Personenstandsurkunden

Adresse & Kontakte

Maximilianstraße 69
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon0821 324-3872,-3873
Fax0821 324-3875
E-Mailurkundenstelle@augsburg.de

Öffnungszeiten

Zimmer 311 im 3. Stock



Beschreibung

Wenn Sie in Augsburg geboren sind, in Augsburg geheiratet haben bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder ein Angehöriger in Augsburg verstorben sind und Sie eine Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus den jeweiligen Registern benötigen, dann können Sie diese im Standesamt Augsburg bestellen. Urkundenbestellung

Zuständige Dienststelle

Voraussetzungen

Personenstandsurkunden erhalten:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • Jeder Verwandte in gerader Linie zu der Person, auf die sich der Eintrag bezieht (also z. B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, usw)
  • Geschwister der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, für urkunde aus dem Geburten- bzw. Sterberegister bei vorliegen eines berechtigten Interesses
  • Jedermann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses

In einigen Einzelfällen kann die Urkundenerteilung aufgrund anderer Rechtsvorschriften eingeschränkt sein.
Weitere Informationen, speziell zum Nachweis des rechtlichen Interesses.

Kosten

Kosten für Personenstandsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern bzw. -registern:

  • 12 EUR pro Exemplar

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis bei Urkunden von Familienangehörigen bzw. Vollmacht
  • Nachweis über das rechtliche Interesse (Vorträge, Schuldtitel, Anforderungsschreiben anderer Behörden) bei Urkunden von Dritten bzw. Vollmacht

Weitere Infos / Links

Weitere Informationen, speziell zum Nachweis des rechtlichen Interesses.

Seit dem 01.01.2009 werden die Personenstandseinträge des Standesamts Augsburg nach Ablauf gesetzlich definierter Fristen an das Stadtarchiv abgegeben.
Informationen zu den Fortführungsfristen
Informationen des Stadtarchivs zur Benutzung der archivierten Personenstandseinträgen und den Gebühren des Stadtarchivs