FAQs Bezahlkarte – häufig gestellte Fragen
Bayern hat als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Die Stadt Augsburg ist in der zweiten Umsetzungsrunde dabei. Bisher hat sie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ihre Leistungen auf ein Girokonto überwiesen oder bar ausbezahlt. Das ändert sich nun mit der Bezahlkarte.
Was ist die Bezahlkarte?
Die Bezahlkarte ist wie eine Bankkarte. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen. Mit der Bezahlkarte können Sie in Geschäften bezahlen und Bargeld abheben. Sie können nur so viel Geld ausgeben, wie auf der Karte ist.
Weitere Informationen zur Bezahlkarte gibt es in mehreren Sprachen auf der Webseite des Bezahlkarten-Anbieters PayCenter GmbH: bezahlkarte.eu
Wer bekommt eine Bezahlkarte?
Alle Personen ab 14 Jahren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, bekommen in der Regel eine eigene Bezahlkarte. In Bedarfsgemeinschaften (zum Beispiel Familien) bekommt jedes Mitglied ab 14 Jahren eine eigene Karte.
Wie bekomme ich meine Bezahlkarte?
Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, kommen wir für das neue System auf Sie zu. Das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) schickt Ihnen einen Brief mit weiteren Informationen und einem Termin zur Abholung. Sie müssen nichts weiter tun, um die Bezahlkarte zu bekommen.
Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen beantragen und diese bewilligt werden, bekommen Sie direkt von Anfang an eine Bezahlkarte.
Wie viel Geld ist auf der Bezahlkarte?
Auf die Bezahlkarte werden Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) überwiesen. Ihr Guthaben können Sie online unter meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App einsehen. Dafür brauchen Sie die Karten-ID und die PIN.
Die Karten-ID und die PIN finden Sie in dem Brief, den Sie mit der Bezahlkarte erhalten.
Hinweis
Bekommen Sie weitere Leistungen von Dritten (zum Beispiel Kindergeld von der Familienkasse oder Lohn von einem Arbeitgeber)? Dann benötigen Sie auch ein Girokonto.
Wo kann ich mit der Bezahlkarte bezahlen?
Sie können mit der Bezahlkarte in allen Geschäften bezahlen, die Mastercard akzeptieren. Achten Sie auf das orange/rote Mastercard®-Zeichen.
Gibt es regionale Beschränkungen?
Sie können mit der Bezahlkarte nur in Ihrem erlaubten Aufenthaltsbereich bezahlen. Diesen Bereich können Sie online unter meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App einsehen. In einzelnen Fällen wird die Bezahlkarte auf die Stadt Augsburg beschränkt.
In Ausnahmefällen kann eine Bezahlung auch an anderen Orten erlaubt werden (zum Beispiel, wenn Sie Ihren Anwalt oder eine Behörde an einem anderen Ort besuchen müssen).
Melden Sie dies vorher beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) per E-Mail an asylblg.soziales@augsburg.de oder telefonisch an. Die Telefonnummern können Sie den Schreiben des ASL entnehmen.
Gibt es Probleme bei bestimmten Transaktionen?
Ja, bestimmte Transaktionen sind nicht möglich. Sie können die Bezahlkarte zum Beispiel nicht bei Geldübermittlungsdiensten wie Western Union oder MoneyGram verwenden. Der Kauf bestimmter Waren oder Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.
Kann ich von der Bezahlkarte Bargeld abheben?
Ja, Sie können mit der Bezahlkarte Bargeld abheben. Jede Person in einer Bedarfsgemeinschaft kann monatlich bis zu 50 Euro abheben. Das geht kostenlos an Bankautomaten und in vielen Geschäften an der Kasse. Abhebungen sind jedoch nur zweimal im Monat möglich. Danach ist die Karte für weitere Abhebungen gesperrt.
Kann ich mit der Bezahlkarte Geld überweisen?
Überweisungen über die Bezahlkarte sind nur in bestimmten Fällen erlaubt. Der Empfänger muss vorher vom Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel für Rechnungen von einem Anwalt oder Zahlungen in Sozialkaufhäusern.
Kann ich mit der Bezahlkarte per Lastschrift bezahlen?
Ja, in bestimmten Fällen ist Lastschrift erlaubt. Der Empfänger muss vorher vom Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel für Handyverträge, ÖPNV-Anbieter, WLAN-Voucher und Verträge im Fitnessstudio oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein.
Muss ich für die Bezahlkarte Gebühren bezahlen?
Nein, für die Bezahlkarte müssen Sie keine Gebühren bezahlen.
Brauche ich dann kein Girokonto mehr?
Wenn Sie nur die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen, brauchen Sie kein anderes Konto. Wenn Sie jedoch weitere Leistungen von Dritten (zum Beispiel Kindergeld von der Familienkasse oder Lohn von einem Arbeitgeber) erhalten, benötigen Sie auch ein Girokonto.
Was passiert bei Verlust oder Diebstahl der Bezahlkarte?
Sie können Ihre Bezahlkarte online unter meine.bezahlkarte.eu selbstständig vorübergehend sperren. Das Sperren geht auch telefonisch unter der Sperrhotline 116116 auf Deutsch oder Englisch möglich. Wenn Sie die Karte wiederfinden, können Sie diese online unter meine.bezahlkarte.eu wieder aktivieren.
Haben Sie die Bezahlkarte endgültig verloren? Dann müssen Sie den Verlust oder Diebstahl beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) melden. Die alte Karte wird gelöscht und Sie bekommen eine neue. Das Guthaben wird auf die neue Karte übertragen.
Wo erhalte ich Hilfe?
Online unter meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App gibt es einen Support Chat. Dieser ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Auch ein Telefonbot ist in über 100 Sprachen immer für Sie erreichbar. Die Telefonnummer lautet 08161-9654-300.