Schülerbeförderung / Schulbesuchsüberwachung
Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Stadt Augsburg als Aufgabenträger sichergestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Ausführliche Informationen und Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges entnehmen Sie bitte folgendem Informationsblatt.
Formulare und Anträge zum Download für Schülerbeförderung und Kostenrückerstattung finden Sie unter Antragsformulare online.
Schulbesuchsüberwachung
Die Schulpflicht erstreckt sich in Bayern grundsätzlich auf zwölf Schulbesuchsjahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren.
Weder die Nummer der Jahrgangsstufe noch die Tatsache der Volljährigkeit sind bei der Vollzeitschulpflicht maßgebend.
Auch die Berufsschule ist eine Pflichtschule. Nähere Informationen zur (Berufs-)Schulpflicht finden Sie hier.
Die Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
Wird bei bestehender Schulpflicht der Unterricht unentschuldigt versäumt, kann - neben disziplinarischen Maßnahmen der Schule - ein Bußgeldverfahren gegen den Schüler (ab dem 14. Lebensjahr) oder die Erziehungsberechtigten (Art. 76 BayEUG, Art. 119 Abs. 1 Bay EUG) eingeleitet werden.
Ansprechpartner / Sachbearbeiter
Herr Neuber
Schulwegsicherheit, Schülerbeförderung, Einzel- und Sonderbeförderung, Fahrtkostenerstattungen (ab 11. Klasse), Schulversäumnisse, Schulbesuchsüberwachung
Telefon | 0821 324-6968 |
Fax | 0821 324-6924 |
E-Mail | michael.neuber@augsburg.de |
Frau Neugebauer
Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulbesuchsüberwachung
Telefon | 0821 324-6934 |
Fax | 0821 324-6924 |
E-Mail | marion.neugebauer@augsburg.de |
Frau Zounguere
Schulversäumnisse, Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulbesuchsüberwachung
Telefon | 0821 324-6933 |
Fax | 0821 324-6924 |
sandrine.zounguere@augsburg.de |
Adresse und Kontakt
Schulverwaltungsamt Gögginger Straße 59 86159 Augsburg Lage im Stadtplan |
Erreichbarkeit
Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine erhalten Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter (siehe unten auf dieser Seite).
Wir sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und per Post erreichbar.
Telefonisch nehmen Sie bitte zu folgenden Zeiten Kontakt mit uns auf:
Mo - Mi: | 07.30 - 12.30 Uhr |
14.00 - 16.30 Uhr | |
Do: | 07.30 - 12.30 Uhr |
14.00 - 17.30 Uhr | |
Fr | 07:30 – 12:00 Uhr |