Grundlagen der Istanbul Konvention
Am 1. Februar 2018 trat das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die so genannte Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Geschlechtsspezifische Gewalt bedeutet, dass eine Person Gewalt erfährt, weil sie ein bestimmtes Geschlecht hat. Meistens sind Frauen und Mädchen betroffen, aber auch Männer, nicht-binäre oder trans Personen können darunter leiden.
Häusliche Gewalt beschreibt Gewalt im persönlichen Nahbereich, also zum Beispiel durch Ehepartnerinnen und -partner oder nahe Verwandte. Die Istanbul Konvention erkennt geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung an.
Ziele der Istanbul Konvention

An wen richtet sich die Istanbul Konvention?
Die Istanbul Konvention richtet sich an verschiedene Zielgruppen. Primär liegt der Fokus auf Betroffenen von geschlechtsbasierter Gewalt, sowie Personen, die von häuslicher Gewalt/Gewalt im persönlichen Nahbereich betroffen sind.
Um die Situation von Betroffenen zu verbessern, sind die Politik und Fachpersonal dazu angehalten, unterstützende Angebote zu entwickeln. Darunter fallen unter anderem die Verwaltung, freie Träger und Organisationen, Polizei und Justiz.
Für eine ganzheitliche Bearbeitung des Themas wird außerdem die Gesamtgesellschaft in die Verantwortung genommen. Hierbei geht es vor allem um Aufklärung und Sensibilisierung.
