Spielhallen

Adresse & Kontakte

Ordnungsamt - Abteilung I
Sachgebiet 1
Grottenau 1
86150 Augsburg
Dienstgebäude
An der Blauen Kappe 18
86152 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324 – 4206, 4207, 4208
Fax 0821 324-9233
E-Mail sicherheit-ordnung@augsburg.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten zur persönlichen Vorsprache (nur nach Terminvereinbarung)

Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorhergehender Terminvereinbarung während der oben aufgeführten Öffnungszeiten möglich.

Persönliche Vorsprachen sind nicht zwingend notwendig. Sie können alle Anliegen postalisch oder elektronisch einreichen. Sollten Sie dennoch persönlich vorsprechen wollen, beachten Sie, dass hierbei nur eine Entgegennahme der Unterlagen erfolgen kann. Eine sofortige Bearbeitung ist nicht möglich.

Hier gelangen Sie zur Online-Terminreservierung

Telefonische Servicezeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sowie 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Bei fehlenden Unterlagen und Rückfragen werden Sie schnellstmöglich kontaktiert


Beschreibung

Will eine Gewerbetreibende eine Spielhalle mit Spielgeräten betreiben, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinnes (Geld- oder Warengewinne) bieten, so bedarf es verschiedener Erlaubnisse. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

Das Objekt muss über eine entsprechende Baugenehmigung verfügen, um darin eine Spielhalle betreiben zu können. Sofern hierüber Unklarheit herrscht, ist eine direkte Abstimmung mit dem Bauordnungsamt der Stadt Augsburg zwingend erforderlich.

Die Betreibende muss über eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung (GewO) verfügen. Diese wird vom Ordnungsamt der Stadt Augsburg erteilt. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Antragsformular (siehe untenstehende Verlinkung zum Formular-Service der Stadt Augsburg)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtes für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg
  • Bescheinigung des Amtsgerichtes über Insolvenzverfahren
  • Formular Gewerbeanmeldung direkt verlinken
  • Baugenehmigung
  • Mietvertrag
  • Raumpläne des Betriebs mit Aufstellungsorten der Spielgeräte

Zusätzlich müssen bei juristischen Personen die vorgenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen zusätzlich von jedem Geschäftsführenden vorgelegt werden.

Auch bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts müssen zusätzlich zu der GbR von jedem Gesellschafter und jeder Gesellschafterin die Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.

Zusätzlich werden durch das Ordnungsamt der Stadt Augsburg folgende Unterlagen eingeholt:

 

  • Führungszeugnis der Gewerbetreibenden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (im Falle juristischer Personen bedarf es dieser sowohl vom / von den Geschäftsführenden als auch von der juristischen Person)
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal (Einträge im Schuldnerverzeichnis)

 

Weiter bedarf es einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i. V. m. Art. 10 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV). Hierfür sind dem Ordnungsamt der Stadt Augsburg die folgenden Antragsunterlagen vorzulegen:
 

  • Antragsformular
  • Unterlassungserklärung zum Internetverbot Vordruck vorhanden
  • Unterlassungserklärung hinsichtlich der Vermittlung von Sportwetten Vordruck vorhanden
  • Unterlassungserklärung hinsichtlich einer audiovisuellen oder rein visuellen Übertragung von Automatenspielen sowie der Teilnahme hieran über das Internet Vordruck vorhanden
  • Werbekonzept, welches den Anforderungen des § 5 GlüStV 2021 gerecht wird bzw. Erklärung zum vorliegenden Werbekonzept Vordruck vorhanden
  • Informationskonzept, welches den Anforderungen des § 7 GlüStV gerecht wird bzw. Erklärung zum vorliegenden Informationskonzept Vordruck vorhanden
  • Sozialkonzept, welches den Anforderungen des § 6 GlüStV 2021 gerecht wird
  • Nachweis über das Stellen eines Antrags auf Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Sperrsystem (OASIS) beim Land Hessen, Regierungspräsidium Darmstadt
  • Aufstellung über das in der Spielhalle beschäftigte Personal (Name, Vorname, Geburtsdatum, Beschäftigungsbeginn)
  • Nachweis über Schulungen des Personals entsprechend des GlüStV 2021 und des AGGlüStV (Schulungen mit Inhalten gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 des GlüStV 2021)

Bei Beantragung der Befreiung der Spielhalle vom Mindestabstand zu einer anderen Spielhalle bedarf es darüber hinaus einer

  • Zertifizierung der Spielhalle nach Art. 15 Abs. 4 AGGlüStV, welche mindestens alle zwei Jahre zu wiederholen ist

Bei gemeinsamem Antrag der Spielhallenbetreibenden gemäß § 29 Abs. 4 GlüStV 2021 i. V. m. Art. 15 Abs. 3 AGGlüStV sind zusätzlich die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über Zertifizierung jeder Spielhalle durch akkreditierte Prüforganisationen, welche mindestens alle zwei Jahre zu wiederholen ist
  • Nachweis der Betreibenden über die aufgrund einer Unterrichtung mit Prüfung erworbenen Sachkunde
  • Nachweis über besondere Schulungen des Personals mit Spielhallen
  • Erweiterung des Sozialkonzeptes hinsichtlich vorgesehen Maßnahmen zur Gewährleistung von Spielerschutz, welche die spezifischen Bedingungen in Verbundspielhallen berücksichtigen

Verpflichtungserklärung der Betreibenden, Personen, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keinen Zutritt zu gewähren Vordruck vorhanden
 

  • Es ist ein Gewerbe zum Aufstellen von Geldspielgeräten und dem Betrieb einer Spielhalle anzumelden. Dies kann mittels des unten beigefügten Formulars oder Online-Services erfolgen.
     
  • Zuletzt bedarf es einer gültigen personenbezogenen Aufstellerlaubnis nach § 33 c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) und einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes nach § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO). Diesbezüglich verweisen wir auf unsere Unterseite Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.

Zuständige Dienststelle

Verlinkungen und Formulare

  • Gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis; Beantragung
  • Antragsformular Erteilung gewerberechtliche Erlaubnis
  • Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Beantragung
  • Antragsformular Erteilung glücksspielrechtliche Erlaubnis
  • Anlagen zum Antragsformular glücksspielrechtliche Erlaubnis
  • Unterlassungserklärung zum Internetverbot
  • Unterlassungserklärung Sportwetten
  • Unterlassungserklärung Übertragung u. Internetteilnahme
  • Werbekonzept
  •  Informationskonzept
  • Verpflichtungserklärung U21
  • Gewerbe; Anmeldung
  • Antragsformular Gewerbeanmeldung

Kosten

Die Gebührenberechnung erfolgt individuell je nach Verwaltungsaufwand.
Durchschnittlich entstehen folgende Kosten:

Gewerberechtliche Erlaubnis 3.000,- Euro

Glücksspielrechtliche Erlaubnis 500,- Euro je Geldspielgerät

+ ggf. erteilter Befreiungen  zusätzlich 50 % je Geldspielgerät

+ ggf. zusätzliche Auslagen