Wohngeld
Adresse & Kontakte
Zugspitzstraße 181
86165 Augsburg
Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da: | |
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Mo, Mi, Do: | 08:30–12:30 Uhr |
Do: | 14:00–17:30 Uhr |
Vorsprache nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Beschreibung
Wohnen kostet Geld. Oft zu viel für Personen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb hilft der Staat in solchen Fällen finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder
- als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.
Ob Sie die Sozialleistung Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von den drei folgenden Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Zuständige Dienststelle
Weitere Infos/Links
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Sie erhalten die Anträge in der Bürgerinformation ,den Bürgerbüros sowie im Eingangsbereich der Dienststellen des Amts für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung oder als Vordrucke im PDF-Format unter dem Menüpunkt „Formulare“.
Wohngeld können Sie jedoch auch online beantragen. Die Beantragung erfolgt über das Bayern-Portal. Sie benötigen hierfür eine Bayern ID, dafür ist eine Registrierung mit Benutzername und Passwort erforderlich. Hier gelangen Sie zum Online-Wohngeldantrag.
Ihrem vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag sollten Sie folgende Unterlagen beifügen (Kopien sind ausreichend):
- Mietvertrag
- letztes Mieterhöhungsschreiben (sofern die im Mietvertrag genannte Miete nicht mehr zutreffend ist)
- aktuelle Mietquittung (Kontoauszug)
- sämtliche Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Zinsnachweise, Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers etc.)
Hinweis zu den Einkommensnachweisen: Bei Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist der amtliche Vordruck Verdienstbescheinigung erforderlich. Dieser ist vom Arbeitgeber für die letzten 12 Monate vor der Wohngeldantragstellung auszufüllen. Sie erhalten den Vordruck als PDF-Datei oder bei den genannten Dienststellen.
Formulare
Antrag auf Mietzuschuss
Nur zum Ausdrucken
Antrag auf Lastenzuschuss
Nur zum Ausdrucken
Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag
Nur zum Ausdrucken
Verdienstbescheinigung zum Wohngeldantrag
Zum Ausfüllen am Bildschirm
Antragsformulare zum Ausfüllen am Bildschirm finden Sie auch auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter „Formulare“.