Einsicht in Bauakten

Bitte beachten Sie außerdem, dass die im Stadtarchiv einsehbaren Bauakten nur bis in das Jahr 2024 hineinreichen. Neuere Bauakten und Bauanträge liegen digital beim städtischen Bauordnungsamt.
Im Stadtarchiv können die bei der Stadt noch vorhandenen Bauakten eingesehen werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Augsburg, da die Pflicht zur Aufbewahrung von Bauakten beim Bauherrn liegt. Alle Informationen zur Einsicht in Bauakten im Stadtarchiv finden Sie nachfolgend.
 

Wer darf Bauakten einsehen?

Gemäß Art. 29 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz hat die Behörde Beteiligten an Verfahren Einsicht in Akten zu erteilen, soweit die Kenntnis des Akteninhalts zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist vom Antragsteller ein entsprechender Nachweis über das berechtigte Interesse zu erbringen.

Zu den Beteiligten mit berechtigtem Interesse gehören in der Regel Bauherren/Eigentümer, Nachbarn und deren bevollmächtigte Vertreter.
 

Wie kann ich einen Termin für die Einsicht in Bauakten vereinbaren?

Ein Termin für die Bauakteneinsicht kann unter diesem Link gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen keine Terminbuchungen per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden können.

Bitte geben Sie im Formular unter „Adresse für die Akteneinsicht“ die Adresse der Immobilie an, deren Akte(n) Sie gerne einsehen wollen, nicht die eigene Wohnadresse.
 

Was muss ich zum Termin mitbringen?

Zum Termin müssen Sie einen gültigen Personalausweis/Reisepass, einen Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, ein notarieller Kaufvertrag oder Erbschein), und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei Hausgemeinschaften reicht als Eigentumsnachweis ein Protokoll oder ein Vertrag der Beauftragung durch die Hausgemeinschaft.
 

Welche Kosten entstehen?

Die Einsichtsgebühr beträgt 35 €. Die Gebühr ist im Anschluss mittels Rechnung zu bezahlen. Eine Vor-Ort-Bezahlung ist nicht möglich.
 

Wie lange dauert ein Einsichtstermin?

Es stehen in der Regel 60 Minuten für Anmeldung und Bauakteneinsicht ab dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Lesesaalaufsicht rechtzeitig an, falls Sie etwas mehr Zeit benötigen.
 

Findet eine Beratung statt?

Nein. Im Stadtarchiv werden nur Bauakten vorgelegt. Eine fachliche Beratung findet nicht statt. Für Beratungsleistungen im Rahmen von laufenden Bauverfahren wenden Sie sich bitte an das städtische Bauordnungsamt.
 

Darf ich die Akte fotografieren? Können Digitalisate bestellt werden?

Das eigenständige Fotografieren ist im Gegensatz zu früheren Einsichtnahmen nicht mehr möglich. Dies liegt daran, dass eine strenge und konsequente Umsetzung von DSGVO, BayDSG und BayVwVfG im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten Seitens des Gesetzgebers gefordert wird. Bauakten enthalten in vielen Fällen personenbezogene Daten. Für die Erlaubnis der Fotografie müsste eine Einzelfallprüfung der Akten und Dokumente stattfinden. Diese ist jedoch weder durch das Bauordnungsamt (als Akteneigentümer) noch durch das Stadtarchiv (als die Akten vorlegende Stelle) aus personellen Gründen umsetzbar. Sie können jedoch im Anschluss an die Einsichtnahme im Lesesaal einen Scanauftrag stellen. In den Scans werden ausschließlich die im Akt enthaltenen Pläne bereitgestellt, keine sonstigen Dokumente aus dem Akt. Hierfür wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 70,00 € erhoben. Die Einsichtsgebühr von 35,00 € ist hierin nicht enthalten. Aufgrund dieses erhöhten Verwaltungsaufwandes ist eine rein digitale Bestellung ohne vorherige Einsichtnahme und Kontrolle Seitens der einsichtnehmenden Person, ob die Dokumente überhaupt benötigt werden, nicht möglich. Die Bereitstellung des Scans kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
 

Wie weit reichen die Bauakten zurück?

Bitte beachten Sie, dass das Bauaktenarchiv der Stadt Augsburg im Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig zerstört worden ist. Daher sind nur in äußerst seltenen Fällen Akten aus der Zeit vor 1945 vorhanden.
 

Haben Sie noch Fragen?

Sie können uns montags von 9:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr telefonisch unter 0821/324-34170 erreichen.