Städtische Immobilien – Ankauf und Vergabe von Grundstücken
Die Stadt Augsburg erwirbt Grundstücke und bietet Gewerbeflächen, bebaute sowie unbebaute Wohnflächen an. Zuständige Dienststelle ist das Liegenschaftsamt.
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Die Stadt Augsburg erwirbt Grundstücke und bietet Gewerbeflächen, bebaute sowie unbebaute Wohnflächen an. Zuständige Dienststelle ist das Liegenschaftsamt.