Erdaufschlüsse und Bohrungen

Wer einen Brunnen errichtet, den Baugrund erkundet oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss das Umweltamt informieren.

Die Anzeigepflicht obliegt dem Bauherrn. Die Anzeige kann auch durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen erfolgen.

Das Anzeigeformular für einen Erdaufschluss finden Sie hier. Als erforderliche Unterlagen sind Lagepläne und ein voraussichtliches Schichtprofil (ggf. mit Ausbauplan) beizulegen.

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der Stadt Augsburg eingehen. Zusätzlich sind die Bohrungen spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen.

Liegt das Vorhaben im Wasserschutzgebiet setzen Sie sich bitte vor der Anzeige mit der Unteren Wasserrechtsbehörde in Verbindung.

Änderung zum 01.03.2025: Die Prüfung und Bearbeitung der Bohranzeige ist für den Anzeigenden kostenpflichtig. Um die Anzeige online einzureichen, sind die Gebühren von 70,00 EUR online zu bezahlen. Dabei stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Akzeptierte Zahlungsarten

Sollte innerhalb eines Monats nach Eingang der Erdaufschlussanzeige bei der Stadt Augsburg keine Untersagung oder vorzeitige Zulassung der Arbeiten erfolgen, darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Auskünfte zu den Grundwasserständen im Stadtgebiet Augsburg erhalten Sie auf Anforderung an grundwasserauskunft@augsburg.de vom Mobilitäts- und Tiefbauamt.

Wenn mittels eines eigenen Brunnens Wasser in geringen Mengen für den eigenen Haushalt bzw. zur Gartenbewässerung zutage gefördert werden soll, ist das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Augsburg zuständig.