Gastschulangelegenheiten

Grundschulen, Mittelschulen, Förderzentren

Antrag auf gastweisen Schulbesuch:

Für Schüler, die aus zwingenden persönlichen Gründen eine andere Grund- oder Mittelschule bzw. ein anderes Förderzentrum als die örtlich zuständige Sprengelschule besuchen sollen, ist durch die Erziehungsberechtigten ein Gastschulantrag zu stellen. Der Antrag wird bei der örtlich zuständigen Sprengelschule eingereicht (dort gibt es auch das Formular) und von dort über die Gastschule an die Stadtverwaltung weitergeleitet.

Die Rechtsgrundlagen sind:

Der Gesetzgeber bewertet das öffentliche Interesse am Besuch der zuständigen Sprengelschule grundsätzlich als vorrangig. Deshalb können zwingende Gründe nur angenommen werden, wenn die dadurch entstehenden persönlichen Nachteile ungleich schwerer wiegen als dieses öffentliche Interesse.

Wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Bei einer Genehmigung des Gastschulverhältnisses besteht kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. Für die Kosten der Fahrt zum Unterricht müssen die Erziehungsberechtigten somit selbst aufkommen.


Schulsprengel:


Das Gebiet der Stadt Augsburg ist in Schulsprengel gegliedert. Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Schülerin/des Schülers bestimmt die zu besuchende Grund- oder Mittelschule bzw. das zu besuchende Förderzentrum. Die für Ihr Kind zuständige Sprengelschule erfahren Sie durch Eingabe Ihrer Adresse auf folgender Seite: Schulsprengel online.

Berufsschulen

Schulsprengel:

Die zu besuchende Berufsschule ist vom gewählten Ausbildungsberuf sowie vom Ort des Ausbildungsbetriebes abhängig. Hier erhalten Sie Informationen zum jeweiligen Fachsprengel im Gebiet des Regierungsbezirkes Schwaben: Fachsprengel online

Gastschulanträge können bei den Berufsschulen gestellt werden.
 

Ansprechpartner

Telefon0821 324-6913
Fax0821 324-6963
E-Mail
sva@augsburg.de
Sachbearbeiterin

Frau Stadelmayr

Adresse und Kontakt

Schulverwaltungsamt
Gögginger Straße 59
86159 Augsburg
Lage im Stadtplan
 

Erreichbarkeit

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine erhalten Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter (siehe unten auf dieser Seite).

Wir sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und per Post erreichbar.

Telefonisch nehmen Sie bitte zu folgenden Zeiten Kontakt mit uns auf:

Mo - Do: 08.00 - 12.30 Uhr