FAQs zum Thema Schutzkonzept

Wie entsteht ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept ist von den Vereinen/Organisationen selbst zu entwickeln. Die für das Bundeskinderschutzgesetz zuständige Fachkraft des Amts für Kinder Jugend und Familie der Stadt Augsburg bietet hierfür ihre Unterstützung an und vereinbart mit den Vereinen/Organisationen individuelle Termine oder berät per Mail sowie telefonisch.

Wozu das Ganze?

Sport, ein Hobby, eine Leidenschaft, wofür Kinder sowie Jugendliche brennen, Orte, an denen sie selbstwirksam sein können und Erfolge erleben, fördert ihr Selbstbewusstsein als wichtiger Baustein in der Präventionsarbeit. Auch können solche Erfahrungen Kinder und Jugendliche stärken, wenn es ihnen in anderen Bereichen nicht so gut geht.

Ferner können Trainerinnen und Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Betreuerinnen und Betruer, vertrauensvolle Ansprechpartner sein und somit ein erster Schritt, um weitergehende Hilfe zu finden.

Vereine/Organisationen können aber auch gefährdete Orte sein. Hier können Täterinnen und Täter leichter mit Mädchen und Jungen in Kontakt kommen und Vertrauen aufbauen. Wirksame Präventionsmaßnahmen können solche Strategien durchkreuzen.


Bei Fragen zu den Vereinbarungen, Schutzkonzepten und Schulungen:

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Fachbereich Präventive Kinder- und Jugendhilfe
Halderstr. 23,
86150 Augsburg

Tel. 0821 324-2839 
Tel. 0821 324-2946
Tel. 0821 324-34492
Fax 0821 324-2984  
E-Mail: Jugendschutz@augsburg.de