Schuleingangsuntersuchung
Bei der Untersuchung im Gesundheitsamt beurteilen wir den Gesundheitszustand und den Entwicklungsstand Ihres schulpflichtigen Kindes und beraten Sie ggf. über mögliche Förder- oder Therapiemaßnahmen.
Die Schuleingangsuntersuchung findet auf Einladung des Gesundheitsamts in den zwei Jahren statt, bevor Ihr Kind in die Grundschule (erste Jahrgangsstufe) kommt. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und damit Pflicht.
Ab September 2024 wird in der Stadt Augsburg mit der Durchführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) begonnen. Dieses neue Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde in der Stadt Augsburg bereits im Rahmen des Pilotprojektes „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter (GESiK)“ erfolgreich erprobt. Die rSEU sieht neben einer Erweiterung des Untersuchungsumfangs eine schrittweise Vorverlegung des Untersuchungszeitpunkts in das vorletzte Kindergartenjahr vor. Für die Kinder, die im Herbst 2025 eingeschult werden, findet die Untersuchung allerdings noch im Vorschuljahr statt.
Ziele der Schuleingangsuntersuchung
Mit der Schuleingangsuntersuchung soll frühzeitig erkannt werden, ob beim schulpflichtigen Kind gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen vorliegen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind. Wenn das der Fall ist, können ggf. notwendige Behandlungen oder individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Die Untersuchung dient außerdem der Feststellung, ob das schulpflichtige Kind aus gesundheitlicher Sicht am Unterricht teilnehmen kann. Festgestellt wird auch, ob ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer allgemeinbildenden Schule zumindest aktiv teilnehmen kann.
Das beinhaltet die Untersuchung
- die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes
- die Durchsicht des gelben Heftes und des Impfausweises
- einen Hör- und Sehtest
- die Messung von Körpergröße und -gewicht
- die Erfassung der sprachlichen Entwicklung
- standardisierte, spielerische Tests
- bei Bedarf eine Impfberatung
Eine ärztliche Untersuchung ergänzend zum Screening ist in folgenden Fällen verpflichtend:
- wenn kein Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9) vorliegt
- wenn im Screening Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden
- auf Wunsch der Eltern
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Bescheinigung für die Schule
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten die Sorgeberechtigten den Mitteilungsbogen für die Schule. Diese Bescheinigung muss der Schule bis zum Schulbeginn vorgelegt werden.
Wichtige Hinweise
- Die Untersuchung erfolgt nur, wenn Sie einen Termin von uns erhalten haben.
- Ein Elternteil (Sorgeberechtigter) muss bei der Untersuchung dabei sein. Eine Bestätigung für den Arbeitgeber kann ausgestellt werden.
- Kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
- Melden Sie sich in der Anmeldung im 1. Stock an (Zimmer 16).
- Wenn Ihr Kind oder Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause, informieren uns telefonisch und vereinbaren einen neuen Termin.
Diese Unterlagen sind notwendig
- das Gelbe Untersuchungsheft (die Teilnahmekarte aus dem Gelben Untersuchungsheft) oder eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen (gemäß Art. 12 Abs. 3 GDG)
- Impfausweis mit allen durchgeführten Impfungen
- Masernnachweis (2 Masern-Schutzimpfungen oder ärztliches Zeugnis über eine (labordiagnostizierte) Immunität gegen Masern oder ärztliches Zeugnis darüber, dass das Kind aus medizinischen Gründen nicht oder erst später geimpft werden kann (Kontraindikation mit Angabe der Dauer)
- ausgefüllter Anamnesebogen (liegt der Einladung bei)
- ausgefüllter Fragebogen (liegt der Einladung bei)
- falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte).
Rechtliche Grundlagen
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 11, 12 und 15 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)
FAQs
Warum gibt es die Schuleingangsuntersuchung?
Die Untersuchung dient der Beurteilung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes des Kindes sowie der Beratung der Eltern - insbesondere bei gesundheitlichen Störungen und/oder Entwicklungsverzögerungen einschließlich der möglichen Förder- oder Therapiemaßnahmen.
Wo findet die Untersuchung statt?
Im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg, Hoher Weg 8, 86152 Augsburg.
Bitte melden Sie sich im 1. Stock auf Zimmer 16 an
Wie werden Kinder mit besonderen Bedarfen untersucht?
Bei körperlicher und geistiger Behinderung rufen Sie uns bitte vorher an, damit wir das individuelle Vorgehen besprechen können.
Gibt es einen Dolmetscherdienst?
In begründeten Fällen kann ein Übersetzungsdienst vermittelt werden. Bitte rufen Sie uns dann mindestens 48 Stunden vorher an.
Was passiert, wenn mein Kind nicht an der Schuleingangsuntersuchung teilnimmt?
Wenn Ihr Kind nicht an der Schuleingangsuntersuchung teilnimmt, werden Ihre Daten an das zuständige Jugendamt weitergeleitet.