Wohngeld Plus

Wohnen kostet Geld. Oft zu viel für Personen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb unterstützt der Staat in solchen Fällen finanziell mit dem Wohngeld.

Seit 1. Januar 2023 gilt das Wohngeld-Plus-Gesetz. Die Wohngeldleistungen erhöhen sich dadurch erheblich. Außerdem sind mehr Menschen berechtigt, Wohngeld zu beantragen.

Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, bis zu denen Wohngeld bezogen werden kann. Auch die Höhe der Unterkunftskosten, die in Augsburg berücksichtigt werden können, sind gestiegen.

>> Weitere Infos zum Wohngeld

Beratung

Wer bisher noch kein Wohngeld bezieht und seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Augsburg hat, kann sich unter folgenden Telefonnummern beraten lassen, ob ein Wohngeldantrag sinnvoll ist:

Lastenzuschüsse und Neuanträge Mietzuschüsse

Buchstabe A - Kur

Telefon Buchstabe Zimmer-Nr.
0821 324-9616 Teamleitung 226
0821 324-9649 A - Brd 217
0821 324-9586 Bre - Fel 220
0821 324-9617 Fem - Hop 219
0821 324-9647 Hoq - Kur 218

 Buchstabe Kus - Z

Telefon Buchstabe Zimmer-Nr.
0821 324-64129 Teamleitung 206
0821 324-9648 Kus - Nic 208
0821 324-64136 Nid - Schl 209
0821 324-9585 Schm - Sto 210
0821 324-64139 Stp - Z 205

Für die telefonische Beratung werden Angaben über die monatliche Miete inklusive Nebenkosten (jedoch ohne Heizkosten) sowie Angaben zu den Bruttoeinkünften sämtlicher Haushaltsmitglieder benötigt.


Kann ich Wohngeld beantragen?

Als grober Anhaltspunkt für Augsburger Bürgerinnen und Bürgern können die folgenden Tabellen herangezogen werden.

Wenn das Brutto-Einkommen die genannten Grenzbeträge übersteigt, gibt es im Regelfall in Augsburg keinen Anspruch auf Wohngeld.

Je nach Einkommensart gelten folgende Richtwerte:

Personen, die aus ihrem Einkommen weder Einkommensteuer noch Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen
(z.B. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1)

1 Person

    1.493,00 €

2 Personen

    2.010,00 €

3 Personen

    2.509,00 €

4 Personen

    3.386,00 €

5 Personen

    3.875,00 €

6 Personen

    4.353,00 €

7 Personen

    4.771,00 €

8 Personen

    4.969,00 €

9 Personen

    5.619,00 €

  
Personen, die aus ihrem Einkommen entweder Einkommensteuer oder Krankenversicherungsbeiträge oder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen

1 Person

    1.667,00 €

2 Personen

    2.242,00 €

3 Personen

    2.796,00 €

4 Personen

    3.771,00 €

5 Personen

    4.313,00 €

6 Personen

    4.845,00 €

7 Personen

    5.310,00 €

8 Personen

    5.530,00 €

9 Personen

    6.251,00 €

   
Rentnerinnen und Rentner,
die aus ihrem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge, aber keine Einkommensteuer bezahlen:

1 Person

    1.667,00 €

2 Personen

    2.242,00 €

3 Personen

    2.796,00 €

4 Personen

    3.771,00 €

5 Personen

    4.313,00 €

6 Personen

    4.845,00 €

7 Personen

    5.310,00 €

8 Personen

    5.530,00 €

9 Personen

    6.251,00 €

   
Rentnerinnen und Rentner,
die aus ihrem Einkommen Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen:

1 Person

        1.874,00 €

2 Personen

        2.521,00 €

3 Personen

        3.145,00 €

4 Personen

        4.241,00 €

5 Personen

        4.852,00 €

6 Personen

        5.450,00 €

7 Personen

        5.672,00 €

8 Personen

        6.220,00 €

9 Personen

        7.032,00 €

   
Erwerbstätige,
die aus ihrem Einkommen Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeiträge, jedoch keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen (z.B. Beamtinnen und Beamte), oder Erwerbstätige, die aus ihrem Einkommen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, jedoch keine Einkommensteuer bezahlen:

