Parkraummanagement im Antonsviertel

Anwohnerinnen und Anwohner kennen den hohen Parkdruck im Antonsviertel. Die Nähe zur Innenstadt sowie regelmäßige Veranstaltungen stellen eine besondere Herausforderung für das Wohnquartier dar. Die Stadt Augsburg möchte die Situation entschärfen und das Parkraumangebot bestmöglich auf die aktuellen Bedürfnisse anpassen.

Anwohnerbeteiligung: Ihre Meinung ist gefragt!

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Augsburg (MTBA) hat auf Basis der durchgeführten Parkraumanalyse ein erstes Konzept für das Parkraummanagement erarbeitet. Jetzt ist Ihre Rückmeldung gefragt!

Beteiligen können Sie sich zwischen Datum X und Datum y [ZJ1] über das eingerichtete Kontaktformular. Alternativ können Sie auch gerne eine E-Mail an verkehrsplanung.mtba@augsburg.de schreiben oder uns telefonisch unter 0821 324-7901 erreichen.

Die Pläne sind im besagten Zeitraum im MTBA (Annastraße 16, Raum 103) ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Alle Rückmeldungen werden zusammengefasst und auf dieser Seite anonymisiert veröffentlicht. Anschließend fließen die Ergebnisse der Anwohnerbeteiligung direkt in die Planung mit ein.


Wieso Parkraummanagement?

In Großstädten wie Augsburg ist das Parken eine der zentralen Herausforderungen städtischer Verkehrsplanung. Vor allem innenstadtnahe Gebiete wie das Antonsviertel weisen bei einer hohen Nutzungsdichte meist nur ein geringes Parkraumangebot im öffentlichen Raum auf. Eine wachsende Anzahl an Einwohnenden und zugelassenen Fahrzeugen sowie gesteigerte Anforderungen an den öffentlichen Raum verschärfen die Problematik. Die Folgen für diese Gebiete sind unter anderem eine eingeschränkte Erreichbarkeit, erhöhter Parksuchverkehr sowie eine Vielzahl an illegalen Parkvorgängen.

Die Verwaltung wurde vom zuständigen Bauausschuss im Beschluss vom 11.03.2021 beauftragt, die Ausweitung des Parkraummanagements zu prüfen und umzusetzen. Bürgerinnen und Bürger können sich auf dieser Seite im Detail über die Planungen im Antonsviertel informieren und sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und ihre Ideen sowie Anregungen miteinzubringen.


Die Ziele des Parkraummanagements

Durch ein gelungenes Parkraummanagement soll sich die Parkplatzsituation für Anwohnerinnen und Anwohner, Geschäfte und Betriebe verbessern. Die verschiedenen Instrumente sind dabei die Einführung von Bewohnerparken, die Bewirtschaftung der für alle Nutzer zugänglichen Stellplätzen durch Erhebung von Parkgebühren sowie die Schaffung eines Angebots an nachhaltigen, alternativen Mobilitätsmöglichkeiten.

Diese Ziele werden mit dem Parkraummanagement verfolgt:

  • Verbesserung der Parksituation für Bewohnerinnen und Bewohner ohne privaten Stellplatz bei gleichzeitig höherer Auslastung der privaten Stellplätze
  • Verbesserung der Erreichbarkeit für Externe (z. B. Besuchende, Handwerker, Kunden) durch eine Mehrfachnutzung der für alle zugänglichen Stellplätze im Zuge der Bewirtschaftung
  • Verlagerung der Pendlerströme auf den ÖPNV
  • Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger durch Reduzierung der illegalen Parkvorgänge
  • Reduzierung des Parksuchverkehrs
  • Reduzierung der Anzahl an Pkws durch nachhaltige alternative Mobilitätsangebote

Parkraumanalyse

Die vom Mobilitäts- und Tiefbauamt durchgeführte Parkraumanalyse konnte einen hohen Parkdruck bei gleichzeitig geringer Anzahl an privatem Stellplatzangebot nachweisen. Dabei wurde zu verschiedenen Zeiten die Auslastung des Parkraumangebots erhoben. Die Ergebnisse der prozentualen Auslastung zu den Erhebungszeiten können Sie in den folgenden Grafiken erkennen. Das Antonsviertel wurde dabei in „Nord“ – alle Straßenabschnitte nördlich der Achse Ulrich-Hofmaier- Straße / südlich der Schertlinstraße – und in „Süd“ – alle Straßenabschnitte südlich dieser Achse – eingeteilt.

