg
jugend.leitung@augsburg.de
Maßnahme 11: Stärkere Kooperation von Jugendzentren, Förderzentren und Beratungsstellen der Offenen Behindertenarbeit durch gemeinsame Veranstaltungen und Benennung eines Inklusionsbeauftragten beim Stadtjugendring
Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen miteinander in Kontakt kommen und sich begegnen können, um Hemmschwellen und Berührungsängste abzubauen.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Im Rahmen des Teilplans Jugend ist die Maßnahme in Planung. Projektplanung und Sensibilisierung der freien Träger erfolgt über die Installation von SGB VIII Arbeitsgremien. Informationen aus dem Stadtjugendring zum Integrationsbeauftragten liegen derzeit nicht vor.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugend
Halderstr. 23
86150 Augsburg
jugend.leitung@augsburg.de
Maßnahme 12: Behindertengerechter Ausbau aller Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit
Die Barrierefreiheit, sowohl im räumlichen wie auch im kommunikativen Sinn ist die Grundvoraussetzung für die inklusive Öffnung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit. Nur wenn sie behindertengerecht ausgebaut sind, können Jugendliche mit Behinderungen die Einrichtungen nützen und gemeinsam mit Jugendlichen ohne Behinderungen die Angebote wahrnehmen.
Priorität 2
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugend
Halderstr. 23
86150 Augsburg
jugend.leitung@augsburg.de
Maßnahme 13: Stärkere Öffentlichkeitsarbeit zu Beratungsangeboten für Menschen mit Behinderungen im Themenbereich Sexualität
Schwangeren- und Familienberatungsstellen sind Ansprechpartner in Fragen der Aufklärung, Verhütung, Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung. Diese Themen betreffen auch Menschen mit Behinderungen als mögliche Klienten der genannten Beratungsstellen. Zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen wird das Personal fortgebildet. Für die Information der Menschen mit Behinderungen ist eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit notwendig.
Priorität 3
Umsetzungsstand begonnen
Im Rahmen der Kampagne „Abenteuer, Kindheit und Jugend“ des Fachbereichs Präventive Kinder und Jugendhilfe ist die Maßnahme in Kooperation mit den Schulen in der Umsetzung. Eine weitere inklusive Ausweitung ist in Planung.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Abteilung Jugend
Halderstr. 23
86150 Augsburg
jugend.leitung@augsburg.de
Maßnahme 14: Aufbau eines Unterstützungssystems für Eltern mit Behinderungen und ihre Kinder
Für Eltern mit Beeinträchtigungen wird ein Unterstützungssystem geschaffen, das Beratung, Unterstützungs- und Wohnangebote beinhaltet. Das Gelingen von Partnerschaft und Familie wird durch diese Angebote der begleiteten Elternschaft und Elternassistenz erleichtert.
Priorität 1
Für den pädagogischen Bereich
Umsetzungsstand begonnen
Der Fachbereich „Präventive Familienhilfen – KoKi/frühe Hilfen und Familienbildung“ und andere Mitarbeitende des Amtes für Kinder, Jugend und Familie arbeiten mit den Trägern der Offenen Behindertenarbeit zusammen. Sie schaffen gemeinsam Angebote für Eltern mit Beeinträchtigung. Zum Beispiel Unterstützungsangebote der frühen Hilfen und das Wohnprojekt „Begleitete Elternschaft“ am Westendorfer Weg.
Kontaktadresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Frühe Hilfen und Koordinierender Kinderschutz (KoKi)
Bürgermeister-Fischer-Str. 11
86150 Augsburg
fruehehilfen@augsburg.de
und
Soziuale Dienste
Halderstr. 23
86150 Augsburg
sozialdienst-mitte@augsburg.de
sozialdienst-nord@augsburg.de
sozialdienst-west@augsburg.de
sozialdienst-sued@augsburg.de
Für den Bereich Wohnen
Umsetzungsstand etabliert
Nach Möglichkeit wird die St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit dem Projekt der begleiteten Elternschaft ab dem 01.06.2024 im Westendorfer Weg beginnen.
Kontaktadresse:
Amt für Wohnbauförderung und Wohnen
Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
AfWuW@augsburg.de
Maßnahme 15: Förderung des Netzwerks zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt
Die Barrieren, eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, sind für Menschen mit Behinderungen hoch. Um ihre Arbeitsmöglichkeiten zu verbessern, soll das bereits bestehende Netzwerk gefördert und ausgebaut werden.
