Neue Grundsteuer: Jetzt werden erste Bescheide versendet

09.01.2025 09:51 | Bürgerservice & Rathaus

Ab 9. Januar startet die Stadt Augsburg mit dem Versand der neuen Grundsteuer-Bescheide an die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Bei der Höhe der individuellen Grundsteuer wird es zu Verschiebungen kommen: Tendenziell muss für Einfamilienhäuser etwas mehr, für Eigentumswohnungen weniger bezahlt werden.

Reihenhaussiedlung von oben

Innerhalb der Einzelgrundstücke gibt es durch die Gesetzesänderung bei der Grundsteuer Gewinner und Verlierer. Luftbild: Ulrich Wagner

Am 1. Januar 2025 ist eine neue Grundsteuerregelung in Kraft getreten. Das Bayerische Grundsteuergesetz bestimmt, dass ausschließlich Flächenmaßstäbe als Grundlage dienen. Dies stellt eine Vereinfachung gegenüber der Einbeziehung von immer wieder zu erneuernden Wertkomponenten dar. Die neue Festsetzung bedeutet aber auch, dass einige Immobilienbesitzer mehr, andere weniger zahlen müssen - abhängig von der Größe und Nutzung ihrer Grundstücke. Die Stadt Augsburg strebt insgesamt keine Mehreinnahmen aus der Steueränderung an. 

Etwa zwei Drittel zahlen weniger, ein Drittel zahlt mehr 

Nach derzeitigem Stand zahlen im Stadtgebiet Augsburg 61.520 Steuerpflichtige weniger und 33.751 Steuerpflichtige mehr Grundsteuer als im vergangenen Jahr. Tendenziell muss für Einfamilienhäuser etwas mehr und für Eigentumswohnungen weniger gezahlt werden.

Die neuen Berechnungsgrundlagen kommen vom Finanzamt

Städte und Gemeinden bekommen von den staatlichen Finanzämtern mittels elektronischem Datenabruf die neuen Berechnungsgrundlagen zur Verfügung gestellt. Sie wurden auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümerinnen und Eigentümern ermittelt. Diese sogenannten Messbescheide dienen den Städten und Gemeinden als Grundlage zur Erstellung der Grundsteuerbescheide.

So wird die Grundsteuer berechnet: Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz

Anhand des Messbescheids konnten Eigentümerinnen und Eigentümer schon bisher den Steuerbetrag ausrechnen, indem sie zum Beispiel bei der Grundsteuer B den Messbetrag laut Finanzamtsbescheid mit dem für 2025 festgesetzten Hebesatz der Stadt Augsburg von 670 v. H. multiplizierten, also Messbetrag mal 6,7.

Noch fehlen Daten für rund 10.000 Objekte

Um möglichst viele der vom Finanzamt laufend eingehenden Daten zu berücksichtigen, erstellt die Stadt Augsburg die Bescheide für 2025 erst jetzt. Bei rund 10.000 Objekten, die 2024 veranlagt waren, fehlen noch die Daten des Finanzamtes. Für diese Eigentümerinnen und Eigentümer wird der Grundsteuerbescheid daher erst später erstellt. Die neue Grundsteuer wird in diesen Fällen dann erst einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

Mit Fehlerbereinigungen und Korrekturen ist zu rechnen

Da noch nicht alle Daten vorliegen und darüber hinaus mit zahlreichen Korrekturen und Fehlerbereinigungen der staatlichen Bescheide zu rechnen ist, bleiben Unsicherheiten bestehen.

Alle Informationen zur Grundsteuer und den aktuellen Hebesätzen unter augsburg.de/grundsteuer