Nach den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen spricht man ab 80-prozentiger Auslastung von einem hohen Parkdruck. Dieser Nachweis gilt als gesetzliche Voraussetzung, um ein Parkraummanagement einzuführen. Es ist erkennbar, dass sowohl in „Nord“ als auch in „Süd“ ein hoher Parkdruck vorhanden ist und damit die Voraussetzungen für ein Parkraummanagement gegeben sind.


Das Konzept im Antonsviertel

Das Mobilitäts- und Tiefbauamt der Stadt Augsburg hat auf Basis der durchgeführten Parkraumanalyse ein erstes Konzept für das Parkraummanagement erarbeitet.

Aufgrund der vorgegebenen Richtlinien bezüglich der maximalen Ausdehnung wird das Antonsviertel dabei in zwei Teilgebiete „Nord“ und „Süd“ entlang der Achse Ulrich-Hofmaier-Straße und südlich der Schertlinstraße unterteilt. Die genaue Abgrenzung wird im Plan ersichtlich.

Politische Vorgabe ist, dass sich die Ausdehnung des Parkraummanagements an der bisherigen Konzeption orientiert und eine Kombination aus Bewohnerparken sowie für alle Nutzer zugänglichen bewirtschafteten Stellplätzen anbietet. Der gesetzliche Rahmen sieht dabei vor, dass der Anteil der für Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Stellplätze tagsüber nicht über 50%, nachts nicht über 75% liegen darf.

Die Grundidee hinter dem erarbeiteten Konzept ist, die für alle Nutzer zugänglichen Stellplätzen tendenziell an den Hauptverkehrsstraßen und die rein für Bewohner reservierten Stellplätze in den dahinterliegenden Erschließungsstraßen vorzusehen. So wird einerseits die Erreichbarkeit des Viertels entlang der zentralen Achsen gesichert und der Parksuchverkehr in den Erschließungsstraßen reduziert. Dabei sind zwei Kategorien an bewirtschafteten Stellplätzen vorgesehen: in der Nähe von besonders frequentierten Einrichtungen eine maximale Parkdauer von 2 Stunden, um einen regelmäßigen Wechsel zu ermöglichen und weitere Stellplätze mit unbegrenzter Parkdauer. Weiterhin ist geplant, dass Bewohner in Straßenabschnitten mit geringer Anzahl an verschiedenen Nutzungen von der Bewirtschaftung ausgenommen werden.

Hier finden Sie den Plan zu den Gebieten „Nord“ und „Süd“. Farblich sind jeweils die verschiedenen Bewirtschaftungsformen je Straßenabschnitt abgebildet


Fünf verschiedene Parkzonen sind geplant

Diese Bewirtschaftungsformen sind vorgesehen:

  • Blau: Parken werktags (9:30 Uhr – 20:30 Uhr): Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Unbefristete Parkdauer.
     
  • Hellblau: Parken werktags (9:30 Uhr – 20:30 Uhr): Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.
     
  • Lila: Parken werktags (9:30 Uhr – 20:30 Uhr): Stellplätze, die für alle Nutzer zugänglich sind und im besagten Zeitraum nach der aktuellen Parkgebührenordnung (gegenwärtig 1€ pro Stunde) abgerechnet werden. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden. Bewohner frei: Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis sind von den Gebühren und der zeitlichen Einschränkung nicht betroffen.
     
  • Grün: Bewohnerparken: Stellplätze, die ganztägig nur für Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweise zur Verfügung stehen. Weitreichende Informationen zur Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und dessen Rahmenbedingungen finden Sie hier.
     
  • Rot: Ladezone: Ladezonen dienen als Möglichkeit zum vereinfachten Be- und Entladen zum Beispiel zur Anlieferung für Gewerbetreibende.