Priorität 1
Umsetzungsstand begonnen
Das Netzwerk „Arbeitstisch Vernetzung Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung in der Stadt und im Landkreis Augsburg“ wurde von den Behindertenbeauftragten der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg gegründet und ist seit 2006 aktiv. Wichtige Akteurinnen und Akteure aus dem Themenbereich Arbeit und Menschen mit Behinderung sind dort vertreten. Einmal jährlich findet ein Treffen statt, das dem Austausch zu neuen Entwicklungen in diesem Bereich dient und z. B. Fördermöglichkeiten, neue Angebote oder Gesetzesänderungen thematisiert.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 16: Kooperation zwischen den Beratungsstellen der Senioren- und der Behindertenarbeit
Menschen mit Behinderungen brauchen zur Versorgung ihrer hilfe- und pflegebedürftigen Eltern in besonderem Maße Unterstützung. Gleichzeitig können Menschen mit Behinderungen selbst bereits in jüngeren Jahren vor Herausforderungen wie eintretende Pflegebedürftigkeit oder Demenz stehen. Die stärkere Vernetzung der Beratungsstellen der Senioren- und Behindertenarbeit und die Nutzung der jeweiligen Fachlichkeit führen zu einer noch besseren Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden.
Priorität 3
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 17: Gründung einer Kooperationsbeziehung zum Auf- und Ausbau eines ambulanten 24h-Pflegeangebots
Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, die nachts Unterstützung benötigen, wird durch eine Kooperationsbeziehung der ambulanten Pflegedienste mit einem entsprechenden 24h-Pflegeangebot sichergestellt. Damit wird der längere Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht.
Priorität 2
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 18: Weitere Förderung der Hospizarbeit
Zur Qualifizierung der Hospizhelfer für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und zur Fortbildung der Fachkräfte in der häuslichen Palliativpflege wird die Hospizarbeit gefördert.
Priorität 2
Umsetzungsstand etabliert
Die Stadt Augsburg fördert die Hospiz- und Palliativarbeit in Augsburg finanziell und unterstützt so die Versorgung von Menschen mit Behinderungen auch in ihrer letzten Lebensphase. Neben dem Aufbau eines Netzwerks zur palliativen Versorgung und hospizlichen Begleitung von Menschen mit Behinderung wird auch die Trauerbegleitung der Hinterbliebenen unterstützt.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion als Initiator
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 19: Installierung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle Inklusion
Für die Bürgerinnen und Bürger wird eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der Inklusion geschaffen. Sie führt Erstberatungen in allen Lebenslagen durch und vermittelt an weiterführende Stellen. Sie bündelt Informationen für Menschen mit Behinderungen und fördert die Vernetzung der Angebote und Akteure im Sinne der Inklusion. Dadurch finden sich Bürgerinnen und Bürger in der Vielfalt der Angebote zurecht und erhalten bedarfsgerechte Hilfestellung.
Priorität 1
Umsetzungsstand abgeschlossen
Eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Inklusion und die Arbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege hat sich mit dieser Maßnahme inhaltlich befasst. Dabei wurde deutlich, dass es bereits eine Vielzahl an Beratungsstellen gibt, einschließlich der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Im Ergebnis wird kein Bedarf an einer Anlauf- und Informationsstelle Inklusion gesehen. Dieser liege eher im Bereich Überblick, Informationen, Förderung von inklusiven Projekten und sollte bei der Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg berücksichtigt werden.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 20: Aufbau eines Monitorings zu Menschen mit Behinderungen und Inklusion
Um Informationen zu Menschen mit Behinderungen zu gewinnen und dadurch besser auf ihre Bedarfe eingehen zu können, müssen kontinuierlich Daten erhoben, gesammelt und verglichen werden. Sie können als Planungsgrundlage für künftige Entwicklungen und Steuerungsprozesse dienen.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Im Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung findet ein Monitoring zu Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Augsburg statt. Zudem wurde für die Erstellung des Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg eine Sonderauswertung aus Daten des Zentrum Bayern Familie und Soziales gemacht und im Aktionsplan dargestellt. Mittelfristig wird geklärt, welche weiteren Daten erhoben werden sollen.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 21: Erstellung eines Kinospots zur Bewusstseinsbildung für das Thema Inklusion
Das Thema Inklusion hat Auswirkungen auf die gesamte Stadtgesellschaft. Gleichzeitig sind nicht alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Inklusion und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gesellschaft befasst. Um eine breitere Öffentlichkeit für Inklusion zu sensibilisieren wird ein Kinospot erstellt, der vor dem Hauptfilm in den lokalen Kinos gezeigt wird.
