Sachgebiet Migration und Aufenthalt

Fragen?

Bitte senden Sie uns Ihre Anfragen per Post (Bürgeramt – Sachgebiet Migration und Aufenthalt, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg) oder über unser verschlüsseltes Kontaktformular zu. Das richtige Kontaktformular finden Sie ebenfalls bei unseren FAQs.

Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir immer Ihre vollständigen Personalien (Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit).


Häufige Fragen (FAQ)

Bereich Duldung und Asyl

Sie möchten Ihre Duldung verlängern lassen?

Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage zur Terminvereinbarung
Anschließend erhalten Sie einen Termin. 

Sie möchten Ihre Aufenthaltsgestattung verlängern lassen?

Dann setzen Sie sich per Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Sie besitzen eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung und haben sonstige Fragen zu Ihrem Status, möchten einen Antrag (z.B. Beschäftigungserlaubnis, Führungszeugnis, Meldebescheinigung etc.) stellen oder Unterlagen (z.B. Identitätsnachweise, Geburtsurkunde etc.) bei uns abgeben?

Dann setzen Sie sich per Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Bereich Aufenthaltsbeendigung

Sie können sich per Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen.

Bereich Allgemeine Ausländerangelegenheiten

Ihr Aufenthaltstitel läuft ab. Was nun?

Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage zur Terminvereinbarung

Anschließend erhalten Sie einen Termin.


Sie wollen erstmals einen Aufenthaltstitel beantragen?

Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage zur Terminvereinbarung

Anschließend erhalten Sie einen Termin.


Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen?

Sobald dieser bei uns eingetroffen ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung


Sie haben einen neuen Pass?

Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage zur Terminvereinbarung

Anschließend erhalten Sie einen Termin


Sie haben den elekronischen Aufenthaltstitel (eAT), ausländischen Ausweis, Reiseausweis oder Nationalpass verloren. Was nun?

Kontaktformular. Anschließend erhalten Sie einen Termin zur Ausstellung einer Verlustmeldung.


Sie sind im Ausland und es finden derzeit keine Flüge statt oder die EU-Grenzen sind geschlossen. Können Sie wieder nach Deutschland einreisen?

Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt grundsätzlich ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. Sofern Sie auf Grund der jetzigen Situation nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkehren können, schreiben Sie bitte per Kontaktformular. Fügen Sie diesem den Nachweis bei, wann Sie ausgereist sind und erläutern Sie, warum Sie ausgereist sind.

Bereich Arbeitsmigration (§§ 17 – 21 AufenthG)

Ihr Aufenthaltstitel läuft ab. Was nun?

Bitte senden Sie uns per Kontaktformular nachstehende Unterlagen:

◦ Verlängerungsantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

◦ Kopie Ihres Nationalpasses

◦ Aktuelle Arbeitsbestätigung

◦ Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate

Anschließend erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung (vorübergehender Aufenthaltstitel) zugesandt.

 

Sie wollen erstmals einen Aufenthaltstitel beantragen?

Bitte senden Sie uns per Kontaktformular nachstehende Unterlagen:

◦ Erstantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)

◦ Kopie Ihres Nationalpasses (ggf. mit Visum)

◦ Krankenversicherungsnachweis

Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie haben Fragen bezüglich Arbeitnehmern aus Drittstaaten im Bereich der Arbeitsmigration?

Kontaktformular

Ansprechpartnerinnen der Ausländerbehörde:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen der antragstellenden Person.

Hier finden Sie die Kontaktdaten         

Wichtig: Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Telefonische Sprechzeiten: Montag von 8:00 – 10:00 Uhr, Mittwoch von 13:30 – 15:00 Uhr, Freitag von 8:00 – 10:00 Uhr

 

Informationen zum beschleunigten Verfahren für Fachkräfte aus dem Ausland

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 wurden Verfahrensverbesserungen für die Einreise von Fachkräften geschaffen. Ab 1. März 2020 steht das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes zur Verfügung.

Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber nun die Möglichkeit, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft aus dem Ausland eine sog. Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Mit Vorlage dieser Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung wird das Visumsverfahren beschleunigt durchgeführt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der der Arbeitnehmer eingesetzt werden soll.

Das Wichtigste in Kürze:

  • zentraler Ansprechpartner der Ausländerbehörde ist der Arbeitgeber
  • Gebühr: 411 Euro plus weitere Kosten für das Visaverfahren und die Anerkennung der Qualifikation
  • Dauer: mindestens 5 Monate
  • es gibt keine Garantie auf Erteilung der Vorabzustimmung oder die Einreise

Es muss sich zudem um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, d. h. die Beschäftigung setzt eine mindestens zweijährige Berufsausbildung voraus. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren gilt aber auch für die Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung, für eine Forschungstätigkeit oder eine Maßnahme zur Berufsanerkennung.

Erforderlich ist auch ein konkretes Arbeitsangebot für eine bestimmte Fachkraft. Eine pauschale Vorab-Zustimmung für die prinzipielle Besetzung vakanter Stellen mit ausländischen Fachkräften ist nicht möglich.

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren wird eine sog. Vorabzustimmung zum Visum erteilt. Mit dieser kann die Fachkraft im Ausland bei der zuständigen Auslandsvertretung beschleunigt ein Visum beantragen und erhalten. Das Visum ist wiederum Voraussetzung für die Einreise der Fachkraft nach Deutschland.

Mit der Vorabzustimmung bescheinigt die Ausländerbehörde, dass wesentliche Voraussetzungen für den Aufenthalt der ausländischen Fachkraft vorliegen. Die Vorabzustimmung im beschleunigten Fachkräfteverfahren dient somit vor allem der Beschleunigung des Visumsverfahrens bei der Auslandsvertretung.

Wir empfehlen interessierten Arbeitgebern, sich zunächst an die IQ Anerkennungsberatung Augsburg zu wenden, um zu prüfen ob das Anerkennungsverfahren für ihre Fälle in Frage kommt.

Die IQ Anerkennungsberatung Augsburg ist zu erreichen unter:

Kontaktformular

Internet: https://www.migranet.org/angebote/ratsuchende/anerkennungsberatung/aeb-kontakt

Bereich Studierende (§ 16 AufenthG)

Sie haben Fragen bezüglich des Aufenthalts als Student/in?

Kontaktformular

Sie benötigen die Verlängerung Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis?

Bitte senden Sie eine Nachricht über das Kontaktformular mit nachstehenden Unterlagen:

  • Verlängerungsantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie Ihres Nationalpasses
  • Immatrikulationsbescheinigung

Ansprechpartnerinnen der Ausländerbehörde

Frau Bernhard  Tel.: 324 – 2418
Frau Lindner  Tel.: 324 – 2420

Beratungsstelle:

Für eine Vorabinformation und weitere Beratung erreichen Sie Frau Margot Schenker-Binder von der Beratungsstelle zu folgenden Zeiten per E-Mail oder Telefon:

Montag - Donnerstag: 9.00 - 13.30 Uhr
E-Mail: hbst@aaa.uni-augsburg.de
Telefon: +49 (0) 821 - 598 5448“

Bereich Visum

Sie sind mit einem Schengen-Visum legal zu Besuchszwecken/Krankenbehandlung eingereist und besitzen keinen Aufenthaltstitel?

Für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Drittstaatsangehörige in der Regel ein Visum.
In besonderen Einzelfällen können Schengen-Visa verlängert werden, wenn humanitäre bzw. schwerwiegende persönliche Gründe oder höhere Gewalt glaubhaft nachgewiesen werden können.

In diesen Fällen benötigen wir folgende Unterlagen:

◦ Kopie des Nationalpasses und ggf. Visums

◦ Bestätigung des Hotels oder Gastgebers

◦ Nachweise über Ihren Lebensunterhalt

◦ Soweit verfügbar Nachweis Ihres Krankenversicherungsschutzes

Kontaktformular


Sie möchten eine Verpflichtungserklärung (Einladung) für Besuchszwecke abgeben?

Bitte setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbindung. Sollten Sie bereits einen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung zur Visabeantragung für den Besuchsaufenthalt vereinbart haben, bitten wir um Übersendung dieser Terminbestätigung.

Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage zur Terminreservierung über unser verschlüsseltes Kontaktformular

Für weiterführende Fragen setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbindung: Kontaktformular

Der Aufenthaltstitel für kurzfristige Aufenthalte (bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen) oder zur Ein- und Durchreise durch die Bundesrepublik Deutschland wird als Visum erteilt. Die Erteilung erfolgt ausschließlich durch die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaft oder Konsulat).

