Informationen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und vertreten Betroffene zum Beispiel beim Umgang mit Behörden oder prüfen einen Mietvertrag. Sie helfen, Sozialansprüche geltend zu machen oder einen Pflegedienst zu beauftragen.

Die rechtliche Betreuung ist eine wichtige Aufgabe, da sie Menschen bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit hilft und ihre Menschenwürde in Situationen großer Verletzlichkeit schützt

Neben den Berufsbetreuerinnen und -betreuern gibt es auch Menschen, die die rechtliche Betreuung als Ehrenamt ausüben. Häufig sind es Familienangehörige oder Personen aus dem nahen Umfeld.

Die Übernahme der Betreuung für einen Angehörigen kann herausfordernd sein. Viele ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden mit ihr vor zahlreiche neue Fragen gestellt.                                                          


Wer kann mir weiterhelfen?

Die Betreuungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie steht Betroffenen wie auch Betreuerinnen und Betreuern in allen Fragen zur Verfügung. Neben der städtischen Betreuungsstelle stehen ehrenamtlichen Betreuern bzw. Bevollmächtigten auch Betreuungsvereine für Fragen zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es in Augsburg verschiedene Unterstützungsangebote für die unterschiedlichen Zielgruppen. Ein Überblick:

Für pflegende Angehörige im ambulanten Bereich für Seniorinnen und Senioren

Die Seniorenfachberatungsstellen sind die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Älterwerden. Sie beraten über wichtige Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren und helfen bei der Antragsstellung (z.B. ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Essen auf Rädern, Tages- Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Pflegeheime). Außerdem informieren sie über Zuständigkeiten und Leistungen für Senioren (z.B. Kranken- Pflegekasse, Sozialhilfe, Wohngeld etc.).

Weitere Stellen:

Für Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund und ihre Angehörigen

Seniorinnen und Senioren mit einer Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung und ihre Angehörigen

Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Fachstellen für pflegende Angehörige informieren und bieten zudem spezielle Entlastungsangebote für die Angehörigen wie z.B. Angehörigengruppen, Helferkreise, Schulungen für pflegende Angehörige etc.:

Beratung zu Wohnanpassung

… erhalten Sie bei der Fachstelle für Seniorenarbeit der Stadt Augsburg.

Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg verfügt über mehrere Tagespflegeeinrichtungen. Dabei handelt es sich um ein niederschwelliges Hilfs- und Betreuungsangebot für Seniorinnen und Senioren, die noch allein oder mit Angehörigen zu Hause leben. Die Tagespflege kann für mehrere Stunden am Tag eine durchgehende Betreuung sichern und gleichzeitig Tagesstruktur und Gemeinschaft bieten. Die Kosten werden je nach Pflegegrad anteilig von der Pflegekasse übernommen. Nähere Informationen zu den Betreuungsangeboten gibt es über die Seniorenfachberatungsstellen in Ihrem Stadtteil.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

... können Sie im Rahmen unserer Veranstaltungen auf Rechtliche Betreuung abrufen.


Welche Aufgaben gehören zu einer Betreuung?

Aufgabenbereich „Sorge für die Gesundheit“

Die Gesundheitssorge muss alle Möglichkeiten nutzen, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu verbessern, Schlimmeres zu verhindern und/oder die Folgen zu mildern. Sie umfasst im Kern drei Bereiche:

  • die Einwilligung in medizinische Behandlungen,
  • die Vertretung beim Abschluss der zugrundeliegenden zivilrechtlichen Verträge zwischen Arzt und Patient
  • sowie die Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen Arzt, Patient und Krankenkasse.

AufgabenbereichAufenthaltsbestimmung“:

Für eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie, eines Heimes oder bei anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen ist zusätzlich der AufgabenbereichAufenthaltsbestimmung“ sowie die Genehmigung des Betreuungsgerichtes zwingend erforderlich.


Aufgabenbereich „Vermögenssorge“

Die Vermögenssorge regelt die finanziellen Angelegenheiten eines Betreuten. Dazu gehören:

  • die Kontoführung
  • die Verwaltung des Kapitalvermögens wie von Sparbüchern und Liegenschaften
  • das Geltendmachen von Ansprüchen, zum Beispiel gegenüber der Krankenkasse oder dem Sozialamt
  • die Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom oder Versicherungen
  • die Vertretung gegenüber Gläubigern, Überwachung und Regelung der Schuldentilgung

Aufgabenbereich „Behördliche Angelegenheiten“

Der gesetzliche Betreuer kann sich bei allen Behörden Information einholen und tätig werden. Dazu gehören:

  • Rentenversicherer
  • Krankenkassen
  • Versicherungen
  • Sozialämter
  • Versorgungsämter
  • etc.

Voraussetzung ist die Erstvorstellung unter Angabe des Aktenzeichens und der Übersendung des Betreuerausweises.

Nachdem eine gesetzliche Betreuung erfolgreich vermerkt ist, erhält meist der Betreuer selbst die entsprechenden Unterlagen des jeweiligen Amtes. Anträge können nun gestellt werden, Auskünfte eingeholt oder Duplikate von verloren gegangenen Bescheiden beantragt.

Sollte sich die betreute Person nicht mehr äußern können, zu welchen Behörden Kontakt besteht, finden sich oft Unterlagen in der Wohnung. Oft gibt auch ein Kontoauszug Auskunft über Versicherungen, Rentenzahlungen etc.

