Vollzug der einkommensorientierten Zusatzförderung

Adresse & Kontakte

Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Telefon Frau Engelhardt 0821 324-9081
  Herr Höfler 0821 324-9087
  Frau Striedl 0821 324-9084
Fax   0821 324-4266
E-Mail   zusatzfoerderung@augsburg.de

 

Öffnungszeiten


Telefonische Erreichbarkeit

Mo, Di, Mi 08:30–12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Do 08:30–12:00 Uhr & 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 08:00–12:00 Uhr

Persönliche Vorsprache nur in Ausnahmefällen mit Terminvereinbarung.

Beschreibung

Neben den klassischen Sozialwohnungen gibt es im Bayerischen Wohnbauförderprogramm auch Wohnungen für Haushalte, die einen Stadtwohnschein bzw. Wohnberechtigungsschein für die EoF-Stufen II oder III haben. Mit diesem Wohnberechtigungsschein können diese Haushalte eine EoF-geförderte Wohnung anmieten und nach Einzug eine monatliche Zuwendung beantragen. Diese Zuwendung nennt sich einkommensorientierte Zusatzförderung. Wichtig: die Zuwendung wird nicht automatisch ausbezahlt, sie muss eigens beantragt werden! Die Anträge finden Sie unten unter "Formulare".

Lassen Sie sich zu allen Fragen rund um die erstmalige Antragstellung und die Weiterbewilligung der Zusatzförderung beraten.

Formulare

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