Auch 2025 gibt es Fördergelder für Solaranlagen

18.10.2024 10:07 | Blue City Umwelt & Soziales

Rund 1000 Solaranlagen hat die Stadt Augsburg seit 2023 gefördert. Im nächsten Jahr geht das Programm weiter. Insgesamt stehen weitere 200.000 Euro für neue Anlagen auf dem Dach oder am Balkon zur Verfügung.

Zwei Männer vor einem Haus. Am Balkon ist eine Solaranlage zu sehen. Die Männer halten Unterlagen in der Hand.

Umweltreferent Reiner Erben bei der Übergabe einer der ersten Förderzusagen im Herbst 2023. Seither haben fast 1.000 Augsburgerinnen und Augsburger eine Förderzusage erhalten. Foto: Annette Zoepf / Stadt Augsburg

Seit Herbst 2023 läuft das Solarförderprogramm. Damit fördert die Stadt Augsburg Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen und Solarthermie-Anlagen) und Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) auf und an Gebäuden im Stadtgebiet. Mittlerweile wurden rund 1.000 Anträge gestellt, darunter rund 600 Steckersolargeräte und rund 400 Photovoltaik-Anlagen. Fast alle Anträge wurden bewilligt.

Für 2024 können derzeit noch Anträge gestellt werden. Einzelne Fördertöpfe könnten bald ausgeschöpft sein. „Das erfolgreiche Förderprogramm wird 2025 wie geplant fortgeführt“, erklärt Umweltreferent Reiner Erben. „Weitere 200.000 Euro stehen zur Verfügung.“

Der Antrag kann ganz niederschwellig auf augsburg.de/solarfoerderprogramm gestellt werden.

500.000 Euro für die Energiewende

Das Augsburger Solarförderprogramm umfasst insgesamt 500.000 Euro. Das Geld wurde aus der städtischen Klimarücklage in den Jahren 2023 bis 2025 bereitgestellt. Ziel der Förderung ist es, einen zusätzlichen Anreiz zum Einstieg in die Solarenergienutzung zu geben – sowohl Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern als auch Eigentümerinnen und Eigentümern und Mietenden von Wohnungen oder Gewerbeeinheiten.

Derzeit wird die Installation von PV- und Solarthermie-Anlagen auf und an Gebäuden im Stadtgebiet Augsburg mit pauschal 500 Euro gefördert. Bei besonders nachhaltiger Flächennutzung, zum Beispiel durch die Kombination mit einer Dachbegrünung, ist ein zusätzlicher Bonus möglich. Haushalte in Mehrfamilienhäusern können durch eine Fördermöglichkeit für Steckersolargeräte ebenfalls profitieren. Sie liegt 2024 bei pauschal 100 Euro.

Dachflächen konsequent nutzen

Besonders erfreulich, so Umweltreferent Reiner Erben, sei die Motivation der Augsburger Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, vorhandene Dachflächen konsequent zu nutzen: „Die bisher etwa 400 beantragten PV-Anlagen haben im Durchschnitt eine Größe von knapp 9 kWp, was einer jährlichen Stromproduktion von 9.000 Kilowattstunden entspricht. Das geht oft deutlich über den Eigenbedarf des betreffenden Haushalts hinaus. Dieser Überschuss kommt der öffentlichen Versorgung mit klimafreundlichem Strom zugute.“ Gravierende Netzengpässe sind im leistungsfähigen Augsburger Stromnetz dabei nicht zu befürchten. Entscheidend ist vielmehr, zunächst die vorhandenen, ohne weitere Versiegelung nutzbaren Flächen vor allem auf Gebäuden konsequent zu belegen.

Hinweise zum Antrag

Im Förderprogramm gilt: Förderantrag vor Beauftragung beziehungsweise Bestellung. Bereits beauftragte, bestellte oder installierte Anlagen und Geräte sind nicht förderfähig. Das Umweltamt weist außerdem darauf hin, dass PV-Module auf oder an Gemeinschaftseigentum erst mit dem Einverständnis der Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen oder -eigentümer installiert werden dürfen – unabhängig von der lang erwarteten und am 16.10.2024 in Kraft getretenen Privilegierung von Steckersolargeräten im Wohneigentums- und Mietrecht.

Für die Betreuung des Solarförderprogramms ist das städtische Umweltamt zuständig. Erarbeitet wurde es durch das Umweltreferat und das Umweltamt unter Beteiligung des Klimabeirats.