Stadterneuerung

Das Thema „Stadterneuerung“ spielt in der Stadtplanung eine große Rolle. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuchs, das sich mit dem Besonderen Städtebaurecht auseinandersetzt. Zu den Instrumenten des Besonderen Städtebaurechts zählen unter anderem städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, sowie Maßnahmen des Stadtumbaus.


Städtebauförderung

Seit mehr als 50 Jahren arbeiten Bund, Länder und Kommunen in der Städtebauförderung erfolgreich zusammen. Durch Förderprogramme wie „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ oder „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wird die Stadterneuerung durch den Bund und die Länder bezuschusst.

Auch in Augsburg konnten durch den Einsatz von Fördermitteln in den letzten Jahrzehnten in der Innenstadt und in verschiedene Stadtteilen städtebauliche Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen die jeweiligen Bereiche aufgewertet und zukunftsfähig gestaltet wurden.

Aktuelle Beispiele:

Jedes Jahr am zweiten Samstag im Mai findet bundesweit der Tag der Städtebauförderung statt. Aus diesem Anlass präsentiert die Stadt Augsburg die Bandbreite der geförderten Projekte in einem kurzen Film, der oben auf dieser Seite abrufbar ist.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet oder Stadtteil zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Hierfür stellen Bund und Länder Fördermittel zur Verfügung.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein fest umgrenzter Bereich einer Stadt einer erstmaligen oder neuen Entwicklung zugeführt wird. Bund und Länder fördern solche Maßnahmen.

Stadtumbau

Durch das Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen des Stadtumbaus.

Soziale Stadt

Durch das Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen der Sozialen Stadt.

Lebendige Zentren

Durch das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der Stärkung der Stadt(teil)zentren.