Statuswechsel bei mehreren Wohnungen
Kontakt für deutsche und EU-Bürger
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
Kontakt für ausländische Bürger ist das Sachgebiet Migration und Aufenthalt.
Beschreibung
Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Zuständige Dienststelle
Ihre Nebenwohnung in Augsburg soll nun Hauptwohnung oder Alleinige Wohnung werden
Unterlagen
Für eine Statuserklärung zur Hauptwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass bzw. Ihren Nationalpass.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Wichtige Hinweise
- Kann persönlich bzw. durch eine beauftragte Person mit Vollmacht erledigt werden.
- Benötigt wird ein komplett ausgefülltes Zusatzblatt bei bestehender Zweitwohnung und Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung
- Personalausweis und/oder Reisepass müssen zur Änderung vorgelegt werden.
- Das Formular erhalten Sie auch an der Information der Bürgerbüros
- Für jede Person muss grundsätzlich ein eigenes Zusatzblatt ausgefüllt werden
Achtung!
Familien mit gemeinsamer Wohnung können ein gemeinsames Zusatzblatt verwenden.
Durch den Statuswechsel wird die Stadt Augsburg zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Augsburg ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.
Ihre Hauptwohnung in Augsburg soll nun Nebenwohnung werden
Dann ist die Gemeinde, in der Ihre neue Hauptwohnung liegt, Ihr Ansprechpartner. Eine Abmeldung aus Augsburg ist nicht erforderlich. Geben Sie bitte bei der Anmeldung der neuen Wohnung an, ob die Wohnung in Augsburg als Nebenwohnung beibehalten wird oder ob Sie ganz ausziehen.