Priorität 3
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 22: Neuauflage eines Wegweisers für Menschen mit Behinderungen
Im Moment gibt es den Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Ein eigener Wegweiser für Menschen mit Behinderungen ist erforderlich, weil so die Angebote für alle Lebenslagen und Handlungsfelder, die Menschen mit Behinderung betreffen, besser gebündelt werden können.
Priorität 1
Umsetzungsstand abgeschlossen
Den Wegweiser für Menschen mit Behinderungen gibt es seit 2020 in neuer Auflage. Er stellt Informationen zu Beratungs- und Anlaufstellen zur Verfügung aus den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Wohnen und Leben, Bildung und Lernen, Arbeit und Beschäftigung, Kultur und Freizeit. Erhältlich ist der Wegweiser in der Bürgerinformation und bei der Fachstelle Inklusion. Auch Beratungsstellen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben ihn zur Weiterverteilung an ihr Klientel erhalten.
Seit 2024 gibt es eine aktualisierte Auflage des Wegweisers für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren.
Beide Wegweiser stehen auf der Homepage der Stadt Augsburg unter folgendem Link zum Herunterladen bereit: Infos für Menschen mit Behinderungen
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 23: Erstellung eines online und in Printform verfügbaren Stadtplans für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben einen höheren Aufwand, Erledigungen u. a. zu planen und zu organisieren. Dazu ist es nötig, dass sie z. B. wissen, wo sie im Bedarfsfall ihr Auto parken können, oder wo sich barrierefreie Toiletten befinden. Ein Stadtplan, der dies und andere barrierefreie Zugänge etc. ausweist, wird erstellt.
Priorität 1
Umsetzungsstand begonnen
Grundsätzlich ist diese Maßnahme in Verbindung mit Maßnahme 27 „Ortsbegehungen durch Menschen mit Behinderungen in den Stadtteilen zur Beurteilung der Barrierefreiheit“ zu sehen, da die Ergebnisse aus den Begehungen in den Stadtplan einfließen.
Für die digitale Darstellung des Stadtplans wurde in einem Vergabeverfahren der Verein Sozialhelden e.V. gewonnen, der in enger Abstimmung mit der Fachstelle Inklusion im Referat für Soziales, Familie, Pflege, Generationen und Inklusion und der Geschäftsstelle Smart City im Referat für Wirtschaft, Arbeit, Smart City, Liegenschaften, Marktwesen ein digitales Erfassungstool und eine Anwendungssoftware für die Nutzerinnen und Nutzer der mobilen App entwickelt.
Die dadurch entstehende digitale Karte wird sukzessive mit den Informationen der BarriereChecker gefüllt. Die Veröffentlichung ist im Jahr 2024 geplant.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 24: Schaffung von Plätzen der Kurzzeitpflege
Für Menschen mit Behinderungen, vor allem für Kinder und jüngere Erwachsene mit Behinderungen ist das bestehende Angebot an eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen in Seniorenpflegeeinrichtungen nicht bedarfsgerecht.
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, wird ein Angebot der Kurzzeitpflege geschaffen, das auch den Bedarfen von Kindern und jüngeren Erwachsenen mit Behinderungen gerecht wird.
Priorität 1
Umsetzungsstand vorläufig abgeschlossen
Der Bezirk Schwaben führt im Zusammenwirken mit Trägern der Eingliederungshilfe das Modellprojekt „Kurzzeitbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung in Schwaben“ unter wissenschaftlicher Begleitung der Hochschule Kempten durch. Es geht grundsätzlich um die Beantwortung der Frage: „Wo gibt es welchen Bedarf für wen?“
Dafür wurden zunächst für drei Jahre zusätzlich verfügbare Plätze der Kurzzeitunterbringung/-pflege geschaffen. Das Konzept zum Modellprojekt wurde in einer Arbeitsgruppe entwickelt, bestehend aus Bezirk Schwaben, Trägern der Eingliederungshilfe, Selbsthilfeorganisationen und Stadt Augsburg.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link verfügbar: Bezirk Schwaben, Modellprojekt Kurzzeitunterbringung
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 25: Entwicklung eines Instrumentariums zur besseren Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus
Ein Krankenhausaufenthalt ist besonders für Menschen mit Behinderungen eine schwierige Situation. Um sie auch im Krankenhaus ihren Bedürfnissen entsprechend versorgen zu können und den Behandlungserfolg zu sichern, brauchen sie Unterstützung. Die betreffenden Akteure entwickeln Instrumentarien zur bedarfsgerechten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus.
