Gerüche
Belästigung ja oder nein: Als Beurteilungsgrundlage für Gerüche dient die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Die Häufigkeit der Geruchsbelästigung pro Jahr entscheidet, ob es sich hier um eine erhebliche Belästigung handelt oder nicht. Außerdem ist von Bedeutung, ob ein Geruch als angenehm oder unangenehm empfunden wird. Bäckereigeruch wird beispielsweise anders empfunden als Müllgeruch.
Um zu vermeiden, dass Gerüche freigesetzt werden, sind – je nach Branche – Abluftsysteme üblich oder vorgeschrieben, zum Teil mit Fettfiltern oder anderen Reinigungssystemen.
Bei auftretenden Geruchseinwirkungen können sich Anwohner direkt an die Verursacher wenden. Insbesondere bei Betrieben steht meistens ein Ansprechpartner zur Verfügung. Falls das Gespräch ergebnislos verläuft, kann das Umweltamt eingeschaltet werden.
Gerüche aus Gastronomie und anderen Geschäften
Gerüche aus Fastfood-Restaurants (insbesondere Friteusengeruch) und Imbissgeschäften können die Nachbarschaft belästigen. Im Winter ist die Belastung meist geringer, da die Fenster von Betreibern und von Nachbarn oft geschlossen sind. Wenn im Sommer die Küchenfenster und die Fenster der Nachbarn offen stehen, kann es zu Konflikten kommen.
Auch im oberen Bereich von Wohnhäusern, wo Dachterrassen und Schlafzimmerfenster nicht weit entfernt liegen von Küchenabluftkaminen, entstehen manchmal Belästigungssituationen. Dann kann es helfen, eine zusätzliche Reinigungsstufe in den Abluftweg zu installieren oder den betreffenden Kamin zu erhöhen. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Es ist aber unmöglich, Gerüche vollständig zu vermeiden.
Gerüche aus privaten Wohnungen
Die Gerüche aus Privathaushalten müssen von der Nachbarschaft im Rahmen des normalen Zusammenlebens in Städten hingenommen werden. Es existiert auf kommunaler Ebene keine öffentlich-rechtliche Regelung zum Schutz vor Gerüchen. Konflikte bei starken Belästigungen durch Gerüche aus privaten Küchen, Hobbys und Grillen im Garten oder auf dem Balkon sind nur über das Zivilrecht zu regeln, falls sich die Parteien nicht einigen können.
Studiert man eine Anzahl von Zivilrechtsurteilen, so kristallisieren sich bestimmte grundsätzliche Regeln heraus. So sollten z.B. auf Balkonen und Dachterrassen mit niedriger Distanz zu Nachbarn keine Holzkohlegrills verwendet werden, sondern lediglich Gas- oder Elektrogrills, die übrigens auch finanziell erschwinglich sind. Dabei wurde auch schon häufiger als ein mal pro Woche zu grillen als unzumutbar für die Nachbarn gewertet.
Beim Grillen mit Holzkohle ist sicherzustellen, dass der Rauch nicht in benachbarte Wohnungen zieht. Deshalb sollte auf die Windrichtung geachtet werden.
Natürlich gehört zu den Gerüchen auch der Zigarettenrauch. Konflikte wegen Belästigungen durch Zigarettenrauch sind oft Gegenstand von Zivilrechtsverfahren; hierzu existiert eine große Anzahl von Gerichtsurteilen.
Gerüche in Innenräumen
Aus Einrichtungsgegenständen, Möbeln, Bodenbelägen oder Wandfarben können Stoffe in Innenräume ausdünsten, die Geruchsbelästigungen bis hin zu Gesundheitsbeeinträchtigungen verursachen. Die wichtigsten Problemstoffe sind Lösemittel und Holzschutzmittel. Oft setzen auch Schimmelpilze Geruchsstoffe frei. Dazu kommen Chemikalien aus Reinigungsmitteln, Ruß von Kerzen und Geräte zur Geruchsverbesserung.
Auch die Gerüche in Autos sind relevant. Der für Neuwagen typische Geruch, eine Überlagerung verschiedener Lösemittel und Monomere, galt früher als Statussymbol.
Gerüche aus Industrieanlagen
Industrieanlagen unterliegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz und damit den entsprechenden Auflagen zu regelmäßigen Inspektionen und Messungen. Darüber hinaus gibt es ein gewisses Maß an diffusen Geruchsquellen. Oftmals liegen solche Betriebe nicht direkt in der Innenstadt sondern etwas außerhalb des Zentrums in der Nachbarschaft von Wohngebieten. Gerüche von großen Industrieanlagen, die aus diffusen Quellen auf Betriebsgelände stammen, werden oft schon seit vielen Jahren in der Umgebung wahrgenommen. Solche Gerüche treten in den letzten Jahrzehnten aufgrund der Luftreinhaltungsgesetze und der Fortschritte bei der Anlagentechnik viel seltener auf.
Geruchseindrücke, die von den langjährigen Anwohnern als relativ selten und im Rahmen des Normalen als typisch für den jeweiligen Betrieb eingestuft werden, können bei Neuzugezogenen trotzdem zu Belästigungen führen. Die Nase als Analysegerät nimmt oft noch kleinste Konzentrationen wahr. Stoffe in so niedrigen Mengen haben in der Regel keine gesundheitlichen Auswirkungen. Um Geruchsemissionen zu reduzieren, kommen Filteranlagen, thermische oder katalytische Nachverbrennung in Frage, auch Arbeitsanweisungen zum Umgang mit geruchsemittierenden Stoffen und Produkten sind zweckmäßig.