Fischereischein (Verlängerung)
Adresse & Kontakte
Tattenbachstraße 15 86179 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-6112 |
Fax | 0821 324-6125 |
fischereischeine@augsburg.de | |
Frau Herfert | |
2. OG, Zimmer Nr. 209 |
Öffnungszeiten
Service-Zeiten | |
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0821 324-6112 wird gebeten. | |
Montag und Dienstag: | 08:00–13:00 Uhr |
Mittwoch: | 07:00–12:30 Uhr |
Donnerstag: | 14:00–17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00–12:30 Uhr |
Beschreibung
Es können nur die in Bayern ab dem 01.01.1999 ausgestellten Fischereischeine verlängert werden. Dies gilt auch für Fischereischeine, die in Bayern aufgrund einer anerkannten außerbayerischen Fischerprüfung nach der jeweils geltenden Rechtslage ausgestellt wurden.
In anderen Fällen ist der Fischereischein neu auszustellen.
Zuständig zur Verlängerung des Fischereischeins ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Die Stadt Augsburg - Fischereibehörde - ist nur für Fischereischeininhaber, die ihren Hauptwohnsitz in Augsburg haben, zuständig
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Fischereischein
- Personalausweis
- Bargeld oder ec-Karte
Kosten
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist. Die Fischereiabgabe kann wahlweise entweder jeweils für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Jahren oder einmal für die gesamte Lebenszeit gezahlt werden. Der Fünfjahreszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum.
Fischereischein auf Lebenszeit bei Zahlung der Abgabe für fünf JahreFischereischein auf Lebenszeit bei Einmalzahlung der Abgabe
Für volljährige Personen mit einer Behinderung, die einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung erhalten, ermäßigt sich die Abgabe um jeweils 50 %.
Weitere Infos/Links
Seit dem 01.01.1999 werden in Bayern Fischereischeine auf Lebenszeit erteilt. Die Gültigkeit des Fischereischeins ist allerdings von der Zahlung der Fischereiabgabe abhängig. Die Fischereiabgabe kann für fünf Jahre oder einmalig auf Lebenszeit entrichtet werden. Die "Verlängerung" erfolgt damit durch die Zahlung der Fischereiabgabe für den aktuellen Zeitraum. Der Fischereischein ist ab dem Tag der Antragstellung für den bezahlten Zeitraum gültig.
Zahlreiche Informationen und Formulare finden Sie auf dem Portal des Fischereiverbandes Schwaben
Keine Ausgabe eines Jugendfischereischeins mehr seit 01.01.2025 gemäß Art. 47 BayFIG
Seit 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen bayerischen Fischereischeins ohne zusätzlichen Schein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung). Mit dem Jugendfischereischein wurde keine fischereiliche Qualifikation nachgewiesen, sodass er entbehrlich ist.