Priorität 1
Umsetzungsstand begonnen
Die Fachstelle Inklusion hat hierzu im November 2022 eine Arbeitsgruppe mit beteiligten aus dem Behindertenbeirat sowie Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen der Eingliederungshilfe gegründet. Diese Arbeitsgruppe identifiziert und sammelt Herausforderungen der Krankenhausversorgung für Menschen mit Behinderung, konstruiert Handlungsvorschläge und Lösungsansätze. Seit April 2023 werden diese Themen in einem weiteren Arbeitskreis gemeinsam mit Vertretenden aus dem Universitätsklinikum Augsburg bearbeitet. So konnten Lösungen zur verbesserten Überleitung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, regelmäßige Schulungsmaßnahmen für Krankenhausmitarbeitende sowie Maßnahmen zur Erleichterung der Wartezeit in der Notaufnahme umgesetzt werden sowie weitere Maßnahmen angestoßen werden.
Zudem ist ab Sommersemester 2025 geplant, dass Medizinstudierende im Rahmen ihres Studiums Kurzpraktika in Einrichtungen der Eingliederungshilfe absolvieren.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 26: Schaffung einer Möglichkeit zur Überwindung der Hangkante zwischen Rathausplatz und Jakobervorstadt, primär durch die zeitlich erweiterte Nutzung des Aufzugs im Rathausanbau (Verwaltungsgebäude II)
Zur Überwindung des Gefälles zwischen Rathausplatz und Jakobervorstadt wird vorrangig geprüft, inwieweit der Aufzug im Rathausanbau (Verwaltungsgebäude II) zeitlich erweitert und nutzbar gemacht werden kann. Sollte keine ausreichende Nutzungsmöglichkeit gegeben sein, sind durch die Verwaltung weitere Alternativen zu prüfen und vorzustellen.
Priorität 2
Umsetzungsstand abgeschlossen
Eine zeitliche Ausweitung zur Überwindung des Gefälles zwischen Rathausplatz und Jakobervorstadt wurde erreicht durch die zusätzliche Nutzungsmöglichkeit des Aufzugs in der Gastronomie Ratskeller. Mit dem Pächter wurde eine Vereinbarung getroffen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkung außerhalb der Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes den Aufzug in der Gastronomie zu deren Öffnungszeiten nutzen können. Nach der Beseitigung noch vorhandener Schwellen wurden am Eingang des Verwaltungsgebäudes am Elias-Holl-Platz (Niveau Jakobervorstadt) und am Eingang zum Ratskeller am Fischmarkt (Niveau Rathausplatz) entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Eine umfassendere Lösung, die die selbstbestimmte Überwindung der Hangkante zu allen Zeiten ermöglicht, z. B. durch einen öffentlichen Außenaufzug oder ähnliches kann erst berücksichtigt werden, wenn sich hierzu planerische und finanzielle Möglichkeiten ergeben. Dies ist derzeit leider nicht der Fall.
Maßnahme 27: Ortsbegehungen durch Menschen mit Behinderungen in den Stadtteilen zur Beurteilung der Barrierefreiheit
In den Stadtteilen gibt es viele Stellen, die in Bezug auf Barrierefreiheit verbesserungswürdig sind. Welche Stellen dies sind, ist nicht abschließend bekannt. Um dies zu ändern, sind Ortsbegehungen durch Menschen mit verschiedenen Behinderungen notwendig.
Priorität 1
Umsetzungsstand etabliert
Grundsätzlich ist diese Maßnahme in Verbindung mit Maßnahme 23 „Erstellung eines online und in Printform verfügbaren Stadtplans für Menschen mit Behinderungen“ zu sehen, da die Ergebnisse aus den Begehungen in den Stadtplan einfließen.
