Silvester: Diese Regeln gelten im Stadtgebiet

30.12.2024 11:17 | Aktuelles Freizeit Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Seit 2017 gibt es ein generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt. Auch Dosen und Glasflaschen darf man dort nicht bei sich tragen. In der Nähe von Schutzobjekten, wie Krankenhäusern oder Kirchen, darf im gesamten Stadtgebiet nicht geböllert werden. Auf unserer Karte gibt's die Übersicht, was wo gilt. Auf einen sicheren und friedlichen Start ins Neue Jahr!

Übersichtskarte der Stadt Augsburg mit gelb und rot markierten Verbotszonen.

Hier sehen Sie im Überblick, wo in Augsburg das Abbrennen von Pyrotechnik untersagt ist (gelber Bereich). Im roten Bereich ist zusätzlich die Mitnahme von Glasbehältern und Dosen nicht erlaubt. Grafik: Stadt Augsburg.

Für den Jahreswechsel 2024/2025 gelten die nachfolgend genannten Regeln:

Generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt

Es ist verboten, leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen, zu schießen oder in irgendeiner Weise (zum Verkauf) anzubieten. Auch Glasbehältnisse und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt nicht erlaubt.

Wo genau gilt das Verbot?

Das Verbot gilt auf allen Straßen und Plätzen im Bereich, der von folgenden Straßen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. 

Verbot von Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten

Im gesamten Stadtgebiet besteht ein Verbot für das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten. Damit sind gemeint: Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen. Wo diese Schutzobjekte genau sind, finden Sie zusätzlich unter geoportal.augsburg.de unter der Ansicht Pyrotechnikverbot (dort ebenfalls gelb hinterlegt).

Frank Pintsch: „Hoffe auf Einsicht und Verständnis“ 

Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die gesetzlichen Verbote zu Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik an Silvester zu halten. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik kann zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Ich hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“ (pm/leh)

Alle Informationen gibt es auf augsburg.de/silvester

Weitere Tipps und Infos hat auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (kurz BAM) zusammengestellt. Diese finden Sie auf bam.de