1 Person

    1.968,00 €

2 Personen

    2.615,00 €

3 Personen

    3.239,00 €

4 Personen

    4.335,00 €

5 Personen

    4.946,00 €

6 Personen

    5.545,00 €

7 Personen

    6.066,00 €

8 Personen

    6.314,00 €

9 Personen

    7.126,00 €

   
Erwerbstätige,
die aus ihrem Einkommen sowohl Einkommensteuer, als auch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen:

1 Person

    2.235,00 €

2 Personen

    2.974,00 €

3 Personen

    3.687,00 €

4 Personen

    4.940,00 €

5 Personen

    5.637,00 €

6 Personen

    6.321,00 €

7 Personen

    6.918,00 €

8 Personen

    7.201,00 €

9 Personen

    8.129,00 €


Was gilt für mich, wenn ich bereits Wohngeld beziehe?

Wer bisher bereits Wohngeld bezieht, kann für die Zeit ab 1. Januar 2023 höheres Wohngeld erhalten.

Wenn der bisherige Bewilligungszeitraum in das Jahr 2023 hineinreicht, wird das höhere Wohngeld automatisch bewilligt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Der neue Bewilligungsbescheid mit dem geänderten Wohngeldbetrag für die Zeit von Januar 2023 bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 verschickt.

Personen, die im Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten voraussichtlich im Januar 2023 den sogenannten Heizkostenzuschuss 2 ausbezahlt.

Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Höhe dieses Heizkostenzuschusses beträgt für eine Einzelperson 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt  540 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro.

Bestandsfälle Mietzuschuss

Buchstabe A - Kol

Telefon

Buchstabe

Zimmer-Nr.

0821 324-9520

Teamleitung

202

0821 324-9644

A - Ali

206

0821 324-64137

Alj - Bau

211

0821 324-64135

Bav - Den

214

0821 324-9630

Deo - Geo

203

0821 324-64125

Gep - H

212

0821 324-64134

I - Kol

213

 

 

 

Buchstabe Kom - Z

Telefon

Buchstabe

Zimmer-Nr.

0821 324-64140

Teamleitung

209

0821 324-9641

Kom - Lef

207

0821 324-9530

Leg - Md

204

0821 324-64127

Me - Pi

213

0821 324-9642

Pj - Sg

210

0821 324-9527

Sh - St

205

0821 324-9643

Su - Vi

205

0821 324-64126

Vj - Z

212


Wie kann ich Wohngeld beantragen?

Wenn Sie Wohngeld beantragen möchten, finden Sie hier die >>Antragsunterlagen.

Den vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag schicken Sie bitte an folgende Adresse:

Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Metzgplatz 1
86150 Augsburg


Alternativ können Sie die Unterlagen auch in folgenden Dienststellen der Stadt Augsburg abholen:

  • Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
    Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
      
  • Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
    Abteilung Wohngeld
    Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg
       
  • Bürgerinformation
    Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
      
  • Bürgerbüro Stadtmitte
    An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
      
  • Bürgerbüro Haunstetten
    Tattenbachstraße 15, 86179 Augsburg
      
  • Bürgerbüro Hochzoll
    Friedberger Straße 115, 86163 Augsburg
      
  • Bürgerbüro Kriegshaber
    Ulmer Straße 72, 86156 Augsburg
      
  • Bürgerbüro Lechhausen
    Neuburger Straße 20, 86167 Augsburg

 

Wichtige Hinweise

Aufgrund des extrem hohen Antragsaufkommens kommt es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge.

Wir bitten Sie daher dringend, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen (sowohl per E-Mail als auch telefonisch).

Falls Sie bereits über ein Aktenzeichen der Wohngeldbehörde (Wohngeldnummer) verfügen, geben Sie dieses bitte bei jedem Schreiben an.