Es besteht für die Begehungen eine Projektzusammenarbeit mit dem Freiwilligenzentrum Augsburg. „BarriereChecker“ führen die Begehungen mit Hilfe einer Online-Checkliste durch und sind über das Freiwilligenzentrum Augsburg organisiert. Im November 2022 wurden 10 Interessierte zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit in einschlägigen Themen geschult. . Inzwischen sind bereits mehr als 20 Orte in Augsburg gecheckt.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 28: Schaffung von mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum
Um Erholungspausen bei der Überwindung von mittleren Distanzen zu ermöglichen werden zusätzliche Ruhebänke aufgestellt und Sitzgelegenheiten geschaffen, wo dies möglich und sinnvoll ist. Dies erleichtert Menschen mit Behinderungen die Nutzung ihres Quartiers.
Priorität 3
Umsetzungsstand etabliert
Im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen werden fortlaufend entsprechende Sitzgelegenheiten geschaffen und im Unterhalt - soweit möglich - beschädigte Sitzmöglichkeiten ausgetauscht. Dies betrifft sowohl die Bereiche, die im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes liegen (öffentliche Plätze), wie auch in öffentlichen Grünflächen (Zuständigkeitsbereich AGNF).
Im Rahmen des Grünanlagenprogramms der Stadt Augsburg hat das Amt für Grünordnung die schrittweise Nachbesserung der städtischen Grünflächen (Bestandsanlagen) im Sinne der inklusiven Nutzung mit aufgenommen. Es sind damit insbesondere Kleinmaßnahmen wie Rückbau von Stufen, altersgerechte Sitzgelegenheiten, Verlängerung von Wegen, kleinräumiger Belagswechsel vorgesehen, um die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen zu ermöglichen.
Bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Freiflächen (unabhängig von der verwaltenden Dienststelle) ist die Berücksichtigung der Thematik Inklusion eine generelle Planungsvorgabe geworden. Die Planungen werden i.d.R. von Beteiligungsprozessen begleitet, so dass Wünsche, Bedarfe und Notwendigkeiten für das Quartier/ den Stadtteil erfasst werden können.
Kontaktadresse: Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen Dr.-Ziegenspeck-Weg 10, 86161 Augsburg agnf@augsburg.de | Kontaktadresse:
|
Maßnahme 29: Erweiterung von Orientierungssystemen insbesondere in Mischverkehrsflächen
Menschen mit (Sinnes-) Beeinträchtigungen brauchen im öffentlichen Raum Orientierungsmöglichkeiten, die für sie wahrnehmbar sind. In der Fußgängerzone gibt es bereits ein Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Entsprechend den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen bedarfsgerechte Orientierungsmöglichkeiten oder -systeme schrittweise ausgebaut werden, insbesondere in Mischverkehrsflächen und stark frequentierten Bereichen.
Priorität 3
Umsetzungsstand etabliert
Seit 2019 wurden folgende zentrale Maßnahmen umgesetzt:
Orientierungsflächen an Knotenpunkte seit 2019
Mittlerer Graben/Pilgerhausstraße/Leonhardsberg |
Mittlerer Graben/Jakoberstraße/Barfüßerstraße |
Einmündung Holzbachstraße / Bürgermeister-Ackermann-Straße |
Schertlinstraße / Hochfeldstraße |
Inninger Straße / Postillionstraße |
Querung Rosenaustraße am Bahnhofsvorplatz West |
Orientierungsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen seit 2019
Oberhausen | Friedensplatz |
Hochzoll | Zwölf-Apostel-Platz |
Innenstadt | Bäckergasse |
Spitalgasse |
Barrierefreie ausgebaute Bushaltestelle seit 2019
Stadtbezirke | Straßen | Haltestelle |
Firnhaberau | Siedlerweg | Siedlerweg |
Siedlerweg | Lukassiedlung | |
Im Feieerabend | Im Feierabend | |
Hammerschmiede | Neuburgerstr | P+R Hammerschmiede |
Lechhausen | Blücherstr | Schleiermacherstr. |
Blücherstr | Steinerne Furt | |
Hochzoll | Münchner Str. | Münchner Str. |
Zugspitzstr. | Herzogstandstr | |
Haunstetten | Königsbrunner Str | Offenbachkarre |
Ausbau Linie 3 | alle neuen Haltestellen Richtung Königsbrunn | |
Hochfeld | Friedrich Ebert Str. | Messe DB |
Forschungsallee | Zwei neue Haltestellen im Zuge Innovationspark | |
