Infektionsschutz
Röteln, Windpocken oder Masern: Bei einigen ansteckenden Erkrankungen greift das Infektionsschutzgesetz. Solange Ansteckungsgefahr besteht dürfen Schulen und Kindergärten nicht besucht werden. Die Fachstelle Säuglings-, Kinder- und Jugendgesundheit im Gesundheitsamt Augsburg berät Gemeinschaftseinrichtungen zu übertragbaren Krankheiten nach Infektionsschutzgesetz § 33 und § 34.
Eltern und Erzieher finden auf den Seiten von www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe viele Informationen zum Thema Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen. Einzelne PDF-Downloads sind hierzu verfügbar.