Wilde Müllablagerung
Das wilde Ablagern von Müll ist verboten und schadet der Umwelt. Wer Müll auf Straßen, Plätzen oder neben dafür vorgesehenen Containern liegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Bußgeldforderung rechnen!
Kein Verursacher bekannt, wer ist für die Entsorgung zuständig?
Oft fehlt von der Person, die den Müll illegal entsorgt hat, jede Spur. Der Verursacher ist nicht zu ermitteln.
- Auf Privatgrundstücken gilt dann laut Verwaltungsrecht: Der Grundstückseigentümer muss sich um die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle kümmern.
- Auf öffentlichen Grundstücken ist die Allgemeinheit zuständig: Wer Müll entdeckt, kann den Abfallwirtschaft- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg benachrichtigen. Dieser kümmert sich in solchen Fällen um die Entsorgung. Bei anderen Abfällen wie z.B. Schrottfahrzeugen, Ölbehältern oder Starterbatterien ist das Umweltamt zu verständigen.
Wildes Ablagern von Müll ist nicht nötig!
Die Stadt Augsburg bittet alle Bürger und Besucher der Stadt um die fachgerechte Entsorgung ihres Mülls. Bürger können in Augsburg kostenlos ihren Sperrmüll abholen lassen. Wer ein Altfahrzeug loswerden möchte, kann sich hier über die Möglichkeiten informieren. Auch Elektroaltgeräte, Altöl, Batterien und Energiesparlampen können problemlos und größtenteils auch kostenlos entsorgt werden.