Soziale Stadt „Jakobervorstadt Nord”
Sanierungsgebiet Altstadt Nr. 15, „Jakobervorstadt Nord“
Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Jakobervorstadt Nord“ wurden Missstände und Probleme festgestellt, die einen umfassenden Handlungsbedarf zur städtebaulichen Sanierung ergeben.
Hierzu zählen unter anderem:
- zahlreiche Barrieren: Unterer Graben, Jakoberstraße / Pilgerhausstraße, Oblatterwall, etc.
- sanierungsbedürftige Bausubstanz
- konkreter Entwicklungsbedarf von Schlüsselgrundstücken (insbesondere Augusta-Areal)
- Schwankung zwischen hochqualitativen und defizitären Grün- und Freiflächen
- Dominanz parkender Autos im Freiraum
- insgesamt hoher Versiegelungsgrad, unverhältnismäßige Aufteilung zugunsten der Flächen für den motorisierten Verkehr
- Nicht-Zugänglichkeit öffentlicher Grünflächen
- defizitäre Gestaltqualität, fehlende Nutzungsangebote und schlechter Pflegezustand öffentlicher Freiräume
- unausgewogene Bevölkerungs- und Sozialstruktur
- Dominanz kleiner Wohnungsgrößen
- Bedarf an sozialer Infrastruktur (Krippenplätze und ein konfessionsloser Ort der Begegnung)
- erhöhte Zahl von Menschen mit Suchterkrankungen im öffentlichen Raum
- Verlust an Vielfalt durch Zunahme gleicher Nutzungen: „trading-down“ vom Handel über Dienstleistung bis zum Glücksspiel
- geringe Aufenthaltsqualität in den Geschäftsstraßen
- zu hoher Anteil von Gaststätten mit einer einseitigen Besucherstruktur
- Ladenleerstände
Um die rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Stadterneuerung im Gebiet „Jakobervorstadt Nord“ zu schaffen, war die förmliche Festsetzung eines Sanierungsgebietes erforderlich.
Als Ergebnis der Bestandsaufnahme, der Analyse von Stärken und Schwächen, sowie der Anregungen von Betroffenen und öffentlichen Aufgabenträgern wurden für die Entwicklung des künftigen Sanierungsgebietes folgende Leitziele formuliert:
- Erscheinungsbild verändern, Charakter bewahren
- den gleichzeitig stattfindenden Struktur- und Kulturwandel begreifen und aktiv gestalten (Wandel und Vielfalt als Chance)
- Nachurbanisierung
- nicht Altstadt werden, sondern Vorstadt bleiben: das Eigene kultivieren und die Identifikation und das Selbstwertgefühl stärken
- die grünen Schätze heben
Um die Missstände zu beheben und Sanierungsmaßnahmen im Sinne der im integrierten Handlungskonzept dargestellten Maßnahmenbereiche zur Verbesserung des Gebietes durchführen zu können, beschloss der Stadtrat letztendlich am 29. Mai 2019 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 „Jakobervorstadt Nord“. Es trat am 14. Juni 2019 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg in Kraft.
Zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Bezuschussung von Baumaßnahmen zur Neugestaltung der Außenanlagen auf dem Grundstück des Jugendhauses „Villa“ (Kanalstraße 15) mit Mitteln der Städtebauförderung beschloss der Stadtrat am 16. Mai 2024 die Erweiterung des des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15 „Jakobervorstadt Nord“. Die Änderungssatzung trat am 14. Juni 2024 in Kraft.
Foto: Manuela Wagner / Stadtplanungsamt Augsburg