Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gliedert sich in drei Teile:
Vorbereitung – Durchführung – Abschluss

Initiative

In einer überschlägigen Untersuchung ist von der Gemeinde zu prüfen, ob ein erhöhter Bedarf an Wohnungen, Arbeitsstätten und / oder Gemeinbedarfseinrichtungen besteht, der für ein bestimmtes Gebiet die Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme rechtfertigen würde und ob die Voraussetzungen für eine förmliche Festlegung erbracht sind, wie z. B. das Wohl der Allgemeinheit und eine zügige Durchführung.

Beginn des Verfahrens

Durch den Beschluss des Stadtrats Voruntersuchungen durchzuführen, wird für das entsprechende Gebiet eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss wird im Amtsblatt der Stadt Augsburg bekannt gemacht.

Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen und Erarbeitung eines Rahmenplanes

In den Voruntersuchungen wird die Bedeutung des geplanten Entwicklungsbereiches für die örtliche oder überörtliche Entwicklung untersucht und begründet, warum die Anwendung des Entwicklungsrechts erforderlich ist. Hierzu zählt beispielsweise ein erhöhter Wohnraummangel oder die Wiedernutzung einer Brachfläche als gesteigertes öffentliches Interesse. 

Bei den Voruntersuchungen werden durch Planungs- und Bürgerwerkstätten sowohl Bürger, Anlieger, Eigentümer und Politiker in Öffentlichkeitsbeteiligungen aktiv mit eingebunden. Dies gilt auch für Behörden und Experten.

Förmliche Festsetzung des Entwicklungsbereiches

Kommen die vorbereitenden Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass die geplante städtebauliche Maßnahme nur durch Festlegung eines Entwicklungsbereichs umgesetzt werden kann, ist das Zutreffen der Festlegungsvoraussetzungen in einem Ergebnisbericht darzustellen und der Umfang des notwendigen Entwicklungsbereichs abzugrenzen. Auf Grundlage dieses Ergebnisberichts beschließt der Stadtrat die Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereiches. Gegebenenfalls beinhaltet der Beschluss weitere Beschlüsse über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Die beschlossene Satzung wird der Regierung von Schwaben zur Genehmigung vorgelegt und öffentlich bekannt gemacht.

Grunderwerb durch die Gemeinde und Wiederveräußerung der Grundstücke

Die Gemeinde bzw. der Entwicklungsträger erwirbt nun die Grundstücke zu einem limitierten Ankaufspreis, dem Anfangswert. Nach der Entwicklung und Baurechtschaffung werden die Grundstücke wieder unter Berücksichtigung des Vorrangs der früheren Eigentümer an Bauwillige veräußert.

Als Alternative zum Grunderwerb durch die Gemeinde können auch vertragliche Verpflichtungen mit Grundeigentümern getroffen werden, dass sie ihr Grundstück selbst bebauen, oder mit Investoren, dass diese die Grundstücke von den Eigentümern erwerben und bebauen.

Abschluss der Entwicklungsmaßnahme

Nach Abschluss der Baumaßnahmen hebt die Gemeinde die Entwicklungssatzung auf. Diese Satzungsaufhebung wird der Regierung von Schwaben angezeigt und ortsüblich bekannt gemacht. Es erfolgt die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme.