SOZIALE STADT „JAKOBERVORSTADT NORD”

Jakoberstraße

Aufgrund einer Reihe städtebaulicher Missstände wurde die nördliche Jakobervorstadt in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt” aufgenommen. Außerdem wurde sie zu einem Sanierungsgebiet erklärt. Dies macht es möglich, dass Maßnahmen zur Behebung von Missständen durch staatliche Fördergelder bezuschusst werden. Bereits im Jahr 2019 kam ein Handlungskonzept für die Jakobervorstadt Nord zum Ergebnis, dass für den Straßenzug Jakober- / Pilgerhausstraße Handlungsbedarf besteht. Als mögliche erste Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum soll die westliche Jakoberstraße neu gestaltet werden. Hierfür liegt ein erster Planungsvorschlag vor.


Neugestaltung der westlichen Jakoberstraße - Öffentliche Veranstaltung

Am Donnerstag, 3. April 2025 wird im Zeitraum von 16 bis 20 Uhr im ehemaligen Ladenlokal Barfüßerstraße 8 die Vorentwurfsplanung zur Neugestaltung der westlichen Jakoberstraße erstmals der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

Zur Vorstellung des Planungsvorschlages, Beantwortung von Fragen zur Planung sowie Aufnahme von Anregungen und Hinweisen stehen Vertreter der beauftragten Planungsbüros und der Stadt Augsburg zur Verfügung.



 

Wie ist die Ausgangssituation in der Jakoberstraße?

Die Jakoberstraße wird von mehrstöckigen Gebäuden flankiert. In den Erdgeschossen der Gebäude befinden sich vor allem gewerbliche Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe, aber auch Leerstände. In den Obergeschossen dominiert eine Wohnnutzung.

Etliche Läden in der Jakoberstraße sind in einem schlechten Zustand. Daher besteht die Gefahr einer Abwärtsspirale. Leerstände wurden in der Vergangenheit vermehr an Vergnügungsstätten und Wettbüros vermietet. Um eine Fortführung dieses sogenannten „Trading-Down-Prozesses“ zu vermeiden, hat die Stadt Augsburg im Jahr 2017 den Bebauungsplan Nr. 454 „Beidseits der Jakoberstraße“ in Kraft gesetzt. Dieser schließt bei Nutzungsänderungen die weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Wettbüros aus.

Durch die Jakoberstraße fährt die Straßenbahnlinie 1. Sie teilt sich den Straßenraum mit dem Autoverkehr. Der Straßenverkehr, der sich in der Jakoberstraße oftmals staut, dominiert zusammen mit dem ruhenden Verkehr den öffentlichen Raum. Bäume oder Bereiche mit Aufenthaltsqualität sucht man dort vergebens.

Die Jakoberstraße gliedert sich in zwei Teilbereiche. Der östliche Teil erstreckt sich vom Jakobertor bis zur Kirche St. Jakob. Dieser breite Straßenabschnitt ist das Einfalltor zur Innenstadt und geht an der Kirche St. Jakob in die Pilgerhausstraße über. Der westliche Teil der Jakoberstraße verläuft vom Jakobsplatz bis zum Oberen Graben. In diesem Bereich übernimmt die Jakoberstraße eine wichtige Wegebeziehungen zur Touristenattraktion Fuggerei.

 

Was soll zur Aufwertung der Jakoberstraße unternommen werden?

Der Straßenzug Jakober- / Pilgerhausstraße ist der bedeutendste Stadtraum der Jakobervorstadt. Der Straßenzug soll umgestaltet werden. Geplant ist eine Umverteilung von Flächen und die Schaffung von mehr Aufenthalts- und Fußgängerqualität. 

Dies ist ein wesentlicher Baustein des Handlungskonzepts für die Jakobervorstadt-Nord aus dem Jahr 2019. Bei der Erarbeitung des Konzepts sind Anregungen der Bürgerschaft mit eingeflossen. Sie konnte sich in einem breiten Beteiligungsprozess einbringen. Die Aufwertung des Straßenzugs Jakober- / Pilgerhausstraße war eines der Hauptanliegen, das im Beteiligungsprozess genannt wurde. 

Die westliche Jakoberstraße soll nun als erste Teilmaßnahme zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgestaltet werden. Hierzu liegt ein erster Planungsvorschlag vor.

 

Wie werden die Betroffenen in die Neugestaltung mit einbezogen?

Der erste Planungsvorschlag wird den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden, Anwohnerinnen und Anwohner sowie sonstigen Interessierten am Donnerstag, 3. April 2025 in der Barfüßerstraße 8 (ehemaliges Ladenlokal) im Zeitraum zwischen 16 und 20 Uhr vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Zur Vorstellung des Planungsvorschlages, Beantwortung von Fragen zur Planung sowie Aufnahme von Anregungen und Hinweisen stehen Vertreter der beauftragten Planungsbüros und der Stadt Augsburg zur Verfügung.