Einsicht in Bauakten

Bitte beachten Sie außerdem, dass die im Stadtarchiv einsehbaren Bauakten nur bis in das Jahr 2024 hineinreichen. Neuere Bauakten und Bauanträge liegen digital beim städtischen Bauordnungsamt.
Im Stadtarchiv können die bei der Stadt noch vorhandenen Bauakten eingesehen werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Augsburg, da die Pflicht zur Aufbewahrung von Bauakten beim Bauherrn liegt. Alle Informationen zur Einsicht in Bauakten im Stadtarchiv finden Sie nachfolgend.
 

Wer darf Bauakten einsehen?

Bauakten dürfen ausschließlich von den Eigentümern sowie bei Bauvorhaben von angrenzenden Nachbarn bzw. am Verfahren beteiligten Personen eingesehen werden. Durch vom Eigentümer ausgestellte Vollmachten können auch andere Personen, z. B. Architekten, Akteneinsicht erhalten.
 

Wie kann ich einen Termin für die Einsicht in Bauakten vereinbaren?

Ein Termin für die Bauakteneinsicht kann unter diesem Link gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen keine Terminbuchungen per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden können.
 

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Zum Termin müssen Sie einen gültigen Personalausweis/Reisepass, einen Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug) und ggf. eine Vollmacht mitbringen.
 

Welche Kosten entstehen?

Die Einsichtsgebühr beträgt 35 €. Die Gebühr ist im Anschluss mittels Rechnung zu bezahlen. Eine Vor-Ort-Bezahlung ist nicht möglich.
 

Wie lange dauert ein Einsichtstermin?

Es stehen in der Regel 60 Minuten für Anmeldung und Bauakteneinsicht ab dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Lesesaalaufsicht rechtzeitig an, falls Sie etwas mehr Zeit benötigen.
 

Findet eine Beratung statt?

Nein. Im Stadtarchiv werden nur Bauakten vorgelegt. Eine fachliche Beratung findet nicht statt. Für Beratungsleistungen im Rahmen von laufenden Bauverfahren wenden Sie sich bitte an das städtische Bauordnungsamt.
 

Darf ich die Akte fotografieren? Können Digitalisate bestellt werden?

Das eigenständige Fotografieren ist im Gegensatz zu früheren Einsichtnahmen (leider) nicht mehr möglich. Dies liegt an einer rechtlichen Prüfung durch die aktenverwaltende Stelle (in diesem Falle das Bauordnungsamt; das Stadtarchiv ist ausschließlich für die reine Aktenvorlage zuständig), durch die eine konsequente Umsetzung des Datenschutzes, der durch DSGVO, BayDSG, BayVwVfG und BayBO geregelt ist, zwingend erforderlich ist. Sie können jedoch im Anschluss an die Einsichtnahme im Lesesaal einen Scanauftrag stellen. Nach der Stellung dieses Auftrags werden die Dokumente durch das Bauordnungsamt rechtlich geprüft und Sie erhalten die Antrags- sowie die Abschluss-/Bescheiddokumente samt Anlagen (wie Pläne) in digitaler Form. Hierfür wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 70,00 € erhoben. Die Einsichtsgebühr von 35,00 € ist hierin nicht enthalten. Aufgrund dieses erhöhten Verwaltungsaufwandes ist eine rein digitale Bestellung ohne vorherige Einsichtnahme und Kontrolle Seitens der einsichtnehmenden Person, ob die Dokumente überhaupt benötigt werden, nicht möglich.
 

Wie weit reichen die Bauakten zurück?

Bitte beachten Sie, dass das Bauaktenarchiv der Stadt Augsburg im Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig zerstört worden ist. Daher sind nur in äußerst seltenen Fällen Akten aus der Zeit vor 1945 vorhanden.