Göggingen | Diebelbachstr. | Brandweg |
Neubergheim Ost | ||
Neubergheim West | ||
Bergheim Baggersee | ||
Bergstr. | Bergstr. | |
Eichleitnerstr. | ||
Kriegshaber | Neusässer Str | Kinderklinik |
Stenglinstr | ||
Virchowstr | Neue Haltestelle am Medizincampus | |
Hochzoll | Karwendelstr. | Forggenseestr. |
Tannheimerstr. | ||
Mittelbergstr | ||
Neuschwansteinstr. | ||
Innenstadt (aktuell in Umsetzung) | Unter Graben/ Müllerstraße | Klinik Vincentinum |
Kontaktadresse:
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Annastraße 16
86150 Augsburg
mtba@augsburg.de
Maßnahme 30: Installierung von Toilettenanlagen mit Pflegeliegen in der Innenstadt
Für schwerst- und mehrfachbehinderte Menschen ist eine behindertengerechte Toilette nicht ausreichend. Für sie ist die Intimpflege nur im Liegen möglich. Daher werden Toilettenanlagen in der Innenstadt schrittweise mit Pflegeliegen ausgestattet.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Kontaktadresse:
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Annastraße 16
86150 Augsburg
mtba@augsburg.de
Maßnahme 31: Weitere Ertüchtigung der Fahrzeuge im Öffentlichen Personennahverkehr
Busse und Straßenbahnen werden mit Rampen, mehr ausgewiesenen und besser gekennzeichneten Sitzplätzen für Menschen mit Behinderungen und mehr Platz ausgestattet, den sowohl Rollstuhlfahrer*innen als auch Eltern mit Kinderwägen nutzen können.
Priorität 2
Umsetzungsstand etabliert
Kontaktadresse:
Swa Verkehrs-GmbH, Fahrbetrieb/Verkehrstechnik
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
kundencenter@sw-augsburg.de
Maßnahme 32: Aufstellen mehrerer Stempelautomaten am Königsplatz
Menschen mit einer Gehbehinderung sind stark unfallgefährdet, wenn sie in Straßenbahnen und Bussen ihre Fahrkarte am Stempelautomat entwerten müssen, insbesondere wenn das Fahrzeug zügig anfährt. Für sie ist es eine Erleichterung, wenn sie ihren Fahrschein während des Wartens am Bahnsteig entwerten können.
Priorität 3
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Swa Verkehrs-GmbH, avg mbH, Kundenmanagement
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
kundencenter@sw-augsburg.de
Maßnahme 33: Installierung barrierefreier Fahrkartenautomaten
Fahrkartenautomaten müssen unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen und so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen bedient werden können. Die Installierung barrierefreier Fahrkartenautomaten insbesondere am Königsplatz gewährleistet die selbstbestimmte Nutzung.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Kontaktadresse:
Swa Verkehrs-GmbH, avg mbH, Kundenmanagement
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
kundencenter@sw-augsburg.de
Maßnahme 34: ÖPNV-Anschluss / Anrufsammeltaxi am Hessing-Förderzentrum für Kinder
Das Hessing-Förderzentrum für Kinder ist eine wichtige Anlaufstelle für Familien mit behinderten Kindern. Es ist derzeit für öffentliche Verkehrsmittel nicht erschlossen. Um diese Situation zu verbessern, wird eine Verbindung mit einem Anrufsammeltaxi geschaffen.
Priorität 2
Umsetzungsstand begonnen
Kontaktadresse:
Swa Verkehrs-GmbH, Fahrbetrieb/Verkehrstechnik
Hoher Weg 1
86152 Augsburg
kundencenter@sw-augsburg.de
Maßnahme 35: Ermöglichung der Einzelfallregelung der Fahrdienstpauschale in Sondersituationen
Menschen mit Behinderungen können zur Unterstützung ihrer Mobilität eine Fahrdienstpauschale beantragen. Bei besonderem Bedarf, z. B. ehrenamtliches Engagement oder pflegebedürftige Angehörige, reicht diese nicht aus. In diesen oder ähnlichen Sondersituationen soll die Möglichkeit einer Einzelfallregelung geschaffen werden.
Priorität 3
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 36: Erweiterung des bestehenden Wohnbüros
Das bestehende Wohnbüro soll in besonderer Weise Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen sein. Es soll zu spezifischen Themen beraten: z. B. Auszug aus dem Elternhaus für junge Erwachsene mit Behinderungen, Vermittlung und Finanzierung von bedarfsgerechten Wohnungen.
