Kulturförderung

Telefon0821 324-3258
Fax0821 324-3252
E-Mailkulturamt.foerderung@augsburg.de
Andrea Müller

Beschreibung

Ihr seid ein kultureller Verein, eine Gruppe oder Initiative aus Augsburg und plant ein Kunst- oder Kulturprojekt ? Ihr tragt als Kulturinstitution der Freien Szene kontinuierlich zum Kulturleben der Stadt bei?

Das Kulturamt der Stadt Augsburg gibt Auskunft über Fördermöglichkeiten, nimmt Anträge für Zuwendungen (Zuschüsse) entgegen und hilft bei der Bearbeitung der Anträge. Dies ist im Rahmen einer institutionellen Förderung oder einer Projektförderung möglich. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht, da es sich um eine freiwillige Leitung handelt.

Wer und was wird gefördert?

Wer kann sich bewerben?

  • Alle kulturellen Vereine, Gruppen und Initiativen mit Sitz in Augsburg, die
  • in der Regel ein Jahr bestehen und aktiv gearbeitet haben,
  • sich auf der Grundlage der demokratischen Grundordnung bewegen und
  • das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Verfassung des Freistaates Bayern respektieren.

Was wird gefördert?

  • Kulturelle Veranstaltungen und Projekte, die
  • in Augsburg stattfinden
  • über die übliche Kulturarbeit der antragstellenden Stelle hinausgehen
  • aus Anlass eines Jubiläums stattfinden
  • die in Bereichen stattfinden, die die Stadt selbst nicht oder nur in geringem Maße anbietet
  •  

Förderbeispiele und Schwerpunkte:

Musik
Aktivitäten mit direktem Bezug zu Augsburg, z. B. Werke Leopold Mozarts, Alte Musik aus dem Augsburg-Schwäbischen Raum sowie zeitgenössische Musik des 20. und 21. Jahrhunderts

Stadtteilkultur
Kulturelle Veranstaltungen in den Augsburger Stadtteilen Kriegshaber, Pfersee, Oberhausen, Lechhausen, Hammerschmiede, Haunstetten, Göggingen, Bergheim und Inningen

Literatur

  • Veranstaltung von Lesungen mit Werken Augsburger Autoren
  • Lesungen z. B. in der Stadtbücherei im Rahmen einer Veranstaltungsreihe
  • Druckkostenzuschuss für die Herausgabe von literarischen Publikationen

Clubs- und Livespielstätten

  • Feste Spielstätte oder regelmäßiger Konzertbetrieb mit Schwerpunkt Pop- und Livemusik
  • Ganzjähriges Angebot an Orten, die maximal für 200 Personen zugelassen sind
  • Fester Spielplan für das kommende Kalenderjahr
  • Nachweis der Relevanz anhand von Besucherzahlen und Spielplan des Vorjahres
  • Antragsfrist für das laufende Jahr ist der 31.3.

Wie und wann wird gefördert?

Antragstellung
Die Anträge sind bei der Stadt Augsburg – Kulturamt einzureichen. Den Anträgen sind beizufügen:

  • Konzept
  • Schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan
  • Angabe über den voraussichtlichen Termin
  • Dauer des Projektes

Die Anträge sind frühestmöglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Durchführung des Projektes einzureichen.

Was ist zu beachten?

  • angemessene Eigenbeteiligung erforderlich
  • keine oder nicht ausreichende Unterstützung Dritter
  • die Finanzierung des zu fördernden Projektes muss sichergestellt sein und ist mit einem Kosten- und Finanzierungsplan und dem Vordruck "Vermögensnachweis" darzustellen
  • Nachhaltige Projektplanung (Checkliste für Veranstalter) PDF hinterlegen

In welcher Höhe ist eine Förderung möglich?

In der Regel beträgt der Zuschuss etwa ein Drittel bis ein Viertel des sich errechnenden Defizits des zur Förderung beantragten Projektes vorbehaltlich entsprechend vorhandener Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschussbetrages besteht nicht.

Wann ist der Zuschuss zu beantragen?

In jedem Falle vor Beginn des zu fördernden Projektes. Grundsätzlich gilt: je früher – desto besser, das bedeutet eine Antragstellung zum Ende des Vorjahres (z.B. im November für eine Veranstaltung im Mai des Folgejahres). Bei Großprojekten empfiehlt sich eine entsprechende Antragstellung bereits im April des Vorjahres, um die entsprechenden Vorplanungen im städtischen Haushalt zu ermöglichen.

Welche Anträge muss ich einreichen?

Vor der Veranstaltung:

Nach der Veranstaltung:


Und wie geht’s dann weiter?

Informationen zum Förderablauf

  • Prüfung des eingereichten Zuschussantrages durch das Kulturamt:
    1. auf Vollständigkeit und
    2. Vorliegen der Zuschussfähigkeit
  • Entscheidung entsprechend der Höhe des zu gewährenden Förderbetrages durch Kulturamt, Kulturreferat, Oberbürgermeister etc.
  • Benachrichtigung des Antragstellers über die bewilligte Förderung
  • Anweisung des Zuschussbetrages durch das Kulturamt
  • Nach Abschluss des geförderten Projektes Einreichung eines Verwendungsnachweises durch den Veranstaltenden/Antragstellenden zusammen mit einem Nachhaltigkeitscheck
  • Abschluss der Fördermaßnahme

Zuständige Dienststelle