Benutzung, Satzungen und Gebühren

Das Stadtarchiv Augsburg kann als öffentliches Archiv von allen interessierten Personen benutzt werden. In der Regel erfolgt eine Benutzung durch vorherige Kontaktaufnahme mit dem Stadtarchiv oder persönlich im Lesesaal. Um Wartezeiten aufgrund von hohem Benutzeraufkommen bei der Beratung sowie bei der Ausgabe von Archivgut durch die Durchführung konservatorischer Maßnahmen zur vermeiden, empfehlen wir vor einem Besuch eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail: Kontakt zum Stadtarchiv
 
Für die Familien- und Personenstandsforschung haben wir hier weitergehende Informationen für Sie zusammengefasst. Über die grundlegenden Abläufe bei einem Besuch des Stadtarchivs sowie die Aufgaben des Stadtarchivs informieren unsere Ordnungen und Satzungen ausführlich.
 


Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs

In der Satzung sind die Aufgaben des Stadtarchivs festgelegt. Außerdem werden in dieser die Grundlage für die Benutzung des Stadtarchivs festgeschrieben. Alle für die Benutzung wichtigen Informationen befinden sich auch kompakt in der Benutzungs- und der Lesesaalordnung.


Gebührensatzung

Die meisten Nutzungsformen des Stadtarchivs sind gebührenfrei (insbesondere wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen). Die Gebührensatzung gibt Aufschluss darüber, bei welchen Nutzungsvorhaben Gebühren anfallen.


Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung enthält alle wichtigen Informationen für unsere BenutzerInnen. Es ist ratsam, diese vor einem Besuch oder einer Kontaktaufnahme zu lesen.


Lesesaalordnung

Die Lesesaalordnung regelt die Abläufe und das Verhalten im Lesesaal. Vor einem Aufenthalt in unserem Lesesaal sollte diese daher gelesen werden.
 


Hausordnung

Die Hausordnung regelt Verhaltensweise im Gebäude sowie auf dem Gelände des Stadtarchivs.


Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!