Förderverein Zivilcourage in Nordschwaben e.V.
Der Förderverein Zivilcourage Nordschwaben ist ein Zusammenschluss der Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen an der Donau und Donau-Ries sowie der Stadt Augsburg. Geschäftsstelle des Fördervereins ist das Büro für Kommunale Prävention. Zudem engagieren sich private Förderinnen und Förderer im Förderverein.
Zweck des Fördervereins für Zivilcourage Nordschwaben e.V. ist es, Zivilcourage in der Region zu stärken und zu fördern. Couragiertes Miteinander bedeutet, diskriminierende Handlungen und Denkweisen, Mobbing oder andere Formen der Grenzüberschreitung und Respektlosigkeit nicht hinzunehmen und Betroffene zu unterstützen.
Der Förderverein unterstützt mit finanziellen Mitteln Kurse und Fortbildungen, regionale Aktionstage und Projekte sowie die Öffentlichkeitsarbeit dafür, Angebote für Jugendliche zu Gewaltprävention mit dem Ziel, Zivilcourage zu fördern und zu stärken.
Bei Interesse an einer finanziellen Förderung, kann hier ein Antrag für eine Projektförderung abgerufen werden
Allgemeine Informationen
Was sind die Ziele des Fördervereins?
Zweck des Vereins ist laut Satzung die Förderung und Stärkung der Zivilcourage in Nordschwaben. Der Begriff Zivilcourage kann in ein enges und ein weites Verständnis unterteilt werden:
Ein enges Begriffsverständnis bezieht sich auf das unmittelbare Handeln in einem konkreten Moment zugunsten einer benachteiligten Person. Hier können beispielsweise Handlungskompetenzen im Umgang mit diskriminierenden Äußerungen im Mittelpunkt stehen.
Ein weites Begriffsverständnis zielt darüber hinaus auf die Ebene politischer Bildung und Demokratiebildung, die sich in einem grundsätzlicheren Sinne der Frage zuwendet, wie und in welcher Gesellschaft wir gut miteinander leben.
Der Förderverein unterstützt Projekte, die sich sowohl dem ersten als auch dem zweiten Begriffsverständnis von Zivilcourage zuordnen lassen.
Wer steht hinter dem Förderverein?
Mitglieder des Fördervereins sind unter anderem die Stadt Augsburg, die Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg, Dillingen und Donau-Ries sowie engagierte Privatpersonen aus der Region. Die Geschäftsstelle des Vereins ist im Büro für Kommunale Prävention der Stadt Augsburg angesiedelt.
Wie kann ich Mitglied werden?
Den Mitgliedsantrag inkl. SEPA-Mandat können Sie hier in Kürze herunterladen.
Bitte wenden Sie sich zwischenzeitlich an
Förderverein Zivilcourage in Nordschwaben e.V.
c/o Büro für Kommunale Prävention | Stadt Augsburg
Gögginger Straße 57
86159 Augsburg
Ich möchte den Förderverein gerne mittels einer Spende unterstützen. Wie kann ich das tun?
Das Spendenkonto ist unter folgender Adresse eingerichtet:
VR Bank LechZusam eG
IBAN: DE56 7206 2152 0003 0078
BIC: GENODEF1MTG
Sind Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja, als eingetragener Verein sind an den Förderverein gerichtete Spenden und Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar.
Informationen rund um die Förderung
Was sind die Voraussetzungen, um eine Förderung beantragen zu können?
Orientierung bei der Entscheidung für oder gegen eine Bewilligung ist zuvorderst der Vereinszweck aus der Satzung des Fördervereins (s.o.): die Förderung und Stärkung der Zivilcourage in Nordschwaben. Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sowie Zusammenschlüsse aus diesen (z.B. eingetragene Vereine oder Organisationen) sein, die sich mit ihrem geplanten Projekt im Gebiet Nordschwabens für die Förderung eines zivilcouragierten Miteinanders einsetzen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Personen oder Organisationen, deren Tätigkeit sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet.
Was sind denkbare Beispiele für förderfähige Projekte?
Denkbar sind v.a. Seminar- und Begegnungsformate, die sich an einem engen oder weiten Verständnis von Zivilcourage orientieren. Dies kann von sogenannten „Argumentationstrainings“ über Aktionstage bis hin zu weiteren Formaten aus der Landschaft politischer Bildung, Demokratiebildung und Extremismusprävention reichen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!
Bis zu welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Projekte können – ganz oder anteilig – mit einer Summe von bis zu 1.000€ gefördert werden. Bitte geben Sie die gewünschte Förderhöhe im Rahmen Ihres Antrages in Form eines Kostenvoranschlages mit an.
Welcher Zeithorizont liegt zwischen Antragstellung und Förderbeginn?
Wir bemühen uns, die eingehenden Anträge zeitnah und sachgemäß zu bearbeiten. Rechnen Sie dennoch zur Sicherheit mit einem Zeithorizont von mindestens vier Wochen ab der Beantragung.
Welche Form von Verwendungsnachweisen wird benötigt? Worauf muss geachtet werden?
Die Abrechnung erfolgt entlang von Rechnungen, Teilnahmelisten, Belegen und Verwendungsnachweisen. Eine stringente Buchhaltung ist deswegen bei der Umsetzung der Projekte stets mitzudenken.
Unterstützt das BKP als Geschäftsstelle Projekte neben der finanziellen Förderung auch ideell?
Bei inhaltlichen Fragen zu Projektideen und/oder laufenden Projekten können Sie sich gerne an netzwerk.praevention@augsburg.de wenden.
Es wurde schon einmal ein Projekt von mir bzw. von meiner Institution über den Förderverein bewilligt. Kann ich mich erneut bewerben?
Ja, einer erneuten Bewerbung steht nichts im Wege. Gleichzeitig ist der Förderverein angehalten, in der geographischen Breite Nordschwabens aktiv zu sein, was bei der Bewilligung von Förderentscheiden Berücksichtigung findet.
Büro für Kommunale Prävention (BKP)
Adresse & Kontakte
Gögginger Straße 57 86159 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3359 |
Fax | 0821 324-3328 |
praevention@augsburg.de | |
Kontaktformular |
Öffnungszeiten
Mo–Do: | 9:00–17:00Uhr |
Fr: | 9:00–13:00 Uhr |