Priorität 3
Umsetzungsstand abgeschlossen
Das Wohnbüro im Amt für Wohnbauförderung und Wohnen prüft und vermittelt im Rahmen der Einzelfallbearbeitung, welche Stelle für eine weitere Begleitung geeignet erscheint.
Kontaktadresse:
Wohnbauförderung und Wohnen
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg
wbfundwohnen@augsburg.de
Maßnahme 37: Stärkung der Wohnungsanpassungsberatung
Oft besteht die Möglichkeit, dass bestehende Wohnungen an die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Die personellen Ressourcen der bereits bestehenden Wohnungsanpassungsberatung werden erhöht, um einen Verbleib für Menschen mit Behinderungen in der häuslichen Umgebung noch besser zu ermöglichen.
Priorität 3
Umsetzungsstand etabliert
Die Beratung zur Wohnungsanpassung ist als ehrenamtlich getragenes Beratungsangebot verstetigt. Fünf Beraterinnen und Berater führen regelmäßig im Rahmen von Hausbesuchen Beratungen durch und informieren als Referentinnen und Referenten bei Informationsveranstaltungen. Seit 2023 werden zudem spezielle Informationsvorträge zu digitalen Haushaltshelfern durchgeführt. Seit April 2024 steht in Stadtbergen unter Trägerschaft des Landkreises Augsburg eine Musterwohnung zur Verfügung, die Möglichkeiten der barrierearmen Wohnungsgestaltung und technischer Assistenzsysteme aufzeigt. Die ehrenamtliche Beratung zur Wohnungsanpassung strebt eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Musterwohnung des Landkreises an.
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Seniorenarbeit
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-seniorenarbeit@augsburg.de
Maßnahme 38: Begehung der Museen der Stadt Augsburg bzgl. Barrierefreiheit und Umbau bei Bedarf
Damit die Museen der Stadt Augsburg die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen können, muss der aktuelle Stand bezüglich der Barrierefreiheit erfasst werden. Der Behindertenbeirat hat sich dies zur Aufgabe gemacht und mit Begehungen begonnen. Im zweiten Schritt werden die festgestellten Teilhabebarrieren soweit möglich schrittweise beseitigt.
Priorität 3
Umsetzungsstand etabliert
Die Kunstsammlungen und Museen arbeiten eng mit den Behindertenbeirat und den Begehungsgruppen zusammen, um die Bedürfnisse aller Gäste zu berücksichtigen und allen den Zugang zu den Ausstellungen in den Kunstsammlungen und Museen zu ermöglichen. Den Begehungsgruppen gehören Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen an, die die Bedarfe der jeweiligen Personengruppe aus eigener Betroffenheit am besten beurteilen können.
Bisher fanden Begehungen im Maximilianmuseum (inzwischen bereits zwei Begehungen, im Schaezlerpalais ebenfalls zwei Begehungen und eine Begehung im Römerlager statt.)
Mit der Ausstellung „Stiften gehen. Wie man aus Not eine Tugend macht“, die 2021 im Maximilianmuseums stattfand, konnten die Kunstsammlungen und Museen bereits immense Fortschritte durch vorherige Begehungen und Besprechungen mit inhaltlichen Initiativ-Runden erreichen. Bei der Ausstellung war bereits im Vorfeld einer Ausstellung ein partizipativer Prozess gelungen.
Kontaktadresse:
Kunstsammlungen und Museen
Maximilianstraße 46, 86150 Augsburg
kunstsammlungen.stadt@augsburg.de
Maßnahme 39: Entwicklung von weiteren inklusiven kulturellen Angeboten für Bürgerschaft und Besucherinnen und Besucher der Stadt
Es gibt bereits barrierearme Stadttouren und Angebote für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, z. B. in Museen. Die Entwicklung weiterer Angebote, die die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, wird verstärkt.
Priorität 2
Umsetzungsstand etabliert
Kunstsammlungen und Museen
- In den Kunstsammlungen und Museen werden seit vielen Jahren barrierefreie bzw. barrierearme Führungen angeboten: Es gibt regelmäßige Sehbehinderten- und Blindenführungen, Angebote in Gebärdensprache und Führungen in einfacher Sprache sowie Workshops für diese Einschränkungen.