 


Wichtige Begriffe

  • Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, in dem Richter und Rechtspfleger über Fragen der gesetzlichen Betreuung und Unterbringung volljähriger Personen entscheiden. Die Geschäftsstelle fungiert als Sekretariat des Betreuungsgerichtes und ist nicht für Beratungen zuständig.
  • Der Betreuungsrichter bestellt und entlässt Betreuerinnen und Betreuer und bestimmt die Aufgabenkreise, in denen sie tätig werden. Er ist für alles zuständig, was die persönlichen Rechte des Betreuten betrifft: Er bestellt zum Beispiel einen Verfahrenspfleger zum besonderen Schutz der betreuten Person, holt Sachverständigengutachten ein, genehmigt Einwilligungen in bestimmte Heilbehandlungen und in freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringungen.  
  • Rechtspfleger verpflichten und unterrichten die Betreuer, beraten und beaufsichtigen sie. Sie entscheiden über den Aufwendungsersatz und die Betreuungsvergütung. Rechtspfleger erteilen Genehmigungen im Aufgabenkreis der Vermögenssorge, sowie Genehmigungen zur Kündigung von Wohnraum.
  • Verfahrenspfleger werden vom Betreuungsgericht bestellt, um die Interessen eines Betroffenen zu wahren. Sie erläutern dem Betroffenen das gerichtliche Verfahren und übermitteln dem Betreuungsgericht die persönlichen Wünsche. Ein Verfahrenspfleger kann Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an Anhörungen teilnehmen.
  • Die Betreuungsstelle der Stadt Augsburg berät und unterstützt als Betreuungsbehörde Betreuerinnen und Betreuer im Stadtgebiet. Dabei wird sie vom Betreuungsgericht bei der Aufklärung von Sachverhalten und bei der Suche nach geeigneten Betreuern unterstützt.
  • Betreuungsvereine begleiten, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte.

So läuft ein Betreuungsverfahren ab

1. Eine betroffene Person kann selbst für sich eine Betreuung beantragen. Oftmals regen aber auch Dritte wie Nachbarn, Angehörige, Sozialdienste oder Ärzte eine Betreuung an.

2. Das Betreuungsgericht beauftragt dann die Betreuungsstelle der Stadt Augsburg, einen Sozialbericht zu erstellen. Dabei wird die betroffene Person insbesondere zu ihrer persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation befragt sowie ihre Wünsche bezüglich der Betreuerauswahl festgehalten.

3. Das Betreuungsgericht muss die betroffene Person vor ihrer Entscheidung anhören. Manchmal wird auch ein Verfahrenspfleger hinzugezogen, um die Rechte der betroffenen Person im Verfahren zu vertreten.

4. Das Betreuungsgericht gibt seine Entscheidung per Beschluss bekannt und bestellt den gesetzlichen Betreuer. Dieser erhält einen Betreuerausweis.

5. Seit 01.01.2023 erhalten alle neu bestellten Betreuerinnen und Betreuer anschließend ein Beratungsangebot eines Betreuungsvereins.


Ein gesetzlicher Betreuer darf nur dann bestellt werden, wenn das Betreuungsgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten über die Notwendigkeit und den Umfang der Betreuung und die voraussichtliche Dauer der Betreuung eingeholt hat.      


Die Betreuungsstelle der Stadt Augsburg

Die Betreuungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie steht Betroffenen wie auch Betreuerinnen und Betreuern in allen Fragen zur Verfügung.

Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Sachverhaltsermittlung und Stellungnahme im Rahmen eines Betreuungsverfahrens für das Betreuungsgericht
  • Beratung und Aufklärung zum Betreuungsverfahren
  • Gewinnung und Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuern, Infoveranstaltungen
  • Information, Beratung und Aufklärung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bei Vollmacht und Betreuungsverfügung mit gültigem Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis), 10.- € und nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Zusammenarbeit mit und Förderung von Betreuungsvereinen

Die Augsburger Betreuungsvereine

Neben der Betreuungsstelle stehen Ehrenamtlichen bzw. Bevollmächtigten auch die Betreuungsvereine in Stadt und Landkreis Augsburg für Fragen zur Verfügung. Alle Angebote sind kostenlos. Eine Mitgliedschaft ist nicht nötig.

  • Betreuungsverein für Augsburg und Umgebung e. V.
    Hauptstraße 11, 86405 Meitingen
    Tel: 08271 - 426 4147   Mail: info@betreuungsverein-au.de
    Telefonische Sprechstunde: Montag 9 – 12 Uhr
     
  • Betreuungsverein Caritasverband für Stadt und den Landkreis Augsburg e. V.
    Depotstraße 5, 86199 Augsburg
    Tel: 0821 - 57 04 831     Mail: betreuungen@caritas-augsburg-land.de oder betreuungen@caritas-augsburg-stadt.de
    Telefonische Sprechstunde: Mittwoch 9 – 12 Uhr
     
  • Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen e. V.
    Leonhardsberg 16, 86150 Augsburg
    Tel: 0821 – 31 23 86   Mail: betreuungsverein@skf-augsburg.de
    Telefonische Sprechstunde: Donnerstag 9 – 12 Uhr