
Bebauungsplan
Bebauungspläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, regeln sie für eng begrenzte Bereiche des Stadtgebietes insbesondere die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung auf den Grundstücken, die Erschließung und die Grünordnung. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Daher dürfen zwischen beiden Bauleitplänen keine wesentlichen inhaltlichen Differenzen bestehen.
Da ein Bebauungsplan als Rechtsnorm den einzelnen Bürger direkt betrifft, muss er vom Augsburger Stadtrat als Satzung beschlossen werden. Seine Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer und Bauwillige rechtsverbindlich und maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über Baugesuche.
Die möglichen Inhalte und das Verfahren gibt das Baugesetzbuch vor. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass sowohl die privaten als auch die öffentlichen Belange angemessen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird den Bürgern und Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen vorzubringen.
Bebauungsplanarten
Neben den allgemein geltenden Vorschriften für Bebauungspläne wird im Baugesetzbuch zwischen folgenden Planarten unterschieden:
Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg