Formulare Bauordnungsrecht
Bauantragsformulare
Bitte beachten Sie, dass i.d.R. bei den vorliegenden Formularen zum Bauantrag die Erstellung durch einen Vorlagenberechtigten gem. Art. 61 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) notwendig ist. Ausnahme davon ist die isolierte Befreiung/Abweichung. Die einzureichenden Unterlagen sind gem. der Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Überwiegend stammen die Dateien vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr. Weitere Informationen zu diesen Formularen sind entsprechend dort zu finden. Ein persönliches Erscheinen zum Einreichen der Formulare ist nicht erforderlich.
Bayernportal
Die Einreichung eines Bauantrags und der dazugehörigen Verwaltungsleistungen ist ab 1. Januar 2023 digital über das Bayern Portal freistaat.bayern möglich:
Bauantrag
(Änderungen zu laufenden Verfahren bitte über Nachreichen von Angaben und Unterlagen einreichen)
Anzeige der Beseitigung
Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme
Kriterienkatalog
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Antrag auf Teilbaugenehmigung
Antrag auf Vorbescheid
Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung bzw. eines Vorbescheids
Wichtig! Hier gehts zum Nachreichen von Angaben und Unterlagen
Vollzug der Bauvorlagenverordnung
2132.0-B
Vollzug der Bauvorlagenverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 2. Januar 2024, Az. 24-4102.2-2-5
1. 1Aufgrund von § 1 Abs. 3 der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV) vom 10. November 2007 (GVBl. S. 792, BayRS 2132-1-2-B), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 663) werden die anliegenden Vordrucke
- Bauantrag und Abgrabungsantrag mit Erläuterungen
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der BauVorlV
- Baubeschreibung
- Beseitigungsanzeige mit Erläuterung
- Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme mit Erläuterung
- Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterung
- Baubeginnsanzeige mit Erläuterung
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bescheinigung Standsicherheit I
- Bescheinigung Standsicherheit II
- Bescheinigung Brandschutz I
- Bescheinigung Brandschutz II
- Bescheinigung Brandschutz III
- Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
- Bescheinigung Baugrund
- Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
bekannt gemacht und verbindlich eingeführt.
2. 1Anträge auf Baugenehmigung, auf Abgrabungsgenehmigung und auf Vorbescheid, die Vorlage im Verfahren der Genehmigungsfreistellung, die Beseitigungsanzeige sowie die Anzeige des Baubeginns und der Nutzungsaufnahme sind im analogen Verfahren nur unter Verwendung dieser Vordrucke einzureichen. 2Die aufgeführten Sachverständigen-Bescheinigungen dürfen im analogen Verfahren nur unter Verwendung dieser Vordrucke ausgestellt werden.
3. 1Inhalt und grafische Anordnung sind verbindlich. 2Die drucktechnische Ausführung (Farbgebung, Durchschreibeblätter et cetera) bleibt den Behörden oder Verlagen überlassen. 3Anträge, Anzeigen und Bescheinigungen, die in der Form des bekannt gemachten Vordrucks gestellt beziehungsweise erstellt werden, sind unabhängig von der drucktechnischen Ausführung von allen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden entgegen zu nehmen. 4Dies gilt insbesondere auch für computergestützt hergestellte Vordrucke.
4. 1Planmappen dürfen auch künftig verwendet werden. 2Sie sollen in den Farben grün (Urschrift), rot (Ausfertigung für den Bauherrn) und beige (Ausfertigung für die Gemeinde, die nicht untere Bauaufsichtsbehörde ist) gehalten sein. 3In der rechten oberen Ecke des Deckblatts sind Felder für den Namen des Antragstellers, das Aktenzeichen und den Namen der Gemeinde vorzusehen. 4Weitere Angaben der Bau- beziehungsweise Abgrabungsantragsvordrucke oder Angaben für die Stellungnahme der Gemeinde dürfen nicht auf die Planmappen gedruckt werden.
5. Die mit Bekanntmachung vom 22. Dezember 2020 verbindlich eingeführten Vordrucke dürfen daneben noch bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden, maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO).
6. 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 64) außer Kraft.
