Königsplatz

Bebauungsplan Nr. 500, „Königsplatz und Augsburg-Boulevard (zwischen Klinkertor- und Theodor-Heuss-Platz)”

Grundgedanke des Bebauungsplanes ist die Stärkung der wichtigen Achsen vom Bahnhof in die Innenstadt und vom Theodor-Heuss-Platz zum Stadttheater, an deren Schnittpunkt sich der Königsplatz befindet.

Durch die Unterbrechung der Fuggerstraße auf Höhe des Königsplatzes und die gegenläufige Befahrbarkeit von Schießgraben- und Schaezlerstraße, können die neu gestaltete Platzfläche des Königsplatzes und das Haltestellendreieck direkt an die Fußgängerbereiche der Innenstadt angebunden werden. Die vom Durchgangsverkehr entlastete Straßenachse Konrad-Adenauer-Allee / Fuggerstraße wird städtebaulich aufgewertet.

Die neu definierte Platzfläche des Königsplatzes öffnet sich trichterförmig von der Einmündung der Bahnhofstraße zu den Zugängen zur Altstadt. Der südliche Platzbereich nimmt eine dreieckige Grünfläche und das nach Osten verschobene Haltestellendreieck auf, das nicht mehr durch eine Straße von der Fußgängerzone getrennt ist.

Die Fuggerstraße soll zum urbanen Straßenraum mit vier Baumreihen und breiten Fußgängerbereichen aufgewertet werden, dessen nördliches Ende ein großzügiger Platzbereich um das Theater bildet. Die Konrad-Adenauer-Allee übernimmt zukünftig nur noch eine Erschließungsfunktion für die anliegenden Quartiere und kann als Fahrradmagistrale genutzt werden. Sie findet ihren Abschluss im ebenfalls neu gestalteten Theodor-Heuss-Platz.

Um den unerwünschten Durchgangsverkehr durch Hallstraße, Maximilianstraße und Milchberg zu unterbinden, wurde die direkte Verbindung von der Schießgraben- in die Hallstraße aufgegeben. Dies eröffnet die Chance, das Wallgrün zu ergänzen und die Hallstraße zum „Hall-Campus” aufzuwerten.

Damit die Hauptverkehrsströme des ÖPNV und des Kfz-Verkehrs sich am Theodor-Heuss-Platz nicht mehr kreuzen und gegenseitig behindern, wird die Straßenbahn dort nun auf der Nordseite der Straße geführt. Neben verkehrlichen Vorteilen ermöglicht diese Lösung auch eine zusätzliche Fußgängerquerung auf Höhe der Hochfeldstraße sowie ein Pflanzung einer mittigen Baumreihe und die Ausbildung eines Rasengleises.

Mit der Begrünung der Eserwallstraße, dem Entfall der Verbindung zwischen Schießgraben- und Hallstraße, der vierreihigen Allee in der Fuggerstraße und den geplanten Baumpflanzungen in der Volkhartstraße wird die bisherige Lücke im stadtbildprägenden Grünring der ehemaligen Wallanlagen geschlossen.

Aufstellungsverfahren und Bürgerentscheid

Nach der Entscheidung der Wettbewerbsjury im Februar 2009 wurde die Planung zum Umbau des Königsplatzes im Detail untersucht und fortentwickelt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, beschloss der Stadtrat am 22. Juli 2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 500, "Königsplatz und Augsburg-Boulevard (Zwischen Klinkertor- und Theodor-Heuss-Platz)". Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurden die Pläne weiter konkretisiert und durch zahlreiche Gutachten bestätigt.

Interessierte Bürger sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange hatten im August und September 2009 die Möglichkeit, sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Planung zu äußern. Während dieser Zeit fanden auch Dialogtermine mit den betroffenen Interessenverbänden und Institutionen sowie eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt.

Nach einem Expertenhearing am 7. Juni 2010 billigte der Stadtrat in einer Sondersitzung am 10. Juni 2010 den konkretisierten Entwurf des Bebauungsplanes.

Im Juni und Juli 2010 konnten sich die Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erneut über den aktuellen Stand der Planung informieren und sich hierzu äußern. In diesem Zeitraum fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen und weitere Dialogtermine mit Interessenverbänden und Institutionen statt.

Parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 500 fasste der Stadtrat im Oktober und November 2010 eine Reihe ergänzender Beschlüsse zum Umbau des Königsplatz und der damit verbundenen, neuen Verkehrsführung. Neben der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in zahlreichen Straßen der westlichen Innenstadt beschloss er für einige Abschnitte auch den Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags um die Auswirkungen der prognostizierten Verkehrsverlagerungen zu kompensiert.

Bei einem Bürgerentscheid am 21. November 2010 fand die als weitere Alternative zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 500 diskutierte Tunnellösung am Königsplatz keine Mehrheit. Durch 73,9% Ja-Stimmen beim gleichzeitig stattfindenden Ratsbegehren "Kö-Umbau jetzt" wurde die Planung der Stadt Augsburg deutlich bestätigt.

Unter Würdigung sämtlicher Anregungen der Bürger, Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange fasste der Stadtrat am 16. Dezember 2010 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 500. Am 14. Januar 2011 ist er in Kraft getreten.

Zahlreiche Anregungen konnten bei der Planung berücksichtigt werden. Dies betraf z.B. die Anlage einer vorsorglichen Entlastungsstraße (Bypass) über den Königsplatz, den temporären Bau eines Gleisbogens zwischen der Bgm.-Fischer-Straße und der Fuggerstraße oder die Führung des Ost-West-Verkehrs im Bereich Kennedyplatz / Am Alten Einlass.

Normenkontrollanträge

Innerhalb einer Jahresfrist nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 500 gingen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mehrere Normenkontrollanträge ein, mit denen die Antragsteller eine Verletzung ihrer Rechte durch den Bebauungsplan Nr. 500 geltend gemacht haben.

Der BayVGH hat daraufhin mit Urteil vom 08. November 2011 die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. 500 festgestellt. Der BayVGH begründet sein Urteil mit der nach der 1. öffentlichen Auslegung im Planentwurf geänderten Baumreihe auf der Ostseite des Haltestellendreiecks am Königsplatz. Da die Stadt hinsichtlich dieser Änderung keine erneute öffentliche Auslegung und erneute Einholung der Stellungnahmen durchgeführt habe, liege eine beachtliche Verletzung einer Verfahrensvorschrift vor. Die Stadt Augsburg hat hiergegen Nichtzulassungbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 14. Juni 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht die von der Stadt Augsburg hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit wurde der Bebauungsplan Nr. 500 in seiner ursprünglichen Fassung unwirksam.

Ergänzendes Verfahren

Im Interesse der Rechtssicherheit, aufgrund der besonderen Bedeutung des Königsplatzumbaus und angesichts der fortgeschrittenen baulichen Umsetzung des Projektes beschloss der Stadtrat am 15. Dezember 2011 unabhängig vom damals noch ausstehenden Ergebnis der o.g. Nichtzulassungsbeschwerde die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 500 durchzuführen. Mit diesem ergänzenden Verfahren konnte die vom BayVGH festgestellte, heilbare Verletzung einer Verfahrensvorschrift behoben werden.

Es wurde deshalb in der Zeit vom 02. Januar bis einschließlich 03. Februar 2012 eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Ergebnisse der erneuten Beteiligung wurden nach einer Würdigung in den Bebauungsplan Nr. 500 eingearbeitet.

Am 01. März 2012 wurde der erneute Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 500 gefasst. Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 29. Juni 2012 konnte der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 500 rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Damit wurde das ergänzende Verfahren zur Fehlerbehebung abgeschlossen.