Verkehrsversuch Maximilianstraße
Die versuchsweise Ausweisung der Maximilianstraße zwischen Merkur- und Herkulesbrunnen als Fußgängerzone muss vorzeitig beendet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg nach dem Eilantrag eines Gewerbetreibenden im Eilverfahren entschieden. Dafür räumt das Gericht einen Zeitraum bis spätestens 18. August 2023 ein. Im Mai hatte die Stadt Augsburg den Verkehrsversuch in der Maximilian gestartet.
Rückwandlung der Fußgängerzone
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Verkehrsversuch in der Maximilianstraße wird der 170 Meter lange Straßenabschnitt zwischen Herkules- und Merkurbrunnen wieder zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich gewandelt und für den motorisierten Individualverkehr freigegeben. Es werden Kurzzeitparkplätze, Ladezonen, Parkplätze für Menschen mit Behinderung und Anwohner sowie E-Scooter- und Fahrradabstellplätze eingerichtet. Die im Zuge des Verkehrsversuchs aufgestellten Bäume in Pflanztrögen und die Blumenkübel werden weiterhin als optisch verkehrsberuhigende Elemente in dem Abschnitt der Prachtmeile eingesetzt. Die Erweiterung der Außengastronomie, die Sitzbänke und Sondernutzungen bleiben erhalten bzw. werden angepasst.
Die Rückbaumaßnahmen finden zwischen Mittwoch, 16. und Freitag, 18. August 2023 statt.
Die bereits vor dem und unabhängig vom Verkehrsversuch praktizierte Sperrung der Maximilianstraße für den Verkehr ab dem Ulrichsplatz donnerstags, freitags, samstags und an Vorabenden von Feiertagen von 20:30 Uhr bis 5:00 Uhr gilt dann auch wieder bis zum Moritzplatz.
Die Winter- und Dominikanergasse werden nach der entsprechenden Anpassung wieder zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewandelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge wieder in Schrittgeschwindigkeit neben Fußgängerinnen und Fußgängern und Radelnden durchfahren dürfen. Das Apothekergässchen wird wieder zur Tempo 30-Zone.