Abgeschlossenheitsbescheinigung
Adresse & Kontakte
Hermanstraße 17 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Postalische Anschrift: | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-12899 |
Fax | 0821 324-12898 |
bauordnungsamt@augsburg.de | |
Leiter | Hans Seidel |
Öffnungszeiten
Zur allgemeinen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular.
Für Anfragen Akteneinsicht in Bestandsakten, wenden Sie sich bitte an bauaktenverwaltung@augsburg.de
Die telefonische Erreichbarkeit kann zeitweise eingeschränkt sein.
Wir sind telefonisch für Sie da: | |
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Mo, Di, Mi: | 08:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr |
Do: | 08:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr |
Fr: | 08:30–12:00 Uhr |
Beschreibung
Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Erhaltung von Wohneigentum.
Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauordnungsbehörde ausgestellt. Der Bauherr/Notar muss sie mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorlegen.
Zuständige Dienststelle
Weitere Infos/Links
Abgeschlossenheitsanträge nach WEG.