Bauvorhaben im Grundwasser (Bauwasserhaltung)

Das Grundwasser wird umfassend und besonders geschützt. Eingriffe in das Grundwasser werden daher vermieden oder – falls sie nicht vermeidbar sind – auf ein Minimum beschränkt. Eingriffe in das Grundwasser stellen Gewässerbenutzungen nach den Wassergesetzen dar und sind erlaubnispflichtig.

Wer einen Eingriff ins Grundwasser nicht vermeiden kann, muss sich eine wasserrechtliche Erlaubnis holen. Für folgende Eingriffe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich:

  • Absenkung von Grundwasser zum Trockenlegen der Baugrube und Einleitung des geförderten Wassers in das Grundwasser oder ausnahmsweise in ein oberirdisches Gewässer oder in den städtischen Abwasserkanal während der Zeit einer Baumaßnahme (Bauwasserhaltung)
  • Vorübergehende/r oder dauerhafte/r Aufstau, Umleitung und Absenkung von Grundwasser, welche/r durch Baukörper oder Baugrubenumschließungen verursacht werden/wird
  • Errichtung von Gebäuden/Baukörpern im Grundwasser, zum Beispiel Keller, Tiefgaragen, Fundamente, Bohrpfähle
  • Einbringen von Hochdruckinjektionen in das Grundwasser

Weitere Informationen zur wasserrechtlichen Erlaubnispflicht und zum Umfang der notwendigen Planunterlagen erhalten Sie in der Unteren Wasserrechtsbehörde im Umweltamt – telefonisch unter  0821 324-7322 oder per E-Mail unter umweltamt@augsburg.de