Einzelhandelsentwicklungskonzept

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EHK) der Stadt Augsburg dient als wichtige Daten- und Entscheidungsgrundlage für die strategische Einzelhandelsentwicklung der Stadt Augsburg.

Die letzte Fortschreibung des EHK wurde am 24.11.2016 als städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planungsgrundlage) im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) durch den Stadtrat beschlossen und stellt somit eine Grundlage für die kommunale Bauleitplanung sowie zur Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben dar.

Inhaltlich maßgeblich sind dabei v.a. die übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen, die Sortimentsliste, die Standortstruktur, die zentralen Versorgungsbereiche sowie die weiterführenden Regelungen zur Einzelhandelssteuerung (Bestandsschutz, Randsortimente, Annexhandel).

In enger Abstimmung mit der Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK), der Handwerkskammer für Schwaben (HWK), dem Handelsverband Bayern (HBE), Vertretern des örtlichen Einzelhandels und der Innenstadt, der Politik und der Verwaltung (Wirtschaftsförderung und Stadtplanung) wurde das Konzept unter der Federführung der Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg von der cima Beratung + Management GmbH, München im Jahr 2016 fortgeschrieben.

 

 


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