Zweitwohnungsteuer
Adresse & Kontakte
Telefon | 0821 324-9066 | Frau Schröppel | Zi. 014 |
0821 324-9068 | Frau Weidel | Zi. 014 | |
0821 324-9072 | Frau Hamacher | Zi. 015 | |
Fax | 0821 324-9050 | ||
zweitwohnungsteuer@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Verwaltungsgebäude 2, Erdgeschoss
Beschreibung
Zum 01.01.2005 wurde in Augsburg die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle Personen, die nach dem 01.01.2005 - wenn auch nur für kurze Zeit - mit einer Nebenwohnung in Augsburg gemeldet sind.
Wohnung im Sinn der Zweitwohnungsteuersatzung ist jede Wohnung im Sinne von Art. 14 des Bayerischen Meldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt wird.
Zuständige Dienststelle
Weitere Infos/Links
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