Bayerische Bauordnung
Bauantrag - Genehmigungsfreistellung - Vorbescheid
Kriterienkatalog
Baubeschreibung
Isolierte Befreiung/Abweichung
Die Abweichung ist ein Rechtsinstrument, das zur Nichteinhaltung einer konkreten bauordnungsrechtlichen Vorschrift oder Anforderung ermächtigt. Zu unterscheiden sind die „Befreiung“ (von den Festsetzungen eines Bebauungsplans), und die „Ausnahme“ (für in der jeweiligen Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder im Bebauungsplan geregelte ausnahmsweise zulässige Nutzungen). Unter dem Begriff „Abweichung“ werden Ausnahmen, Befreiungen und (rein bauordnungsrechtliche) Abweichungen zusammengefasst.
Beseitigungsanzeige
Bautätigkeitsstatistik
Statistischer Erhebungsbogen, bzw. Bautätigkeitsstatistik.
Erläuterungen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens.
Abstandsflächenübernahme
Erläuterungen zur Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme.
Abstandsflächen- und Brandabstandsübernahmen (Auskunft); BeantragungVorzeitige Prüfung der statischen Unterlagen
Gehölzbestandserklärung
Gehölzbestandserklärung (Freifläche); Vorlage
Erforderlich für alle Bauanträge und Vorbescheide mit Eingriffen in Freiflächen
Stellplatzsatzungen
Stellplatzsatzung (2023 - jetzt)
Die Stellplatzsatzung und deren Anlagen 1 und 2 treten am 03.12.2022 (Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg, Nr. 47/48 vom 02.12.2022) in Kraft.
Stellplatzsatzung StPlS – schriftlicher TeilStellplatzsatzung
Stellplatzsatzung StPlS – Anlage 1Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder
Stellplatzsatzung StPlS – Anlage 2Zoneneinteilung
Stellplatzsatzung StPlS – Anlage 3Kriterienkatalog
Stellplatzsatzung (2016 - 2022)
Die Stellplatzsatzung und deren Anlagen 1 und 2 treten am 23.04.2016 (Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg, Nr. 13/14 vom 22.04.2016) in Kraft.
Stellplatzsatzung StPlS – schriftlicher TeilStellplatzsatzung
Stellplatzsatzung StPlS – Anlage 1Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder
Stellplatzsatzung StPlS – Anlage 2Zoneneinteilung
Spielplatzablöse
Hinweise zur Erfüllung der Spielplatzpflicht bzw. Handhabung der Spielplatzablöseverpflichtung bei Bauvorhaben
Weitere Informationen, Checkliste, Bauherrenwechsel
Informationen zum Vorbescheid
Vor Einreichung des Bauantrages ist auf schriftlichen Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen (Art. 71 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung).
Informationen zum Bauen nahe der Augsburger Localbahn
Zusammenstellung der wichtigsten Kriterien für eine Planung von Bauvorhaben neben den Bahnanlagen der Augsburger Localbahn.
Werbeanlagen
Checkliste
Bauherrenwechsel
Merkblatt Staubminderung
Baubeginn, Bauausführung und Nutzungsaufnahme
Baubeginn mit Erläuterungen
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Bescheinigungen Standsicherheit
Bescheinigung Standsicherheit I (Vollständigkeit und Richtigkeit des Standsicherheitsnachweises nach Art. 62 a BayBO i. V. m. § 13 Prüfsachverständigenverordnung (PrüfVBau) - bei privatrechtlicher Prüfung)
Bescheinigung Standsicherheit II (ordnungsgemäße Bauausführung nach Art. 77 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 13 Abs. 4 PrüfVBau - bei privatrechtlicher Prüfung)
Bescheinigungen zum Brandschutz
Bescheinigung Brandschutz II (ordnungsgemäße Bauausführung nach Art. 77 Abs. 2 BayBO i.V.m. § 19 PrüfVBau)
Bescheinigung Brandschutz III (Vorliegen der Voraussetzungen für eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO)
Weitere Bescheinigungen
Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage nach Art. 68 Abs. 6 BayBO i. V. m. § 21 Satz 1 PrüfVBau.
Bescheinigung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund und dessen Tragfähigkeit nach Art. 62 BayBO, § 27 PrüfVBau.
Abgeschlossenheit
zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG)
Merkblatt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung
Merkblatt zur Umwandlungsgenehmigung §250 BauGB
Veranstaltungen
Zelte, Fahrgeschäfte, Versammlungsstättenverordnung (VStättV) gem. § 47
Hinweise Brandschutz bei Veranstaltungen Messen und Ausstellungen
Hinweise Brandschutz bei Veranstaltungen Märkten und Festen
Untere Denkmalschutzbehörde
Baudenkmäler (Maßnahmen); Beantragung nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz
Bodendenkmäler (Ausgrabung); Beantragung nach Art. 7 Denkmalschutzgesetz