+++ Hochwasserlage: Aktuelle Infos zum Stadtgebiet und zur Soforthilfe +++

11.06.2024 16:36 | Aktuelles Bürgerservice & Rathaus

Aktuell besteht keine großflächige Gefahr im Stadtgebiet Augsburg. Für betroffene Privatpersonen und Unternehmen hat die bayerische Staatsregierung Soforthilfen beschlossen.

Trotz der Niederschläge am Wochenende ist die Lage in Augsburg stabil und es kam zu keinen größeren Wasseranstiegen.

Bitte halten Sie sich weiterhin von Uferbereichen fern. Halten Sie sich auf Spielplätzen und Friedhöfen nicht unter Bäumen auf. Es besteht die Umsturzgefahr bei schräg stehenden Bäumen und Bäumen an vollständig durchnässten oder gefluteten Standorten. Wählen Sie im Notfall den (Feuerwehr-)Notruf 112.

Warnungen und Handlungsempfehlungen erhalten Sie zum Beispiel über die Warnapp NINA.

Infos zum Verhalten bei Hochwasser finden Sie hier.


Augsburger Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken werden

Warnung vor verseuchtem Trinkwasser in Augsburg treffen nicht zu. Darauf weisen die Stadtwerke Augsburg (swa) ausdrücklich hin. Das Trinkwasser in der Stadt Augsburg und den von den Stadtwerken Augsburg versorgten Nachbarkommunen kann bedenkenlos getrunken werden. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der swa.


Finanzielle Hilfen für Hochwasser-Betroffene:

In der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2024 hat die Bayerische Staatsregierung Soforthilfen für Privatpersonen, Wirtschaft und Landwirtschaft beschlossen. Sämtliche Informationen zu den staatlichen finanziellen Mittel können auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) tagesaktuell abgerufen werden.

Für betroffene Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet Augsburg:

Grundsätzliche Informationen zur Antragsstellung:

  • Anträge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Augsburg eingereicht werden. Dies kann entweder per Mail an Soforthilfe@augsburg.de oder per Post (Stadt Augsburg, Berliner Allee 30, 86153 Augsburg) erfolgen.
  • Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstanden Schaden an Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt oder zurückgefordert.

1. Soforthilfe

Unter Soforthilfe versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Wäre Versicherungsschutz möglich gewesen, wurde aber keiner abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 2.500 Euro. Ziel ist es betroffene private Haushalte zu unterstützen, um den zu Schaden gekommenen lebensnotwendigen Hausrat zeitnah ersetzen zu können.

Die Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen bis spätestens 31. August 2024 eingereicht werden.

Antragsformular für Soforthilfe Stadtgebiet Augsburg – Haushalt-Hausrat (PDF)

Datenschutzhinweise Finanzhilfen nach Naturkatastrophen (PDF)

! Hinweis der Regierung von Schwaben zur Erstattung von Schäden durch Grundwasser:
Bei der Beantragung von Soforthilfen aufgrund von Schäden durch aufsteigendes Grundwasser ist wie folgt zu differenzieren:

  1. Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein (durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), kann hierfür keine Soforthilfe gewährt werden.
  2. Sofern Grundwasser jedoch zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen sein, kann hierfür eine Soforthilfen gewährt werden.

Diese Differenzierung orientiert sich am Vorgehen von Versicherungen bei denen auch eine solche Unterscheidung getroffen wird. Ziel ist es missbräuchliche Antrage zu verhindern.

2. Soforthilfe Ölschaden

Unter der Soforthilfe Ölschaden versteht man eine Hilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Wäre eine Versicherung möglich gewesen, wurde aber keine abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe maximal bis zu 5.000 Euro. Ziel ist es, durch die Hochwasserereignisse entstanden Ölschäden an privaten oder nicht gewerblich genutzten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude so schnell wie möglich wieder bewohnbar zu machen.

Antragsformular für Soforthilfe Stadtgebiet Augsburg – Ölschäden an Gebäuden (PDF)

Datenschutzhinweise Finanzhilfen nach Naturkatastrophen (PDF)

3. Härtefallhilfen

Neben den Soforthilfen unterstützt der Freistaat Bayern Geschädigte, die durch das Hochwasser in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, mit Finanzmitteln im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020. Diese Hilfe stellt keine Schadensersatzleistung dar, sondern soll sicherstellen, dass Betroffene von Naturkatastrophen nicht in ihrer Existenz gefährdet sind.

Die Höhe der Finanzhilfe bemisst sich in erster Linie danach, welche Unterstützung der Betroffene unter Berücksichtigung seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit in der eingetretenen Notlage zur Sicherung seiner Existenz benötigt – unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsschutzes.

Härtefallantrag für Privatpersonen im Stadtgebiet Augsburg (PDF)

Berechnungsbogen (PDF)

Datenschutzhinweise Finanzhilfen nach Naturkatastrophen (PDF)

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben bei der Stadt Augsburg bis spätestens 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Dies kann entweder per Mail an Soforthilfe@augsburg.de oder per Post (Stadt Augsburg, Berliner Allee 30, 86153 Augsburg) erfolgen.

Für Privatpersonen im Bezirk Schwaben stellt zum Beispiel auch die Kartei der Not pauschale Soforthilfen bereit. Anträge können noch bis 5. Juli 2024 eingereicht werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Kartei der Not.

Für betroffene Unternehmen:

Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen werden derzeit geschaffen.

Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. 
 

Härtefallhilfen:

Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020.

Der Antrag ist im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

Info-Telefon der Regierung von Schwaben:

0821 327-3270
(Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 19:00 Uhr; Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr)

E-Mailadresse für Hochwasserhilfen: finanzhilfe-hochwasser2024@reg-schw.bayern.de


Was tun bei Wasser im Gebäude?
Aufgrund des Grundwasseranstiegs ist in einige Gebäude Wasser eingedrungen. Um elementare Gebäudeschäden, zum Beispiel durch Anheben der Bodenplatten, zu vermeiden, ist es in vielen Fällen aktuell nicht sinnvoll, dieses Wasser abzupumpen.
Aus Umweltschutzgründen dürfen Gebäude bzw. Keller mit einer Ölverschmutzung nicht ausgepumpt werden. Bei Verdacht auf eine Verschmutzung können sich Bürgerinnen und Bürger an die Integrierte Leitstelle Augsburg unter der Telefonnummer 0821 324-37610 wenden. 


Durch das Hochwasser entstandener Abfall oder Sperrmüll kann kostenlos an den Wertstoff- & Servicepunkten des AWS abgegeben werden. Mehr dazu in unserer Meldung „Hochwasser: Abfälle werden kostenlos angenommen“.


❤ Bürgerinnen und Bürger, die helfen möchten, finden bei der Schwabenhilfe Augsburg nähere Informationen: Soforthilfe Hochwasser der Schwabenhilfe Augsburg 


Schließungen und Absagen:

  • Das Spickelbad bleibt vorerst geschlossen.
  • Im Fribbe Freibad ist der Kaufbach gesperrt.
  • Der UNESCO-Welterbelauf am Sonntag, 2. Juni, wurde abgesagt und kann digital nachgeholt werden. Hier geht's zur News.

(roja, Stand: 11. Juni, 10:15 Uhr)