Kulturförderung

Telefon0821 324-3258
Fax0821 324-3252
E-Mailkulturamt.foerderung@augsburg.de
Andrea Müller

Beschreibung

Kulturförderung/Kulturprojektförderung: Das Kulturamt nimmt Anträge auf Zuschüsse an und hilft bei der Bearbeitung der Anträge. Grundsätzlich möglich ist die Förderung kultureller Vereine, Gruppen und Initiativen in Augsburg. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Darüber hinaus sind besondere Zuschüsse zur Restfinanzierung von Veranstaltungsprojekten möglich.

Hinweis zur DSGVO
Nachhaltigkeits-Check für Veranstaltungen


Kulturförderung

Hier finden Sie den Antrag und alle nötigen Erklärungen und Anlagen zur Projektförderung


Clubförderung

FAQs zu den Förderrichtlinien

Wer kann sich bewerben?

Alle kulturellen Vereine, Gruppen und Initiativen mit Sitz in Augsburg, die

  • in der Regel ein Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben,
  • sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und
  • das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren.

Antragstellung

Die Anträge sind bei der Stadt Augsburg – Kulturamt einzureichen. Den Anträgen sind beizufügen:

  • Konzept
  • Schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angabe über den voraussichtlichen Termin
  • Dauer des Projektes

Die Anträge sind frühestmöglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Durchführung des Projektes einzureichen.

Was ist zu beachten?

  • angemessene Eigenbeteiligung erforderlich
  • keine oder nicht ausreichende Unterstützung Dritter
  • die Finanzierung des zu fördernden Projektes muss sichergestellt sein und ist mit einem Kosten- und Finanzierungsplan und dem Vordruck "Vermögensnachweis" darzustellen

Was wird gefördert?

Kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die

  • in Augsburg stattfinden
  • über die übliche Kulturarbeit der antragstellenden Stelle hinausgehen
  • aus Anlass eines Jubiläums stattfinden
  • die in Bereichen stattfinden, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringem Maße anbietet

Musik

Aktivitäten mit direktem Bezug zu Augsburg, z. B. Werke Leopold Mozarts, alte Musik aus dem Augsburg-Schwäbischen Raum sowie zeitgenössische Musik des 20. und 21. Jahrhunderts

Stadtteilkultur

Kulturelle Veranstaltungen in den Augsburger Stadtteilen Kriegshaber, Pfersee, Oberhausen, Lechhausen, Hammerschmiede, Haunstetten, Göggingen, Bergheim und Inningen

Literatur

  • Veranstaltung von Lesungen mit Werken Augsburger Autoren
  • Lesungen z. B. in der Stadtbücherei im Rahmen einer Veranstaltungsreihe
  • Druckkostenzuschuss für die Herausgabe von literarischen Publikationen

In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?

In der Regel beträgt der Zuschuss etwa ein Drittel bis ein Viertel des sich errechnenden Defizits des zur Förderung beantragten Projektes vorbehaltlich entsprechend bereitstehender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschussbetrages besteht nicht.

Wann ist der Zuschuss zu beantragen?

In jedem Falle vor Beginn des zu fördernden Projektes. Grundsätzlich gilt: je früher – desto besser, das bedeutet eine Antragstellung zum Ende des Vorjahres (z.B. im November für eine Veranstaltung im Mai des Folgejahres). Bei Großprojekten empfiehlt sich eine entsprechende Antragstellung bereits im April des Vorjahres, damit unsere Dienststelle die Möglichkeit hat, einen entsprechenden Haushaltstitel in der dann gültigen Haushaltssatzung unterzubringen.

Wie ist der Zuschuss zu beantragen, welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des zu fördernden Projektes
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Und wie geht’s dann weiter?

  • Prüfung des eingereichten Zuschussantrages:
    1. auf Vollständigkeit und
    2. Vorliegen der Zuschussfähigkeit
  • Entscheidung entsprechend der Höhe des zu gewährenden Förderbetrages durch Kulturbüro, Kulturreferat, Oberbürgermeister etc.
  • Benachrichtigung des Antragstellers von der bewilligten Förderung
  • Anweisung des Zuschussbetrages
  • Nach Abschluss des geförderten Projektes Einreichung eines sogenannten Verwendungsnachweises“ durch den Veranstalter/Antragsteller
  • Abschluss der Fördermaßnahme

Richtlinien zur Förderung

Zuständige Dienststelle