Bauleitplanung
Die Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch verbindlich geregelt. Hier sind im Kapitel „Allgemeines Städtebaurecht“ Regelungen zur Aufstellung von vorbereitenden Bauleitplänen (Flächennutzungsplan) und verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplan) zu finden, aber auch wie eine Planung durch den Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden kann.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dar. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Seit seiner Neuaufstellung 1995 musste er mehrmals geändert werden.
Bebauungsplan
Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, regeln sie für eng begrenzte Bereiche des Stadtgebietes unter anderem die Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung und Grünordnung.
Sicherung der Bauleitplanung
Veränderungssperre
Das komplexe Bauleitplanverfahren nimmt einige Zeit in Anspruch. Um zu verhindern, dass in der Zwischenzeit eine Veränderung einsetzt, die den Zielen der zukünftigen Planung wesentlich widerspricht, kann eine Veränderungssperre erlassen werden.
Grafiken: Stadtplanungsamt Augsburg