Abteilung Buchhaltung
Adresse & Kontakte
Rathausplatz 2a 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Abteilungsleitung/stv. Amtsleitung | Herr Pötschan |
Telefon | 0821 324-9119 |
Servicehotline Grundbesitzabgaben | 0821 324-9177 |
Fax | 0821 324-9103 |
stadtkasse.stadt@augsburg.de | |
Kontaktformular | hier klicken |
Haben Sie Post von der Buchhaltung erhalten? Wenden Sie sich an den benannten Kontakt.
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo–Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Fr: | 08:00–12:00 Uhr |
Individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung
Beschreibung
Die Buchhaltung der Stadtkasse kümmert sich um folgende Fragen:
- Höhe von Forderungen
- Fälligkeiten
- Mahnungen
- Nebenforderungen (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.)
Die richtige Ansprechperson finden Sie in den Ihnen vorliegenden Schreiben der Abteilung Buchhaltung.
Bezieht sich die Anfrage auf die sachliche bzw. rechtliche Grundlage von Forderungen, kann ausschließlich die jeweilige Fachdienststelle eine Beratung leisten.
Die Buchhaltung betreut insbesondere folgende Forderungsarten:
- Gebühren für städtische Kindertagesbetreuung (Spiel-, Getränke, Verpflegungsgeld)
- Gewerbesteuer
- Friedhofsgebühren (Grabrecht, Unterhalt) und Bestattungen
- Verwarn- und Bußgelder
- Hundesteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Wohnberechtigungsscheine
- Verpflegungsgelder an Ganztagesschulen
- KFZ-Zulassung, Bewohnerparken, Fahrerlaubnis
- Unterrichtsgebühren (Sing- und Musikschule)
- Mieten, Pachten, Erbbauzins und Parkplätze
- Unterkunftsgebühren
- Kanalherstellungsbeiträge
- Gebühren für Straßensondernutzung, Wasserradzins
- Leistungserstattungen der Jugendhilfe
- Verkehrsrechtliche Anordnungen (u. a. Parkerleichterungen für Baustellung und Handwerker)
Die Grundbesitzabgaben fallen bei Grundstückseigentum im Stadtgebiet Augsburg an und beinhalten neben der Grundsteuer die Gebühren für folgende Leistungen:
Übergeordnete Dienststelle