- Seit März 2020 gibt es einen barrierefreien Zugang im Erdgeschoss des Mozarthaus sowie einen barrierefreien digitalen Zugang des gesamten Museums.
- Im Dezember 2022 wurde der Aufzug im Schaezlerpalais fertiggestellt und eingeweiht. Das gesamte Schaezlerpalais ist seitdem barrierefrei zugänglich.
Kontaktadresse:
Kunstsammlungen und Museen
Maximilianstraße 46, 86150 Augsburg
kunstsammlungen.stadt@augsburg.de
Welterbe
- Das Welterbe Info-Zentrum wurde im Frühjahr 2021 auf dem Rathausplatz eingeweiht. Seitdem ist das Welterbe Info-Zentrum barrierefrei über eine Rampe zugänglich, die die beiden Ausstellungsebenen verbindet.
- Das Welterbe-Team hat einen Touren-Guide zum Welterbe in Einfacher Sprache entwickelt und bietet ebenfalls barrierearme Touren an.
- Das Augsburger Welterbe besteht aus 22 Einzelobjekten. Künftig können sich Interessierte an neuen Info-Stelen über die Objekte informieren. Die Informationstexte auf den öffentlichen Info-Stelen zu den 22 Objekten sind an die Einfache Sprache angelehnt. Sichtbare QR-Codes auf den Info-Stelen ermöglichen den Zugang zu Informationen auf einem anderen Medium (zum Beispiel kann via Smartphone die Vorlesefunktion genutzt werden.)
Kontaktadresse:
Welterbebüro
Karolinenstraße 17, 86150 Augsburg
welterbe@augsburg.de
Staatstheater Augsburg
Das Staatstheater Augsburg entwickelt kontinuierlich die Angebote im Bereich Inklusion und Barrierefreiheit weiter. Alle aktuellen Angebote des Staatstheaters sind unter folgendem Link abrufbar: Inklusion Staatstheater Augsburg
Kontaktadresse:
Besucherservice Staatstheater Augsburg
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
tickets@staatstheater-augsburg.de
Maßnahme 40: Anschaffung von verschiedenen Geräten, z. B. einer mobilen Höranlage zur Ausleihe für Veranstaltungen und Selbsthilfegruppen
Damit Menschen mit Behinderungen an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen können, müssen Voraussetzungen gegeben sein, die nicht in allen Veranstaltungsräumen vorgehalten werden. Ein Beispiel ist eine mobile Höranlage. Die Anschaffung eines Hörkoffers zur Ausleihe bei der Stadt Augsburg ermöglicht die Kommunikation zwischen Hörenden und Menschen mit Hörbehinderung und damit die Teilhabe an der Gesellschaft.
Priorität 2
Umsetzungsstand offen
Kontaktadresse:
Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Fachstelle Inklusion
Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg,
fachstelle-inklusion@augsburg.de
Maßnahme 41: Schulungs- und Fortbildungsangebot für Organisatorinnen und Organisatoren zur barrierefreien Durchführung von Veranstaltungen
Öffentliche und nicht öffentliche Veranstaltungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit Menschen mit Behinderungen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen daran teilnehmen können. Um die Organisatorinnen und Organisatoren dieser Veranstaltungen für die entsprechenden Voraussetzungen und Möglichkeiten zu sensibilisieren, wird eine Schulung angeboten.
Priorität 3
Umsetzungsstand begonnen
Kontaktadresse für städtische Veranstaltende:
Stadt- und Führungsakademie
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
anmeldung.akademie@augsburg.de
Kontaktadresse für nicht-städtische Veranstaltende
Augsburger Volkshochschule –
Augsburger Akademie e.V.
Willy-Brandt-Platz 3 a
86153 Augsburg
verwaltung@vhs-augsburg.de
Mitwirkungsmöglichkeiten
Sie möchten gerne mitwirken bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion?
Sie haben Anregungen, Wünsche oder auch Kritikpunkte zum Aktionsplan Inklusion oder zu den Maßnahmen?
Dann schreiben Sie gerne eine Mail an fachstelle-inklusion@augsburg.de
Oder rufen Sie an: Fachstelle Inklusion
- Andrea Bayer, Tel. 0821 324 4329
- Chantal Mildenberger, Tel. 0821 324 4328
Dann können wir die Möglichkeiten besprechen, die sich bieten. Wir freuen uns auf Sie!