Informationen zur Visumserteilung, insbesondere die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen, entnehmen Sie bitte den Internetseiten der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Bitte beachten Sie, dass für einen Aufenthalt, welcher 90 Tage überschreitet, die Einreise grundsätzlich mit einem Visum zu erfolgen hat. Dies gilt auch für Staatsangehörige, die für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen können.

Dies gilt nicht für Unionsbürger, Staatsangehörige der EWR-Staaten, Schweizer und Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika, der Republik Korea sowie aus Brasilien und El Salvador.

Die Verlängerung eines Visums für kurzfristige Aufenthalte (Besuchs-, Touristen-, Geschäfts- oder Schengen-Visa) ist im Bundesgebiet in der Regel nicht möglich. Der Antragsteller muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den gesamten Zeitraum beantragen, der er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.

 

Ich möchte eine Verpflichtungserklärung (Einladung) zum Sprachkurs-/Studiums- oder Schulbesuchsaufenthalt abgeben?

Bitte setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbindung.

Kontaktformular

Ich möchte eine Verpflichtungserklärung (Einladung) zur Ausbildungs-/Arbeitsaufnahme abgeben?

Bitte setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbindung.

Kontaktformular

Ich möchte eine Verpflichtungserklärung (Einladung) zum Familiennachzug abgeben?

Bitte setzen Sie sich per E-Mail mit uns in Verbindung.

Kontaktformular

Ansprechpartner:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen der Person, für welche ein Visum beantragt wird und nicht nach der in Deutschland lebenden Person.      

Hier finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner              

Wichtig: Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Telefonische Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 – 10:00 Uhr oder per Kontaktformular

WICHTIGE HINWEISE:

Visumsverfahren:

Bevor Ihr ausländischer Ehepartner/eingetragener Lebenspartner nach Deutschland reisen kann, benötigt er ein Visum zum Familiennachzug (Ehegattennachzug). Sollte die Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet geplant sein und möchte Ihr Partner danach dauerhaft im Bundesgebiet bleiben, ist dafür ein entsprechendes Visum notwendig.

Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden. Sobald uns der Visumsantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen. Wir werden Sie dann entsprechend kontaktieren und mitteilen, welche Unterlagen noch erforderlich sind.

Voraussetzungen:

  • Visumsverfahren für den Nachzug des Ehepartners/Lebenspartners:
    • A1-Zertifikat Deutsch (für eventuelle Ausnahmen vom Spracherfordernis wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung)
    • Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag und Bestätigung des Vermieters)
    • Heiratsurkunde im Original (mit Apostille oder Legalisation und deutscher Übersetzung bei der deutschen Auslandsvertretung vorzulegen), ggf. ist ein Urkundenüberprüfungsverfahren notwendig, welches von der deutschen Auslandsvertretung eingeleitet wird
       
  • Visumsverfahren für eine geplante Eheschließung/Lebenspartnerschaft:
    • Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung
    • Verpflichtungserklärung oder anderer Nachweis, dass der Lebensunterhalt der einreisenden Person in Deutschland gesichert ist (für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung ist eine vorherige Terminvereinbarung bei uns notwendig)
    • A1-Zertifikat Deutsch (für eventuelle Ausnahmen vom Spracherfordernis wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung)

Bereich Einbürgerung

Sie haben Fragen zum Thema Staatsangehörigkeit / Einbürgerung?

Auf Bundesebene wurde eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen, die bei der Einbürgerung unter anderem die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit sowie eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf 5 Jahre vorsieht. Das Gesetz ist seit 27.06.2024 in Kraft und ist auch für die vor der Gesetzesänderung gestellten Anträge anwendbar.

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und der Vielzahl von Nachfragen, die uns aktuell erreichen, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 1,5 bis 2 Jahre. Wir bitten in Ihrem eigenen Interesse darum, auf Sachstandsanfragen zu verzichten, da diese bei uns Kapazitäten für die Sachbearbeitung binden. Wir bitten um Verständnis, dass persönliche Vorsprachen zur Erstberatung oder zur Antragstellung aufgrund der hohen Nachfrage aktuell nicht möglich sind.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung und dem Ablauf des Antragsverfahrens finden Sie unter www.einbürgerung.de (Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus). Die Seite bietet auch Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.

