Bohrungen

Wer einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwassers auswirken können, muss das Umweltamt informieren.

Die Anzeigepflicht obliegt grundsätzlich dem Bauherrn. Beauftragt dieser ein Bohrunternehmen, so muss dieses das Umweltamt informieren. Das Anzeigeformular für einen Erdaufschluss finden Sie hier. Im Anzeigeformular stehen auch die erforderlichen Unterlagen, die der Anzeige beizulegen sind.

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Bohrung bei der Stadt Augsburg eingehen.

Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang des Formulars bei der Stadt Augsburg keine Untersagung oder vorzeitige Zulassung der Arbeiten erfolgen, darf der Bauherr/das Unternehmen mit dem Vorhaben beginnen. Die Prüfung und Bearbeitung der Bohranzeige ist kostenpflichtig. Die Kosten hierfür betragen in der Regel 70 Euro.

Zusätzlich sind die Bohrungen spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen.

Auskünfte zu den Grundwasserständen im Stadtgebiet Augsburg erhalten Sie bei der Stelle für Wasserwirtschaft im Tiefbauamt, Abteilung Wasser- und Brückenbau.