Abgeschlossenheitsbescheinigung

Adresse & Kontakte

Hermanstraße 17
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Postalische Anschrift:
Imhofstraße 7
86159 Augsburg

Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-12899
Fax 0821 324-12898
E-Mail bauordnungsamt@augsburg.de
Leiter Hans Seidel

Öffnungszeiten

Zur allgemeinen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular.

Für Anfragen Akteneinsicht in Bestandsakten, wenden Sie sich bitte an bauaktenverwaltung@augsburg.de 

Die telefonische Erreichbarkeit kann zeitweise eingeschränkt sein.

Wir sind telefonisch für Sie da:
Mo, Di, Mi: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Do: 08:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Fr: 08:30–12:00 Uhr

Beschreibung

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Erhaltung von Wohneigentum.
Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.

Weitere Infos/Links