Erstberatung

Sie haben noch keinen Einbürgerungsantrag gestellt und möchten sich zunächst beraten lassen? Bitte benutzen Sie hierzu unser Kontaktformular und kreuzen dort „Einbürgerung-Erstberatung“ an. Sie können uns alternativ auch eine E-Mail an stag@augsburg.de senden.

Wir empfehlen die Erstberatung vor Antragstellung, da das Einbürgerungsverfahren immer mit Kosten verbunden ist.

Alternativ können Sie mit dem Quick-Check unverbindlich prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen: Start – Einbürgerung; Quick-Check (augsburg.de)


Antragstellung

Nach der Erstberatung können Sie den Einbürgerungsantrag online einreichen: Start – Einbürgerung; Beantragung (augsburg.de)

Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. Bitte machen Sie vollständige Angaben und fügen Sie die erforderlichen Nachweise als Anlage zu Ihrem Antrag bei.

 

Nachreichen von Unterlagen

Sie haben bereits einen Antrag gestellt und möchten Unterlagen nachreichen oder aus anderen Gründen mit uns Kontakt aufnehmen?

Sie können uns Unterlagen gerne per Post zukommen lassen oder im Hausbriefkasten hinterlegen (Bürgeramt, Staatsangehörigkeitsbehörde, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg). Sie können auch per E-Mail an stag@augsburg.de mit uns in Kontakt treten.


Sie haben sonstige Fragen zum Thema Staatsangehörigkeit?

Bitte senden Sie eine E-Mail an stag@augsburg.de und geben Sie dabei Ihre vollständigen Personalien (Name, Geburtsdatum) an.

Sollten Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen, teilen Sie uns bitte den Zweck der Ausstellung mit.

Geflüchtete aus der Ukraine

Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit des Bürgeramtes, Sachgebiet Migration und Aufenthalt der Stadt Augsburg auf die Personen beschränkt ist, die aktuell auch tatsächlich im Stadtgebiet Augsburg eine Unterkunft haben. Gemeinden wie Königsbrunn, Stadtbergen, Neusäß, Gersthofen und Friedberg fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Augsburg.

Für die Terminvereinbarung zur Registrierung und im Weiteren Schritt auch zur Anmeldung und Klärung des weiteren ausländerrechtlichen Status, verwenden Sie bitte ausschließlich das  Kontaktformular. Nur so kann eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass bei Familienangehörigen (Ehepartner/Ehepartnerin, Lebenspartner/Lebenspartnerin und/ oder Kinder) jeweils ein eigenes Kontaktformular notwendig ist.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl an Vorgängen keine Priorisierung vornehmen und Terminwünsche derzeit noch keine Berücksichtigung finden können. Es wird grundsätzlich der nächste freie Termin vergeben. Sie erhalten die Terminbestätigung per E-Mail. Aus der Terminbestätigung können Sie zudem die für den Termin benötigten Unterlagen und Formulare entnehmen. Bitte bringen Sie diese vollständig und ausgefüllt zum Termin mit.

Sollten Sie bei der Vorsprache einen Dolmetscher benötigen, darf Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens begleiten.

 

Melderecht

Wohnsitz anmelden:

Bitte vereinbaren Sie per Kontaktformular einen Termin.

Wohnsitz innerhalb Augsburg ummelden:

Bitte vereinbaren Sie per Kontaktformular einen Termin.

Wohnsitz abmelden:

Bitte vereinbaren Sie per Kontaktformular einen Termin.

Sie benötigen eine Meldebescheinigung?

Diese können Sie hier beantragen.

Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Bitte vereinbaren Sie per Kontaktformular einen Termin.

Weitere Anliegen

Für die Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel, Bestätigung der Steueridentifikationsnummer, Bestätigungen für die Rente / Familienkasse, Bestätigung über das Aufenthaltsrecht, die Abholung von Dokumenten und die Änderung des Personenstandes bitten wir Sie dies per  Kontaktformular  anzufragen.

Sonstiges

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte per Kontaktformular oder telefonisch unter 0821 / 324 – 2498.

Telefonzeiten:
Montag, Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Übergeordnete Dienststelle