Benutzung, Satzungen und Gebühren
Das Stadtarchiv Augsburg kann als öffentliches Archiv von allen interessierten Personen benutzt werden. In der Regel erfolgt eine Benutzung durch vorherige Kontaktaufnahme mit dem Stadtarchiv oder persönlich im Lesesaal. Um Wartezeiten aufgrund von hohem Benutzeraufkommen bei der Beratung sowie bei der Ausgabe von Archivgut durch die Durchführung konservatorischer Maßnahmen zur vermeiden, empfehlen wir vor einem Besuch eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail: Kontakt zum Stadtarchiv
Für die Familien- und Personenstandsforschung haben wir hier weitergehende Informationen für Sie zusammengefasst. Über die grundlegenden Abläufe bei einem Besuch des Stadtarchivs sowie die Aufgaben des Stadtarchivs informieren unsere Ordnungen und Satzungen ausführlich.
Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs
Gebührensatzung
Benutzungsordnung
Die
Lesesaalordnung
Die Lesesaalordnung regelt die Abläufe und das Verhalten im Lesesaal. Vor einem Aufenthalt in unserem Lesesaal sollte diese daher gelesen werden.
Hausordnung
Die Hausordnung regelt Verhaltensweise im Gebäude sowie auf dem Gelände des Stadtarchivs.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!