Vollzug der einkommensorientierten Zusatzförderung
Adresse & Kontakte
Mittlerer Lech 5 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | Frau Engelhardt | 0821 324-9081 |
Herr Höfler | 0821 324-9087 | |
Frau Striedl | 0821 324-9084 | |
Fax | 0821 324-4266 | |
zusatzfoerderung@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Mo, Di, Mi | 08:30–12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr |
Do | 08:30–12:00 Uhr & 14:00 – 17:00 Uhr |
Fr | 08:00–12:00 Uhr |
Persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen mit Terminvereinbarung.
Beschreibung
Neben den klassischen Sozialwohnungen gibt es im Bayerischen Wohnbauförderprogramm auch Wohnungen für Haushalte, die einen Stadtwohnschein bzw. Wohnberechtigungsschein für die EoF-Stufen II oder III haben. Mit diesem Wohnberechtigungsschein können diese Haushalte eine EoF-geförderte Wohnung anmieten und nach Einzug eine monatliche Zuwendung beantragen. Diese Zuwendung nennt sich einkommensorientierte Zusatzförderung. Wichtig: die Zuwendung wird nicht automatisch ausbezahlt, sie muss eigens beantragt werden! Die Anträge finden Sie unten unter "Formulare".
Lassen Sie sich zu allen Fragen rund um die erstmalige Antragstellung und die Weiterbewilligung der Zusatzförderung beraten.
Formulare
Antrag auf Zusatzförderung (Online-Antrag)
Antrag auf Zusatzförderung (schriftlicher Antrag zum Ausdrucken)
Einkommenserklärung des AntragstellersEinkommenserklärung der Angehörigen
Erläuterungen zur Einkommenserklärung
Verdienstbescheinigung zum Zusatzförderantrag (zum Ausdrucken)
Verdienstbescheinigung zum Zusatzförderantrag (zum Ausfüllen am Bildschirm)
Checkliste zum Erstantrag
Checkliste zum Weiterbewilligungsantrag
Übergeordnete Dienststelle